Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für das Gabrieli-Gymnasium Eichstätt Referenznummer der Bekanntmachung: LAS-2.3-0212-4/9
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eichstätt
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Postleitzahl: 85072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gabrieli-gymnasium.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für das Gabrieli-Gymnasium Eichstätt
Rahmenvereinbarung zur Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für das Staatsinstitut für das Gabrieli-Gymnasium Eichstätt
Unterhalts- und Grundreinigung (UR+GR)
85072 Eichstätt
vgl. Leistungsbeschreibung und Reinigungsertrag UR+GR
Option auf Beauftragung der Reinigung (UR und GR) für den in Sanierung befindlichen Teilbereich des Altbaus (= Objekt 5), voraussichtlich ab 01.01.2025 (= Abrufleistung). Näheres regelt der Reinigungsvertrag.
Glasreinigung (GLR)
85072 Eichstätt
vgl. Leistungsbeschreibung und Reinigungsertrag GLR
Option auf Beauftragung der Reinigung (GLR) für den in Sanierung befindlichen Teilbereich des Altbaus (= Objekt 5), voraussichtlich ab 01.01.2025 (= Abrufleistung). Näheres regelt der Reinigungsvertrag.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhalts- und Grundreinigung (UR+GR)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neutraubling
NUTS-Code: DE238 Regensburg, Landkreis
Postleitzahl: 93073
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glasreinigung (GLR)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirchheim
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85551
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeprotal www.auftrage.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz- / Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigen Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der
Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein
wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über
den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der
Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die
Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung und / oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den
Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder
Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3
GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren
vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/
Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers
diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4
GWB).
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30
Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden.
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]