Lieferung von zwei Einsatzleitwagen der Unterstützungsgruppe - Örtlicher Einsatzleiter (UG-ÖEL) für den Landkreis Würzburg
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-wuerzburg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.landkreis-wuerzburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von zwei Einsatzleitwagen der Unterstützungsgruppe - Örtlicher Einsatzleiter (UG-ÖEL) für den Landkreis Würzburg
Lieferung von zwei Einsatzleitwagen der Unterstützungsgruppe - Örtlicher Einsatzleiter (UG-ÖEL) für den Landkreis Würzburg
Lieferung von zwei Einsatzleitwagen der Unterstützungsgruppe - Örtlicher Einsatzleiter (UG-ÖEL) für den Landkreis Würzburg Los 1: Fahrgestell
Würzburg
Lieferung von zwei Einsatzleitwagen der Unterstützungsgruppe - Örtlicher Einsatzleiter (UG-ÖEL) für den Landkreis Würzburg
Los 1: Fahrgestell
Lieferung von zwei Einsatzleitwagen der Unterstützungsgruppe - Örtlicher Einsatzleiter (UG-ÖEL) für den Landkreis Würzburg Los 2: feuerwehrtechnischer Aufbau
Würzburg
Lieferung von zwei Einsatzleitwagen der Unterstützungsgruppe - Örtlicher Einsatzleiter (UG-ÖEL) für den Landkreis Würzburg
Los 2: feuerwehrtechnischer Aufbau
Lieferung von zwei Einsatzleitwagen der Unterstützungsgruppe - Örtlicher Einsatzleiter (UG-ÖEL) für den Landkreis Würzburg Los 3: feuerwehrtechnische Beladung
Würzburg
Lieferung von zwei Einsatzleitwagen der Unterstützungsgruppe - Örtlicher Einsatzleiter (UG-ÖEL) für den Landkreis Würzburg
Los 3: feuerwehrtechnische Beladung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=256150
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Firmen- oder Wohnsitzes: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Firmen- oder Wohnsitzes beziehungsweise ein anderer Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=256150
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden keine besonderen Anforderungen gestellt.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=256150
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden keine besonderen Anforderungen gestellt.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=256150
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Ort: Ansbach
Land: Deutschland
Auf Antrag kann bei der Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden.
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als10 Kalendertage bei Absendung per
Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr.4 GWB).
Ort: Ansbach
Land: Deutschland