Schulverpflegung HTS –SFZ Unterhaching Speisenbelieferung an HTS und HPTs Unterhaching sowie Personaldienstleistung HTS
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81541
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schulverpflegung HTS –SFZ Unterhaching Speisenbelieferung an HTS und HPTs Unterhaching sowie Personaldienstleistung HTS
Los 1 - Speisenbelieferung Mittagessen
Hachinger Tal Schule – Sonderpädagogisches Förderzentrum Unterhaching
und
Heilpädagogische Tagesstätten der Lebenshilfe München Kinder und Jugend GmbH
Los 2 - Personaldienstleistung zur Ausgabe Mittagessen
Hachinger Tal Schule – Sonderpädagogisches Förderzentrum Unterhaching
Los 1 - Speisenbelieferung Mittagessen an Rampe Hachinger Tal Schule – Sonderpädagogisches Förderzentrum Unterhaching und Heilpädagogische Tagesstätten der Lebenshilfe München Kinder und Jugend GmbH
Unterhaching
Es handelt sich bei der anzubietenden Leistung um die Belieferung mit Mittagessen an Rampe. Personaldienstleistungen vor Ort sind nicht
Leistungsbestandteil von Los 1.
SCHULE (HTS):
Zu erwartende Essenzahlen:
Die Versorgung der Schüler der HTS erfolgt Montag bis Donnerstag. Zu erwarten im Schuljahr 2022/2023 HTS:
Primarstufe Kl.1 – 4: Ca. 55 Schüler
Sekundarstufe Kl.5 / 6: Ca. 26 Schüler
Gesamt Montag – Donnerstag: Ca. 81 Schüler
Die Anzahl der als Mittagesser zu erwartenden zusätzlichen Personen aus dem schulischen Umfeld beträgt ca. 5.
Es gibt zwei versetzte Mittagspausen
1. Mittagspause: 12.20 – 13.05 Uhr
2. Mittagspause: 13.05 – 13.50 Uhr
Die Öffnungszeiten der Speiseausgabe während der Mittagsverpflegung sind von 12.15 – 14.00 Uhr.
TAGESSTÄTTE (HPTS):
Zu erwartende Essenzahlen:
Die Versorgung der Schüler der HPTs erfolgt Montag bis Freitag. Schuljahr (ab 2020/2021) HPT-E HPT-G SVE-G / HPT-V:
Primarstufe: Ca. 24 Schüler
Sekundarstufe: Ca. 45 Schüler (HPT-E) und Ca. 56 Schüler (HPT-G)
Gesamt Montag - Freitag: Ca. 125 Schüler
Die Anzahl der als Mittagesser zu erwartenden zusätzlichen Personen aus dem Umfeld der Lebenshilfe beträgt ca. 10.
Es gibt zwei versetzte Mittagspausen.
1. Mittagspause: 12.00 – 13.00 Uhr
2. Mittagspause: 13.00 – 14.00 Uhr
Das Mittagessen erfolgt in der vorgesehenen Mittagspausenzeit von Montag bis Freitag in den Schulzeiten.
Der Vertrag beginnt am 07.11.2022 und wird für eine Laufzeit von 4 Jahren, d. h. bis zum Ende der Herbstferien 2026 abgeschlossen. Er verlängert
sich stillschweigend um weitere 12 Monate, sofern er nicht bis zum 31.01.2026 von den Auftraggebern oder dem Auftragnehmer gekündigt wird.
Eine stillschweigende Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus ist nicht möglich.
Los 2 - Personaldienstleistung zur Ausgabe Mittagessen Hachinger Tal Schule – Sonderpädagogisches Förderzentrum Unterhaching
Unterhaching
Ausgeschrieben wird die mit der Ausgabe von angeliefertem Essen verbundene Personaldienstleistung in der HTS. Diese ist zu Schulzeiten
montags bis donnerstags zu leisten. Im Einzelnen:
ESSENSAUSGABE:
Schule (HTS):
Die Schüler der HTS erhalten ihr Mittagessen einzeln portioniert über die Ausgabetheke der Küche.
Tagesstätte (HPTs):
Das Mittagessen der HPTs wird seitens des Dienstleisters Los 2 lediglich vom Dienstleister Los 1 angenommen.
Die Kommissionierung des Essens für die Gruppen der HPTs erfolgt durch Personal der HPTs in der Küche der HTS.
GETRÄNKEANGEBOT ZUM MITTAGESSEN:
Schule (HTS):
Die Küchenkraft füllt Wasser (Leitungswasser aus der Küche) in die Krüge. Außerdem stellt sie die Krüge und die Gläser auf den Tischen
entsprechend der Sitzplätze bereit. Die Gläser und die Krüge räumt die Küchenkraft ab.
ABRÄUMEN UND RÜCKGABE DER TABLETTS UND DES GESCHIRRS
Schule (HTS)
Der Ablauf ist täglich (Mo – Do) durch den Dienstleister zu gewährleisten.
Die Tätigkeiten sind so ausgerichtet, dass 2 Personen mit einer Stundenzahl von je 4 Stunden erforderlich und ausreichend sind.
Der Vertrag beginnt am 07.11.2022 und wird für eine Laufzeit von 4 Jahren, d. h. bis zum Ende der Herbstferien 2026 abgeschlossen. Er verlängert
sich stillschweigend um weitere 12 Monate, sofern er nicht bis zum 31.01.2026 vom Auftraggeber oder Auftragnehmer gekündigt wird. Eine
stillschweigende Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus ist nicht möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Das genannte Vergabeverfahren hatte keine oder keine geeigneten Angebote im Anschluss an ein offenes Verfahren (Auftragsbekanntmachung: 2022/S 084-225641).
Mit der Bekanntmachung über vergebene Aufträge (Bekanntmachung: 2022/S 127-362504) teilten wir am 05.07.2022 mit, dass das Vergabeverfahren aufgrund fehlender geeigneter Angebote aufgehoben wird und ein neues Vergabeverfahren (Verhandungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb) auf Grundlage § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV durchgeführt wird.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 1 - Speisenbelieferung Mittagessen an Rampe Hachinger Tal Schule – Sonderpädagogisches Förderzentrum Unterhaching und Heilpädagogische Tagesstätten der Lebenshilfe München Kinder und Jugend GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33100
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 2 - Personaldienstleistung zur Ausgabe Mittagessen Hachinger Tal Schule – Sonderpädagogisches Förderzentrum Unterhaching
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33100
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber dieAuftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachungder Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de