TWT Tram Westtangente, Kampfmittelvoruntersuchung und Baugrunduntersuchungen Fahrleitung/Sparten Referenznummer der Bekanntmachung: SV-NFI-221024-002
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80287
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.swm.de
Abschnitt II: Gegenstand
TWT Tram Westtangente, Kampfmittelvoruntersuchung und Baugrunduntersuchungen Fahrleitung/Sparten
Kampfmittelvoruntersuchung und Baugrunduntersuchungen Fahrleitung/Sparten
Kampfmittelvoruntersuchung und technische Erkundung für alle Bauabschnitte
TWT Tram Westtangente
Das vorliegende Leistungsbild umfasst die notwendigen Kampfmittelvoruntersuchungen inkl. Grundlagenermittlung und historischer und technischer Erkundung als Vorbereitung und Grundlage für die weiteren Planungsaufgaben diverser Gewerke.
- 75 Stück Sondierung Bohrpunkte
- 55 Standorte für Suchschürfe Sparten
- 440 Standorte für Tiefensondierung
- 45 Stück Kernbohrungen
- Kampfmittelfreimessung für Spülbohrung
Baugrunduntersuchung Bauabschnitt III
TWT Tram Westtangente
Das vorliegende Leistungsbild umfasst die notwendigen Baugrunduntersuchungen als Vorbereitung und Grundlage für die weiteren Planungsaufgaben diverser Gewerke.
- 75 Stück Sondierung Bohrpunkte
- 55 Standorte für Suchschürfe Sparten
- 440 Standorte für Tiefensondierung
- 45 Stück Kernbohrungen
- hier die Baugrunduntersuchungen für Bauabschnitt III
Baugrunduntersuchung Bauabschnitt II
TWT Tram Westtangente
Das vorliegende Leistungsbild umfasst die notwendigen Baugrunduntersuchungen als Vorbereitung und Grundlage für die weiteren Planungsaufgaben diverser Gewerke.
- 75 Stück Sondierung Bohrpunkte
- 55 Standorte für Suchschürfe Sparten
- 440 Standorte für Tiefensondierung
- 45 Stück Kernbohrungen
- hier die Baugrunduntersuchungen für Bauabschnitt II
Baugrunduntersuchung Bauabschnitt I
TWT Tram Westtangente
Das vorliegende Leistungsbild umfasst die notwendigen Baugrunduntersuchungen als Vorbereitung und Grundlage für die weiteren Planungsaufgaben diverser Gewerke.
- 75 Stück Sondierung Bohrpunkte
- 55 Standorte für Suchschürfe Sparten
- 440 Standorte für Tiefensondierung
- 45 Stück Kernbohrungen
- hier die Baugrunduntersuchungen für Bauabschnitt I
Baugrunduntersuchung Bauabschnitt IV
TWT Tram Westtangente
Das vorliegende Leistungsbild umfasst die notwendigen Baugrunduntersuchungen als Vorbereitung und Grundlage für die weiteren Planungsaufgaben diverser Gewerke.
- 75 Stück Sondierung Bohrpunkte
- 55 Standorte für Suchschürfe Sparten
- 440 Standorte für Tiefensondierung
- 45 Stück Kernbohrungen
- hier die Baugrunduntersuchungen für Bauabschnitt IV
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Erklärung des Unternehmens, dass vergaberechtliche Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen;
(2) Angaben zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit anderen Unternehmen hinsichtlich des Grundsatzes der Trennung von Planung und Bauausführung;
(3) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung mit Benennung sämtlicher Mitglieder, welche im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft bilden und gesamtschuldnerisch haften werden sowie Benennung des bevollmächtigten Vertreters, welcher die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt;
(4) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden sowie für Sonstige Schäden; die jeweiligen Deckungssummen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen; ersatzweise kann eine Bestätigung der Versicherung vorgelegt werden, dass die Deckungssumme im Auftragsfall auf die angegebenen Summen angepasst werden können;
(1) Kriterium Umsatz: Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem vergleichbaren Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die aufgestellte Forderung stellt keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar;
zu (1) Kriterium Umsatz bei vergleichbaren Leistungen: Nachweis eines Mindestjahresumsatz bezogen auf das Mittel der im vergleichbaren Tätigkeitsbereich angegeben Umsätze in Höhe von: 50.000 €
(1) Kriterium Personelle Ausstattung: Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren ersichtlich ist. Die aufgestellte Forderung stellt keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar;
(2) Kriterium Referenzen: Angabe von Referenzen über vergleichbare Leistungen die in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren ausgeführt und fertiggestellt wurden. Hinsichtlich der Vergleichbarkeit wird auf die Kurzbeschreibung des Auftrags nach Ziffer II.2 sowie die Vergabeunterlagen verwiesen. Die Referenzangaben beziehen sich auf folgende Aspekte:
Art des Referenzobjekts mit Angaben zur Art und Umfang der Maßnahme für Baugrunduntersuchung
Art des Referenzobjekts mit Angaben zur Art und Umfang der Maßnahme für Kampfmittelvoruntersuchung sowie Kampfmittelfreimessung.
Besondere Anforderungen und Rahmenbedingungen bei der Leistungserbringung , z.B. enger innerstättischer Bereich, arbeiten im nahen Umfeld der Trambahn.
(3) Kriterium auftragsspezifische Einzelnachweise: Vorlage nachfolgender auftragsspezifischer Angaben, Erklärungen oder Nachweise (in Kopie)
Zulassung nach §20 Sprengstoffgesetz (Los 1)
Entsprechende Zulassungen für die Baugrunduntersuchungen (DIN EN ISO/IEC 17025) (Los 2-5)
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Sektorenverordnung (SektVO).
Gemäß Vergabeunterlagen
Gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerisch mit bevollmächtigtem Vertreter
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Unternehmen können sich im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen (Eignungsleihe). Nimmt ein Unternehmen für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, so haften diese Unternehmen im Fall der Auftragsvergabe gemeinsam für die Auftragsausführung. Die Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn diese anderen Unternehmen zugleich die (Teil)-Leistungen als Unterauftrag ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadtwerke München GmbH, Einkauf Bau- und Ingenieurleistungen, Emmy-Noether-Straße 2, D-80992 München
Bei der Öffnung der Angebote dürfen Bieter und Ihre Bevollmächtigten nicht anwesend sein. Eine Bekanntgabe der Angebotspreise erfolgt nicht.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einreichung der Angebote erfolgt elektronisch in Textform über das Lieferantenportal der SWM. Schriftliche Angebote sind ausgeschlossen. Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Angebote ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal. Diese ist mit Angabe der Referenznummer gemäß Ziffer II.1.1 nach einem System-Login über das Portal anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Angebotsfrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bieterfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert. Für einen System-Login ist gegebenenfalls eine Erstregistrierung unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum Erhalt eines passwortgeschützten Zugangs erforderlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).