Adaptiver Roboter-Schleifkopf - PR69222-2830-W Referenznummer der Bekanntmachung: PR69222-2830-W
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.fraunhofer.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Adaptiver Roboter-Schleifkopf - PR69222-2830-W
PR69222-2830-W MalOle
Adaptiver Roboter-Schleifkopf
Fraunhofer Institut IGP
Albert-Einstein-Straße 30
18059 Rostock
Das Fraunhofer IGP plant für Anwendungen im Bereich des Roboterschleifens von großen metallischen Strukturen einen flexiblen kontaktkraftgeregelten Schleifkopf zu beschaffen.Für Roboterschleifanwendungen im Bereich der maritimen Industrie plant das Fraunhofer IGP die Beschaffung eines aktiven Schleifkopfs.Dieser Schleifkopf soll in der Lage sein, Toleranzen auszugleichen und mit einer definierten Kontaktkraft Oberflächen zu bearbeiten. Das zu beschaffende Gerät besteht aus 3 wesentlichen funktionellen Baugruppen. Zum ersten den Kontaktflansch, der die definierte Kontaktkraft sicherstellen soll, zum zweiten eine drehzahlgeregelte Schleifspindel und zum dritten eine universelle Werkzeugaufnahme für die Montage unterschiedlicher Schleifwerkzeuge.Die aktive Kontaktkraftregelung zum Ausgleich von Ungenauigkeiten ist erforderlich, da in Projekten des Fraunhofer IGP Werkstücke mit großen Fertigungs- und Lagetoleranzen bearbeitet werden.Eine drehzahlgeregelte Spindel ist erforderlich, um im Rahmen von Parameterstudien für diverse Schleifanwendungen unterschiedlichste Prozessparameter, wie zum Beispiel variierende Drehzahlen oder Drehmomente, ermitteln zu können.Eine universelle Werkzeugaufnahme ist erforderlich, da im Rahmen der Projektarbeit vielfältige Werkzeuge, wie zum Beispiel solide Diamantschleifköpfe oder aber auch unterschiedlichste Schleifpapiere, zur Anwendung kommen sollen.
EFRE
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1840e570ca5-520045ef5bf35dc0
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Bei evtl. Einsatz von Nachunternehmern sind diese zu benennen, ihre Eignung ist ebenfalls anhand der unter III.1.) aufgeführten Eignungskriterien nachzuweisen. Ferner ist zu bestätigen, dass sie im Auftragsfall zur Verfügung stehen; deren Anteil am Umfang des Auftragsgegenstandes ist darzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.fraunhofer.de