Aktionswochenende im „Team Energiewende Bayern“ – Kommunikation, Marketing und Betreuung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022KHI000007
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aktionswochenende im „Team Energiewende Bayern“ – Kommunikation, Marketing und Betreuung
Die Energiewende ist ein Gemeinschaftsprojekt für eine klimaneutrale Zukunft. Sie steht und fällt mit dem Verständnis und der Akzeptanz in der Gesellschaft. Um Verständnis und Akzeptanz für die Energiewende weiter zu steigern, gründete das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) 2020 die Dachmarke Team Energiewende Bayern (TEB). Im Rahmen dieser Dachmarke agieren Personen, Unternehmen und Institutionen, die gemeinsam die Energiewende voranbringen. Durch öffentlichkeitswirksame Aktionen (Themenwochen, Social Media Posts, Messeauftritte etc.) erklärt das TEB Zusammenhänge und erhöht damit das Verständnis für die Energiewende. TEB richtet den Fokus der Öffentlichkeit auf positive Beispiele in Bayern, um zu motivieren selbst aktiv zu werden. Ziel ist es, gemeinsam eine lebenswerte Energiezukunft aufzubauen und die Energiewende zu meistern. Ein Aktionswochenende vom 14. bis 16. Juli 2023 soll dazu aufrufen, Aktionen und Veranstaltungen in ganz Bayern durchzuführen.
Mit dem Aktionswochenende soll dem TEB mit allen Partnern, Unterstützern, Mitgliedern und solchen, die es werden wollen, eine Bühne gegeben werden, um ihre Aktivitäten rund um die Energie-wende öffentlichkeitswirksam zu präsentieren. Mit Hilfe des Aktionswochenendes soll u. a. auch die Bekanntheit von TEB gesteigert werden und weitere Mitglieder geworben werden. In diesem Zusammenhang schreibt das StMWi Kommunikation, Marketing und Betreuung eines Aktionswochenendes im Rahmen des TEB aus.
Nähere Informationen zum Leistungsumfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Energiewende ist ein Gemeinschaftsprojekt für eine klimaneutrale Zukunft. Sie steht und fällt mit dem Verständnis und der Akzeptanz in der Gesellschaft. Um Verständnis und Akzeptanz für die Energiewende weiter zu steigern, gründete das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) 2020 die Dachmarke Team Energiewende Bayern (TEB). Im Rahmen dieser Dachmarke agieren Personen, Unternehmen und Institutionen, die gemeinsam die Energiewende voranbringen. Durch öffentlichkeitswirksame Aktionen (Themenwochen, Social Media Posts, Messeauftritte etc.) erklärt das TEB Zusammenhänge und erhöht damit das Verständnis für die Energiewende. TEB richtet den Fokus der Öffentlichkeit auf positive Beispiele in Bayern, um zu motivieren selbst aktiv zu werden. Ziel ist es, gemeinsam eine lebenswerte Energiezukunft aufzubauen und die Energiewende zu meistern. Ein Aktionswochenende vom 14. bis 16. Juli 2023 soll dazu aufrufen, Aktionen und Veranstaltungen in ganz Bayern durchzuführen.
Mit dem Aktionswochenende soll dem TEB mit allen Partnern, Unterstützern, Mitgliedern und solchen, die es werden wollen, eine Bühne gegeben werden, um ihre Aktivitäten rund um die Energie-wende öffentlichkeitswirksam zu präsentieren. Mit Hilfe des Aktionswochenendes soll u. a. auch die Bekanntheit von TEB gesteigert werden und weitere Mitglieder geworben werden. In diesem Zusammenhang schreibt das StMWi Kommunikation, Marketing und Betreuung eines Aktionswochenendes im Rahmen des TEB aus.
Nähere Informationen zum Leistungsumfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Verlängerungsoption vom 01.10.2023 bis 31.08.2024 möglich
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aktionswochenende im „Team Energiewende Bayern“ – Kommunikation, Marketing und Betreuung
Ort: Bensheim
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des §123 und § 124 GWB beachten Sie bitte die unter "Bewerbungsbedingungen" beigefügte "Eigenerklärung".
B) Unterauftragnehmer
Der Bieter wird aufgefordert, bei Angebotsabgabe die Teile des Auf-trags, die er im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen.
Vor Zuschlagserteilung werden diejenigen Bieter, die in die engere Wahl kommen, aufgefordert, die Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.
Das StMWi überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen und wird hierzu ei-ne Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen anfordern. Diese hat der Bieter vor Zuschlag im Arbeitsschritt "Vertragsbedingungen/Formulare" vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschreiben und mit Firmenstempel versehen zu lassen.
C) Fragen zu den Teilnahmeunterlagen
Fragen zu den Teilnahmeunterlagen sind bis spätestens 27.06.2022, 12.00 Uhr, über die Bieterkommunikation in der eVergabe zu stellen.
D) Vorbehalt Vergabe ohne Verhandlung
Das StMWi behält sich gemäß § 17 Abs. 11 VgV die Möglichkeit vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, auch ohne in Verhandlungen mit den Bietern zu treten.
Für Verhandlungsgespräche – sofern nicht darauf verzichtet werden kann – werden die Bieter in das StMWi nach München bzw. zu einer Videokonferenz eingeladen. Die Einladung erfolgt kurzfristig per E-Mail. Die mit den Verhandlungsgesprächen verbundenen Kosten wer-den durch das StMWi nicht erstattet.
E) Die Ausschreibung wird auf dem Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
F) Die Rechte an den im Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Unterlagen stehen dem StMWi zu. Die Unterlagen dürfen nur für die Angebotserstellung genutzt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.