Rahmenvertrag über die Unterhaltsreinigung in div Liegenschaften der Gemeinde Wörthsee Referenznummer der Bekanntmachung: 3-3-anw-22-030
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wörthsee
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Postleitzahl: 82237
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Unterhaltsreinigung in div Liegenschaften der Gemeinde Wörthsee
Unterhaltsreinigung bei diversen gemeindlichen Liegenschaften
- Grundschule Wörthsee
- Jugendhaus Wörthsee
- Rathaus Verwaltung
- Bücherei
- Archiv
- Bauhof
82237 Wörthsee
Unterhaltsreinigung bei diversen gemeindlichen Liegenschaften
- Grundschule Wörthsee
- Jugendhaus Wörthsee
- Rathaus Verwaltung
- Bücherei
- Archiv
- Bauhof
Sonderarbeiten sind nur nach gesonderter Beauftragung durch den Auftraggeber zu erbringen. Es besteht kein Anspruch auf Beauftragung. Die Arbeiten werden auch für einzelne Räume in Auftrag gegeben. Preisangaben sind inkl. Material-, Maschinen- u. Gerätekosten sowie sonst. Nebenkosten zu machen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag über die Unterhaltsreinigung in div Liegenschaften der Gemeinde Wörthsee
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es gilt die am 18.4.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht: Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend machen kann. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Tölz
Postleitzahl: 83646
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9