Klärschlammentsorgung Stadtwerke Landsberg Referenznummer der Bekanntmachung: 22-1555
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landsberg am Lech
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Postleitzahl: 86899
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Klärschlammentsorgung Stadtwerke Landsberg
Entsorgung bzw. thermische Verwertung des Klärschlamms der Kläranlage Landsberg einschließlich Laden und Transport
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Ausgeschrieben werden das Laden des Klärschlamms auf der Kläranlage Landsberg, der Transport zur Verwertungsstelle und die Entsorgung (thermische Verwertung) des Klärschlamms für einen Zeitraum von 2 Jahren vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 mit der Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr. Der AN übernimmt mit Übernahme des Klärschlammes am Verarbeitungsort das vollständige Behandlungs-und Transportrisiko. Es fällt jährlich eine Schlammmenge von rd. 3.000 Tonnen entwässerter Klärschlamm an. Der mittlere TS-Gehalt beträgt rd. 25 %.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Sachsenheim
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 74343
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.