Zeppelinstraße, Lern- und Begegnungsort Zeppelinfeld und Zeppelintribüne, Projektsteuerung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021006217
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90402
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nuernberg.de/internet/hochbauamt/
Abschnitt II: Gegenstand
Zeppelinstraße, Lern- und Begegnungsort Zeppelinfeld und Zeppelintribüne, Projektsteuerung
Ausschreibung der Projektsteuerung für das Projekt "Lern- und Begegnungsort Zeppelinfeld und -tribüne". Die Maßnahme umfasst:
- die Instandsetzung der Zeppelintribüne und des Zeppelinfeldes
- die Errichtung eines Informationspavillons neben dem Zeppelinfeld
- die Einrichtung einer musealen Ausstellung im Mittelbau der Zeppelintribüne
- die Errichtung eines Ersatzneubaus für den Sportservice
Für die Maßnahme "Lernort Zeppelinfeld" wird die Tragwerksplanung ausgeschrieben. Diese beinhaltet sowohl die Instandsetzung der Zeppelintribüne und des Zeppelinfeldes, als auch den Neubau des Infopavillons und eines Sportbaus. Das Zeppelinfeld ist ein Einzeldenkmal.
Die Ziele der Gesamtmaßnahme „Lern- und Begegnungsort Zeppelinfeld“ sind:
1. Maßnahmen der baulichen Sicherung
a) Instandsetzung der Zeppelintribüne unter größtmöglicher Beibehaltung der Originalsubstanz.
b) Instandsetzung des Zeppelinfeldes einschließlich der Türme, der Treppen und der Wallanlage
unter größtmöglicher Beibehaltung der Originalsubstanz.
c) Zusammenführung der Nutzungsanforderungen im Sinne des Baurechts
d) Nachhaltigkeit der Instandsetzungsmaßnahmen für ca. 30 Jahre, unter der Voraussetzung einer regelmäßigen Wartung
e) Nach der Instandsetzung soll ein denkmalgerechter und wirtschaftlich nachhaltiger Bauunterhalt möglich sein
f) Langfristige Entfeuchtung der Zeppelintribüne zur Verbesserung der Nachhaltigkeit der
Instandsetzungsmaßnahmen
2. Maßnahmen zur Entwicklung des Lern- und Begegnungsortes (Neubauteile)
a) Planung eines Infopavillons in der Nähe der Zeppelintribüne mit Ticketverkauf, Backoffice, WCs und Multifunktionsraum (Gesamtfläche Infopavillon ca. 160m2)
b) Öffnung des Mittelbaus mit dem Saal und Nebenräumen für eine museale Ausstellung
c) Planung aller Neubauteileteile wie z.B. einer punktförmigen Überdachung der Tribüne, Geländer, Rampen usw.
d) Planung von sog. Reflexionspunkten, über das gesamte Zeppelinfeld verteilt
e) Planung eines Ersatzgebäudes für den Sportservice im Umfeld (Umkleiden, Duschen, WCs,
Materiallager)
Die Maßnahme umfasst folgende Teile:
Teil 1: Bauliche Sicherung (Instandsetzung) in 5 Bauabschnitten der Zeppelintribüne, des Zeppelinfeldes mit Wallanlage und Treppen und der 34 Türme
Teil 2: Neubau Informationspavillon
Teil 3: Neubauelemente (Handläufe, Treppen usw.)
Teil 4: Ausstellung im Mittelbau der Zeppelintribüne, auf dem Zeppelinfeld und im Informationspavillon
Teil 5: Sportgebäude Ersatzneubau
Beschreibung der Optionen:
Die Auftraggeberin behält sich die stufenweise (auch teilweise) Beauftragung einzelner Projektstufen nach AHO sowie die Beauftragung von den einzelnen Projektstufen nach AHO zugeordneten Besonderen Leistungen vor.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Zeppelinstraße, Lern- und Begegnungsort Zeppelinfeld und Zeppelintribüne, Projektsteuerung
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. einnach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsbogen und Nachweisen (Anlagen);
sämtliche Vergabe-/ Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (https://portal.deutsche-evergabe.de)eingestellt. Unvollständige Bewerbungsunterlagen können von der Wertung ausgeschlossen werden. Die Bewerbungsunterlagen bleiben auf der Plattform gespeichert.
Je Referenz ist eine aussagekräftige Zusammenfassung nach Vorgabe zu erstellen und als Anlage hochzuladen.
Bei der durch den Auftraggeber durchzuführenden Prüfung wird zunächst die Erfüllung der formalen Kriterien (Ausschlusskriterien) der Bewerbung abgeprüft (Auswahlschritt I). Im Anschluss werden die Bewerbungen, welche die formalen Bedingungen erfüllen, qualitativ mittels Punkten bewertet (Auswahlschritt II). Die jeweilige Gewichtung ist angegeben.
Es ist nur die digitale Beantwortung und Abgabe des Teilnahmeantrages möglich.
Die Stadt Nürnberg als nicht oberste Bundesbehörde behält sich vor, die Angebotsfrist auf nicht weniger als 10 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe, zu verkürzen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrages wird hierüber das gegenseitige Einvernehmen hergestellt (§17 Abs. 7 VgV).
Die Verhandlungsgespräche werden in Präsenz oder per Videokonferenz durchgeführt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Nürnberg
Land: Deutschland