Upgrade auf P&I LogaHR
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Memmingen
NUTS-Code: DE274 Memmingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87700
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.memmingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Upgrade auf P&I LogaHR
Gegenstand des Vertrages ist das Upgrade des bestehenden Programms LOGA auf die P&I LogaHR Plattform. Dies beinhaltet die Überlassung der jeweils aktuellen Softwareprodukte des Auftragnehmers (P&I Software) sowie deren Pflege und Wartung und Betrieb auf vom Auftragnehmer konfigurierten Servern zur Nutzung im Datacenter des Auftragnehmers für die vereinbarte Laufzeit.
Gegenstand des Vertrages ist das Upgrade des bestehenden Programms LOGA auf die P&I LogaHR Plattform. Dies beinhaltet die Überlassung der jeweils aktuellen Softwareprodukte des Auftragnehmers (P&I Software) sowie deren Pflege und Wartung und Betrieb auf vom Auftragnehmer konfigurierten Servern zur Nutzung im Datacenter des Auftragnehmers für die vereinbarte Laufzeit.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Bei P&I Loga HR handelt es sich um ein Upgrade des ursprünglichen Auftragnehmers und damit die Fortsetzung der Nutzung von bestehenden Datenbeständen für die Standardsoftware P&I LOGA als On-Preminse Installation auf Basis eines „Private Cloud“ Angebotes des ursprünglichen Auftragnehmers. Hierbei wird bei Bestandskunden eine bestehende Installation ohne Datenverlust übertragen. Zudem bietet das System integrierte Funktionalitäten, die den Zukauf anderer Produkte über Schnittstellen erübrigen, die zudem die Gefahr von Fehlfunktionen, Kompatibilitätsproblemen und höheren Zeit- und Kostenaufwand sowie erhebliche und nicht vorhersehbare Sicherheitsrisiken bei der Verarbeitung von persönlich sensiblen Daten, wie es Personaldaten sind, bergen. Ein offenes Verfahren würde bedeuten, dass im Falle der Beschaffung eines neuen Personalwirtschafts- und Abrechnungsprogramms ein hoher Umstellungsaufwand entsteht, da die derzeitige Umgebung aufgegeben werden müsste. Hierbei besteht die Gefahr technischer Schwierigkeiten im Rahmen der Umstellung und der künftigen Wartung. Das bisherige Fachwissen ginge zunächst verloren und es müsste eine neue Einarbeitung in ein neues System mit hohem Schulungsaufwand erfolgen. Dies zieht beträchtliche Folgekosten und die Gefahr von Datenverlusten nach sich. Durch die bereits bekannte Logik des Systems wird auch der weitere Schulungsbedarf minimiert. Entsprechende Personalreserven für die Migration, verbunden mit einem mind. 6-monatigem Parallelbetrieb zweier Systeme, stehen derzeit nicht zur Verfügung, weder im Personal- noch im IT-Bereich und können kurz- oder mittelfristig auch nicht zur Verfügung gestellt werden. Vor diesem Hintergrund ist es unabdingbar, dass eine vollständige und sichere Datenübernahme ohne Datenverlust gewährleistet ist, was durch das Upgrade garantiert wird. Die Leistung konnte deshalb nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV).
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Memmingen
Postleitzahl: 87700
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]