Microsoft Enterprise Agreement Anschlussvertrag Referenznummer der Bekanntmachung: FB 15
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Donauwörth
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86609
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Microsoft Enterprise Agreement Anschlussvertrag
Der bestehende Microsoft-Lizenzvertrag soll um 3 Jahre verlängert werden.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Landratsamt Donau-Ries verfügt derzeit über einen bestehenden Enterprise Agreement Vertrag mit Microsoft, der zum 30.11.2022 ausläuft. Dieser Altvertrag basiert auf den Konditionenverträgen, insbesondere dem entsprechenden Konzernvertrag zwischen dem Bundesministerium des Innern und für Heimat und Microsoft Ireland Operations Limited. Der Zweck dieser Konditionenverträge ist die Standardisierung der Arbeitsplätze sowie eine einheitliche und kostengünstige Softwarebeschaffung von Microsoft-Lizenzen und weiterer Hersteller.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gem. Eigenerklärung zur Eignung, Präqualifizierungszertifikat oder Einheitlicher Europäischer Eigenerklärung (EEE)
Der Bieter hat die nachstehende Eigenerklärung abzugeben:
1. Angaben über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (je nach Rechtsvorschrift des Staates,
in dem das Unternehmen niedergelassen ist), alternative Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung sind zugelassen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur Erlaubnis der
Berufsausübung, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 VgV Abs. 2). Eignungsnachweise, die durch
Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
(EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt
und Aktualität den Anforderungen zu 100 % entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht.
Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind
die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter
jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
vorzulegen: Berufs-/Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der
Industrie- und Handelskammer.
2. Soweit erforderlich, Eigenerklärung der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung
und Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt, einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht
(Formblatt 234).
Gem. Eigenerklärung zur Eignung, Präqualifizierungszertifikat oder EEE. Der Bieter hat die nachstehenden
Eigenerklärungen abzugeben:
1. Erklärung über Ausschlussgründe gem. § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB:
1.1. dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen,
1.2. dass das Unternehmen in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem
Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer
Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist,
1.3. ob für das Unternehmen ggf. ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt,
1.4. dass zwar ggf. für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, dass das Unternehmen jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen hat, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde. Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO wird auf gesondertes Verlangen vorgelegt.
2. dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen
zur Sozialversicherung nachgekommen ist und dass die Zahlungsverpflichtungen zur gesetzlichen
Unfallversicherung bis zum heutigen Tag erfüllt wurden unter Angabe der Berufsgenossenschaft sowie der
Mitgliedsnummer. Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, ist auf Verlangen der Vergabestelle eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen.
3. dass das Unternehmen weder zahlungsunfähig ist, noch über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, noch die Eröffnung
eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht im Verfahren
der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
4. Angaben über Umsatzzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen der Vergabestelle eine Bestätigung eines
vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend
testierte Gewinn- u. Verlustrechnungen vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen
(§45 und 48 VgV). Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der
Eignung gem. § 47 VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung
er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen, und
auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen des
Unternehmens, sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen.
Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 VgV Abs.4). Für die Präqualifizierung bzw. die
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und Bietergemeinschaften gelten die unter III.1.1) genannten
Bedingungen.
Gem. Eigenerklärung zur Eignung, Präqualifizierungszertifikat oder EEE
Der Bieter hat die nachstehenden Eigenerklärungen abzugeben:
1. Referenzen der in den letzten drei Geschäftsjahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind (Angabe der Leistung, des Auftragswertes, des Lieferzeitpunktes und des
Auftraggebers). Falls das Angebot in die engere Wahl kommt werden auf Anforderung der Vergabestelle für
die angegebenen Referenzprojekte Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung mit folgenden
Angaben vorgelegt: Ausführungsort, Anschrift, Auftraggeber, Art der zu erbringenden Leistung, Datum
Auftragsbeginn, Ansprechpartner mit Telefonnummer (§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 1).
2. Angaben über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei
Jahren (§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 8).
3. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben
beabsichtigt (§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 10).
4. Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung
das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Der Auftraggeber behält sich vor die Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragsnehmer in schriftlicher
Form sowie die unter Ziffer III.1.1), III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Eignungsnachweise, für jeden einzelnen
Unterauftragnehmer anzufordern. Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für
diesen Teil der Eignung gem. § 47 VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens,
dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen.
Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden
Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen des Unternehmens, sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch
genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 VgV Abs. 4).
Für die Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und Bietergemeinschaften
gelten die unter III.1.1) genannten Bedingungen.
Abschnitt IV: Verfahren
§ 15 Abs. 3 VgV: Angebotsfristverkürzung auf 15 Tage, da erforderliche sog. True-up`s bei Microsoft frühestens 1 Monat vor Vertragsende möglich sind und die daraus resultierenden, grundlegenden Änderungen des Microsoft Lizenzvertrages, die die Grundlage für die Ausschreibung bilden.
Es dürfen keine Besucher bei der Submission anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Vergabeunterlagen sowie ggf. notwendige Änderungen, Ergänzungen und Antworten auf Bieterfragen
stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen Zugang neben dem unter I.3) genannten Link auch
unter: www.donau-ries.de/ausschreibungen zur Verfügung. Die Angebote können ausschließlich elektronisch
abgegeben werden. Es wird empfohlen, sich über die Ansicht der Vergabeunterlagen über den Button „am
Verfahren teilnehmen“ oder direkt unter der in I.1) genannten Internetadresse kostenlos zu registrieren. Sie
werden dann über Änderungen, Ergänzungen und Antworten zu Bieterfragen automatisch informiert. Bis
zur Registrierung müssen sich Bieter selbständig über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens auf dem
Laufenden halten (Holschuld). Spätestens für die elektron. Angebotsabgabe ist eine Registrierung zwingend
notwendig.
2) Um Fragen und Antworten, die sich aus den Vergabeunterlagen ergeben, rechtzeitig vor Angebotsabgabe
allen Bewerbern zur Verfügung zu stellen, besteht die Möglichkeit zur Fragestellung über das Vergabeportal im
Bereich „Nachrichten“ bis zum 01.11.2022. Die eingegangenen Fragen und Antworten finden Sie wie unter VI.3)
1. beschrieben spätestens 6 Kalendertage vor Angebotsöffnung im Bereich „Vergabeunterlagen“.
3) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung
maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird
und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert
oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.