Nicht offener freiraumplanerischer Ideen- und Realisierungswettbewerb Freiraum- und Platzgestaltungen zum Neubau einer Straßenbahnlinie in Würzburg
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wuerzburg.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kitzingen
NUTS-Code: DE268 Kitzingen
Postleitzahl: 97318
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.arc-gruen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Nicht offener freiraumplanerischer Ideen- und Realisierungswettbewerb Freiraum- und Platzgestaltungen zum Neubau einer Straßenbahnlinie in Würzburg
Im Jahr 2011 wurde von der Würzburger Straßenbahn GmbH (WSB) das Planfeststellungsverfahren für die Straßenbahnlinie vom Barbarossaplatz zum neuen Stadtteil Hubland beantragt. Das Verfahren wurde am 10. Dezember 2020 abgeschlossen und die Trasse planfestgestellt.
Der Bau der Straßenbahnlinie innerhalb des intakten Stadtgefüges ist mit Neu- und Umgestaltungen des bestehenden Straßenraumes und umfassenden Eingriffen in anliegende städtische Platz- und Freiräume verbunden. Besonders die Lage im Ensemble Altstadt Würzburg, die Nähe zum Weltkulturerbe Residenz und die Eingriffe in den Ringpark erfordern besondere Sensibilität im Umgang mit dem städtischen Raum.
Der Bau der planfestgestellten Straßenbahnlinie ins Hubland hat weitreichende Auswirkungen im städtischen Raum durch die Anlage der Gleistrassen, der Haltestellen und der neuen Verkehrsbeziehungen. Um dieses neue technische Bauwerk in den Stadtraum zu integrieren, sollen die durch die Planfeststellung tangierten Plätze und Räume des Barbarossaplatzes, des Platzes am Bürgerspital, der Kardinal-Faulhaber-Platz sowie der Josef-Stangl-Platz und der Geschwister-Scholl-Platz neu gedacht und gestaltet werden, mit folgenden Zielen:
• Gute Aufenthaltsqualität und funktionale Weiterentwicklung der öffentlichen Räume,
• Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung (Integration von Blindenleitsystemen, barrierefreie Verkehrsanlagen, ...),
• Berücksichtigung der innerstädtischen Radverkehrsverbindungen,
• Sichere und komfortable Gehwege bzw. Querungsmöglichkeiten für Fußgänger,
• Entwicklung einer klimagerechten Stadt (Regenwassermanagement, Durchlüftung, ...)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Zahl der Teilnehmenden des Wettbewerbs ist auf 20 begrenzt.
Die Auslobung hat vorab sieben Teilnehmende direkt benannt und eingeladen. Die Eignungskriterien der gesetzten Büros wurden geprüft.
Weitere 13 Teilnehmende werden durch einen offenen Teilnahmewettbewerb gemäß § 3 Abs. 3 RPW ausgewählt. Erfüllen mehrere Bewerbende die Anforderungen und ist die Zahl auch nach einer objektiven Prüfung entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbenden durch Los.
Darüber hinaus werden Nachrückende entsprechend der Reihenfolge der Losziehung ausgewählt.
Teilnahmeberechtigt sind auf den Gebieten der Landschaftsarchitektur, Architektur sowie Stadtplanung ausgebildete Fachpersonen. Architekturschaffende und Stadtplanende sind nur in Bewerbergemeinschaft mit Landschaftsarchitekturschaffende zugelassen.
Zugelassen sind Einzelbewerber und Bewerbergemeinschaften. Die Bewerbergemeinschaften haben in der Verfassererklärung einen bevollmächtigten Vertretenden zu benennen.
Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist, dass innerhalb der Bewerbungsfrist bis 23.11.2022, 24:00 Uhr eine formell ordnungsgemäße Bewerbung für den Wettbewerb eingereicht wird. Maßgeblich hierfür ist der rechtzeitige digitale Eingang der Bewerbung auf der Vergabeplattform. Für die Bewerbung ist zwingend das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Bewerbungsbogen zu verwenden und auszufüllen.
Referenzen:
Zum Nachweis der Fachkunde und gestalterischen Kompetenz müssen jeweils zwei Referenzprojekte eingereicht werden.
Anforderungen sind:
• zwei vergleichbare realisierte Projekte von vergleichbarer Komplexität
• Fertigstellung (Lph 8) abgeschlossen ab 01.01.2012
• min. Honorarzone III gemäß Anlage 11.2 HOAI 2021
• min. Lph 2-5 vom Bewerbenden erbracht
• min. ein Projekt mit der Gestaltung einer innerstädtischen Platzfläche und/oder Straßenraumgestaltung
• Darstellung mit min. einem Foto oder Plandarstellung des fertiggestellten Projekts zum Nachweis der Realisierung
Diese sind auf je einer Seite (Layout max. DIN A4 Format) darzustellen. Erwartet werden aussagekräftige (foto-)grafische und ggf. kurze stichwortartige Erläuterungen zu den Projekten.
Alle Bewerbenden, die die Zulassungskriterien erfüllen, werden zum Auswahlverfahren zugelassen.
Zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren führen:
• nicht fristgerecht eingegangene Bewerbungen
• nicht unterschriebener Bewerbungsbogen,
• Mehrfachbewerbungen von natürlichen oder juristischen Personen oder von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft (Ausscheiden aller Mitglieder)
• fehlende oder unvollständige Referenzblätter
• fehlende Erklärung Bewerbendengemeinschaft
Landschaftsarchitektur, Architektur sowie Stadtplanung ausgebildete Fachpersonen
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht lässt alle Arbeiten zur Beurteilung zu, die
• termingemäß eingegangen sind.
• den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen.
• keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen.
• in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen.
Bindende Vorgaben des Verfahrens
Teil B der Auslobung enthält keine inhaltlich bindenden Vorgaben im Sinne der RPW 2013.
Beurteilungskriterien
Die Bewertung durch das Preisgericht erfolgt auf Basis des Wettbewerbsprojektes und der Erläuterungen dazu gemäß folgender Kriterien (ohne Gewichtung):
• Gesamtkonzept Freiraum und Städtebau
• Gestaltung, Qualität und Funktionalität
• Ökologie und Nachhaltigkeit
• Umgang und Integration des Bestandes
• Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit (incl. Unterhaltung)
• Welterbeverträglichkeit
Die Reihenfolge ist nicht abschließend.
Es wird eine Wettbewerbssumme von 300.000,00 € netto bereitgestellt.
Diese wird in vier Preisgruppen verteilt. Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
Das Preisgeld von 300.000,00 € netto wird aufgeteilt auf folgende Preisgruppen:
Preisgruppe 1 Barbarossaplatz mit Platz am Bürgerspital: 70.000,00 €
(1 Preis: 35.000 € ; 2 Preis: 21.000 € ; 3 Preis: 14.000 € )
Preisgruppe 2 Kardinal-Faulhaber-Platz/Theaterstraße: 90.000,00 €
(1 Preis: 45.000 € ; 2 Preis: 27.000 € ; 3 Preis: 18.000 € )
Preisgruppe 3 Josef-Stangl-Platz: 70.000,00 €
(1 Preis: 35.000 € ; 2 Preis: 21.000 € ; 3 Preis: 14.000 € )
Preisgruppe 4 Geschwister-Scholl-Platz: 70.000,00 €
(1 Preis: 35.000 € ; 2 Preis: 21.000 € ; 3 Preis: 14.000 € )
Die Aufteilung der Preise innerhalb der Preisgruppe und eine Bildung zusätzlicher Gruppen ist dem Preisgericht durch einstimmigen Beschluss vorbehalten.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach Abschluss des Realisierungs- und Ideenwettbewerbs werden entsprechend der Preisgruppenentscheidungen Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchgeführt. Die Ausloberin wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einen oder mehrere Preistragende mit den ausgelobten Planungsleistungen beauftragen. Die Ausloberin behält sich vor, zunächst nur mit der Person, die den ersten Preis erhalten hat, im Anwendungsbereich der VgV zu verhandeln. Teilnehmende sind dann alle Preistragende, wie sie in der Verfassungserklärung benannt wurden.
Die Ausloberin wird, vorbehaltlich der haushalterischen Finanzierung und Beschlussfassung städtischer Gremien, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts den erfolgreich aus dem Verfahren hervorgehenden Bietenden mit der Realisierung der Planungsleistungen der Realisierungsbereiche beauftragen.
Es ist eine Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 4 und – vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen – 5 nach HOAI 2021 § 39 ff Freianlagen vorgesehen. Die Ausloberin behält sich vor, in zwei weiteren Stufen die jeweiligen Lph 6 bis 9 zu beauftragen.
Aus der stufenweisen Übertragung und eines damit gegebenenfalls zusammenhängenden zusätzlichen Zeit-, Koordinierungs- und Arbeitsaufwandes, kann der Auftragnehmende keine Erhöhung seines Honorars verlangen oder Nebenkosten oder sonstige Ansprüche geltend machen.
Grundlage im Falle einer weiteren Beauftragung ist die aktuelle Fassung der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Für die Auftragsvergabe hat die HOAI lediglich orientierenden Charakter. Im Fall der Beauftragung werden im Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preistragenden beim Anteil der realisierten Leistungen bis zur Höhe des Preises nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf im Umfang der beauftragten Leistungen in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Die einen Auftrag annehmende Person kann aus einer stufenweisen Beauftragung keine Ansprüche auf Entschädigung, Erhöhung der Honorierung etc. geltend machen.
Erforderliche Nachweise im Verhandlungsverfahren
Um für das Verhandlungsverfahren zugelassen zu werden, müssen (nach dem Abschluss des Wettbewerbs) innerhalb einer angemessenen Frist folgende Eignungskriterien nachgewiesen werden:
• Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung bei einer in der EU zugelassenen Versicherungsgesellschaft (Deckungssumme für Personenschäden mindestens 1.500.000,00 €, für sonstige und Sachschäden mindestens 1.000.000,00 €)
• mind. zwei Schadensfälle je Jahr abzudecken
• Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt sind
• Angabe der Anzahl und der beruflichen Qualifikation und Berufserfahrung der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht
• Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl und die Zahl der Führungskräfte in den Jahren 2019-2021 ersichtlich ist
• Erklärung zum durchschnittlichen Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre 2019-2021
Für die Auftragsverteilung sind folgende Zuschlagskriterien maßgeblich:
• Platzierung im Planungswettbewerb (1. Preis 100 %; 2. Preis 60 %; 3. Preis 20 %) 50 %
• Stellungnahme und Berücksichtigung der Hinweise des Preisgerichtsprotokolls 10 %
• Qualifikation Projektteam, Zeit- und Kostenmanagement, Herangehensweise/Zusammenarbeit 20 %
• Honorarangebot 20 %
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.