Neubau von Beleuchtungseinrichtungen für Abstellgleise Referenznummer der Bekanntmachung: KV_M1+_010
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90451
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bayernhafen.de/hafen/nuernberg/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau von Beleuchtungseinrichtungen für Abstellgleise
Die Hafen Nürnberg-Roth GmbH plant den Ausbau der trimodalen KV-Umschlagsanlage Modul 1 am bestehenden Standort.
Die vorhandene Fahr- und Ladespur innerhalb der KV-Umschlaganlage wird auf gesamter Länge zurückgebaut.
Es sollen 5 neue Abstellspuren für Ladeeinheiten in Betonbauweise einschließlich einer Schwerlast-Schlitzrinne in Ortbetonbauweise errichtet werden. Die Abstellspuren sind für eine 4-fache Stapelung ausgelegt.
Östlich der best. KV-Umschlaganlage soll auf ein zuvor errichtetes Erdplanum mit zuvor eingebauten Transportkanal für Oberflächenwasser eine Planumsschutzschicht sowie zwei parallel verlegte Schottergleise mit einer Ableitung von Oberflächenwasser in einer Tiefenentwässerung (TE) auf einer Länge von jeweils ca. 950 Meter errichtet werden.
Die Gleisanbindung erfolgt mittels zweier Weichen nördlich der best. KV-Umschlaganlage.
Für die neuen Abstellgleise wird eine neue Beleuchtunganlage errichtet.
Nürnberg
Auf dem Containerterminal der TRICON wird ein zusätzliches Abstellgleis errichtet, hierfür werden neue Beleuchtungsanlagen erforderlich.
Es werden 33 Leuchten mit einer Beleuchtungshöhe von 8 Meter Lichtpunkthöhe entlang von zwei neu er-richteten bzw. neu zu errichtenden Abstellgleisen aufgestellt.
Die Kabelführung erfolgt im Leerrohr von Lampe zu Lampe ohne weiteren Schaltschrank im Gleisfeld. Anbindepunkt ist am vorhandenen Schaltschrank innerhalb der KV-Umschlaganlage.
„esentliche Bauteile sind:
- Erweiterung der vorhandenen 0,4kV-Schaltanlage in der Trafostation
- Setzen von Rammrohren sowie der zugehörigen Lichtmasten (33 St.)
- Kabelzugarbeiten von der Trafostation zu den Lichtmasten
- Montage und Anschluss der Leuchten
- Zuleitung EOW, Nachrüstung NH00-Trenner in bestehender Verteilung, Zuleitung und Anschluss
- Zuleitung WHz Nachrüstung FI- und Leitungsschutzschalter in bestehender Verteilung, Zuleitung und Anschluss
- Anpassung bestehende Dokumentation
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1)Vom Bieter ist entweder das Formblatt 124EU (Eigenerklärungen zur Eignung-EU) des VHB Bayern (s. Ziffer III.2.2) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 (ABI. EU L 3 vom 06.01.2016, Seite 16), auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen u.a. mit Angaben zum Unternehmen, zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister, zu Insolvenzverfahren oder Liquidation, zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur Sozialversicherung und zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Auf Verlangen sind für diese Angaben Nachweise bzw. Bescheinigungen der zuständigen Stellen vorzulegen (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer, Gewerbezentralregisterauszug, Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Sozialversicherungsträger und der Berufsgenossenschaft, Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG).
(2)Alternativ zu Absatz 1 wird die Angabe der Registriernummer einer gültigen Eintragung für den Leistungsbereich -412-03 Ausstattung der Schienenwege in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (PQ-Liste) oder einer entsprechenden Präqualifikation anerkannter gleichwertiger Register (z.B. HPQR) anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Soweit die Präqualifikationsnachweise unzureichend sind, um die (insbesondere auftragsspezifischen) Anforderungen an die Eignung und deren Nachwies(e) zu erfüllen, sind sie vom Bieter entsprechend zu ergänzen.
(3)Beruft sich der Bieter zum Nachweis oder zur Ergänzung seiner Eignung (Eignungsleihe) auf fremde Mittel, Ressourcen, Ausstattungen oder Fähigkeiten (Kapazitäten) anderer Unternehmen (z.B. konzernverbundene Unternehmen, Unterauftragnehmer oder Dritte), so hat er diese fremden Kapazitäten sowie die Art und den Umfang der Zusammenarbeit mit den anderen Unternehmen im Angebot anzugeben. Auf Verlangen hat der Bieter die anderen Unternehmen namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihm die fremden Kapazitäten, auf die er sich beruft, tatsächlich zur Verfügung stehen (z.B. durch Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen). Des Weiteren hat der Bieter auf Verlangen für die anderen Unternehmen die Eignung entsprechend Absatz 1 oder 2 nachzuweisen.
(4)Beabsichtigt der Bieter, Teile des Auftrags ganz oder teilweise von anderen Unternehmen im Wege von Unteraufträgen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmern), so sind die hierfür vorgesehenen Leistungsteile im Angebot anzugeben. Auf Verlangen hat der Bieter die Unterauftragnehmer namentlich zu bezeichnen und nachzuweisen, dass ihm die Unterauftragnehmer zur Ausführung der für sie vorgesehenen Leistungen tatsächlich zur Verfügung stehen (z.B. durch Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer). Des Weiteren hat der Bieter auf Verlangen die Eignung der Unterauftragnehmer entsprechend Absatz 1 oder 2 nachzuweisen; das gilt auch für nachgeordnete Unter-Unterauftragnehmer (Sub-Subunternehmer).
(5)Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder bezeichnet sind, ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter benannt ist, für den Auftragsfall die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft und eine Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner erklärt wird sowie Art und Umfang der von den Mitgliedern zu übernehmenden Leistungsteile angegeben sind.
(1)Vom Bieter ist entsprechend Ziffer III.1.1) Absatz 1 entweder das Formblatt 124EU oder eine EEE (kein
Globalvermerk in Teil III Abschnitt a) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen u.a. mit Angaben zu
den Umsätzen des Unternehmens. Auf Verlangen sind für diese Angaben Nachweise bzw. Bescheinigungen
vorzulegen (z.B. testierte Jahresabschlüsse, Bestätigungen eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters,
Gewinn-/ Verlustrechnung). Ziffer III.1.1) Absatz 2 (PQ-Liste) gilt entsprechend.
(2)Beruft sich der Bieter auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen,
so gilt Ziffer III.1.1) Absatz 3. Der Bieter hat in diesem Fall eine rechtsverbindliche Erklärung der anderen
Unternehmen vorzulegen, wonach diese im Auftragsfall im Umfang der dem Bieter zur Verfügung gestellten
wirtschaftlichen bzw. finanziellen Leistungsfähigkeit gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung
haften. Die Berufung auf die Haftpflichtversicherung eines anderen Unternehmens ist ausgeschlossen, soweit
der Bieter vom Versicherungsschutz nicht umfasst ist. Auf Verlangen ist für die anderen Unternehmen die
Eignung gemäß Absatz 1 (Umsätze) nachzuweisen, soweit sich der Bieter darauf beruft.
(3)Beabsichtigt der Bieter, Unterauftragnehmer einzusetzen, so gilt im Übrigen Ziffer III.1.1) Absatz 4. Für
Unterauftragnehmer und Unter-Unterauftragnehmer ist auf Verlangen die Eignung gemäß Absatz 1 (Umsätze)
entsprechend den von diesen zu übernehmenden Leistungsteile auf Verlangen nachzuweisen.
Vom Bieter ist entsprechend Ziffer III.1.1) Absatz 1 entweder das Formblatt 124EU oder eine EEE (kein
Globalvermerk in Teil III Abschnitt a) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen u.a. mit Angaben
zu in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen und
zu den für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräften. Auf Verlangen sind mindestens drei
Referenznachweise mit detaillierten Angaben zu Art und Umfang der erbrachten Leistungen und einer
Bestätigung des Referenzauftraggebers beizubringen (s. Mindestanforderung). Ziffer III.1.1) Absatz 2 (PQ-Liste)
gilt entsprechend.
(2)Beruft sich der Bieter auf die berufliche oder technische Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen,
so gilt Ziffer III.1.1) Absatz 3. Eine Berufung auf die berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen
(z.B. Referenzen/Erfahrung, technische Fachkräfte, Studiennachweise, Bescheinigungen über die
berufliche Befähigung) ist nur möglich, wenn und soweit diese Unternehmen diejenigen Leistungsteile (als
Unterauftragnehmer) ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Auf Verlangen ist für die anderen
Unternehmen die Eignung gemäß Absatz 1 (Arbeitskräfte, Referenzen) nachzuweisen, soweit sich der Bieter
darauf beruft.
(3)Beabsichtigt der Bieter, Unterauftragnehmer einzusetzen, so gilt im Übrigen Ziffer III.1.1) Absatz 4.
Für Unterauftragnehmer und Unter-Unterauftragnehmer ist auf Verlangen die Eignung gemäß Absatz 1
(Arbeitskräfte, Referenzen) entsprechend den von diesen zu übernehmenden Leistungsteile auf Verlangen
nachzuweisen.
Sicherheiten für die Vertragserfüllung und für die Mängelgewährleistung jeweils in Höhe von 5 % der
Brutto-Auftragssumme gem. Ziffer 5 Formblatt 214.H (Besondere Vertragsbedingungen) des VHB Bayern.
Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von EUR 5,0 Mio. für Personenschäden und EUR 5,0
Mio. für Sach- und Vermögensschäden (mindestens zweifach maximiert im Versicherungsjahr).
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen
Gemäß § 16 VOB/B und Ziffer 15 f. Formblatt 215 (Zusätzliche Vertragsbedingungen) des VHB Bayern
Sonstiges
Vertragsbestandteil sind u.a. die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) in der
derzeitig gültigen Fassung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1)Die in Ziffer VI.4.1) genannte Stelle (Vergabekammer) ist nur für Nachprüfungsverfahren nach dem
Vergaberecht zuständig. Sie wird nur auf Antrag (Nachprüfungsantrag) tätig. Ein Nachprüfungsantrag ist
nur statthaft, wenn der Antragsteller damit zugleich geltend macht, dass der Auftraggeber ein öffentlicher
Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB sei und ein öffentlicher Auftrag im Sinne des § 103 GWB vorliegen würde
(beachte Ziffer VI.3 Absatz 1). Für sonstige Rechtsbehelfe ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten
eröffnet.
(2)Der Auftraggeber unterliegt der Aufsicht des Freistaats Bayern darüber, dass er sich bei Ausübung seiner
Tätigkeit im Rahmen der für ihn geltenden Rechtsvorschriften hält. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie, Prinzregentenstr. 28, 80538
München.
(3)Ein Nachprüfungsantrag oder Rechtsbehelf gemäß Absatz 1 setzt voraus, dass der Antragssteller den
angeblichen Rechtsverstoß zuvor rechtzeitig beim Auftraggeber gerügt hat. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit
ist der Eingang der Rüge beim Auftraggeber (Ziffer VI.4.4). Nicht rechtzeitig ist eine Rüge in jedem Fall
dann, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt erhoben wurde, ab dem
der Antragsteller Kenntnis von dem angeblichen Rechtsverstoß erlangt oder sich dieser Kenntnis mutwillig
verschlossen hat. Nicht rechtzeitig ist eine Rüge außerdem dann, wenn der angebliche Rechtsverstoß aufgrund
der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar war und die Rüge nicht bis zum Schlusstermin für
den Eingang der Angebote (Ziffer IV.2.2) erhoben wurde.
(4)Ein Nachprüfungsantrag gemäß Absatz 1 setzt im Übrigen voraus, dass seit dem Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers beim Antragsteller, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, nicht mehr als 15 Kalendertage
vergangen sind.
(5)Ein Nachprüfungsantrag oder auf Unterlassung des Vertragsschlusses gerichteter Rechtsbehelf
gemäß Absatz 1 setzt weiterhin voraus, dass der Vertrag noch nicht wirksam geschlossen wurde. Der
Vertragsschluss kann erfolgen entweder (a) 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation über die
Vergabeentscheidung an die betroffenen Bieter oder (b) 10 Kalendertage nach Übermittlung dieser Information
per Fax oder auf elektronischem Weg. Die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur in einem
Nachprüfungsverfahren und nur geltend gemacht werden, wenn keine der folenden Fristen abgelaufen ist: (a)
30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Vertragsschluss,
(b) 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union oder (c) sechs Monate nach Vertragsschluss.