Dienstleistungen zu Smart-Meter-Gateway-Administration, Messdatenmanagement und weiteren Services
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://n-ergie.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungen zu Smart-Meter-Gateway-Administration, Messdatenmanagement und weiteren Services
Der Auftragnehmer übernimmt für den Auftraggeber die Aufgaben eines SMGWA (vgl. § 2 Ziffer 20 und § 25 MsbG) und erbringt weitere Dienstleistungen beim Betrieb von MDM-Systemen und von iMSys einschließlich der Bereitstellung von Applikationen, des Zertifikatsmanagements und der Beratung des Auftraggebers für das Management des Rollouts iMSys (Beschaffung, Einsatz, Administration), soweit konkret vereinbart.
Nürnberg
Der Auftragnehmer übernimmt für den Auftraggeber die Aufgaben eines SMGWA (vgl. § 2 Ziffer 20 und § 25 MsbG) und erbringt weitere Dienstleistungen beim Betrieb von MDM-Systemen und von iMSys einschließlich der Bereitstellung von Applikationen, des Zertifikatsmanagements und der Beratung des Auftraggebers für das Management des Rollouts iMSys (Beschaffung, Einsatz, Administration), soweit konkret vereinbart.
Die Aufgaben als SMGWA erbringt der Auftragnehmer gemäß den rechtlichen Anforderungen als zertifizierter SMGWA in eigener Verantwortung. Weiter konkretisieren die Vertragspartner die vom Auftragnehmer abzubildenden Prozesse für GWA, MDM oder sonstige Unterstützungs- oder
Beratungsleistungen beim Einsatz von iMSys in dieser Leistungsbeschreibung.
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen softwareunterstützt mit geeigneten IT-Systemen, um die in diesem Vertrag vereinbarten Prozesse
abzubilden. Zur Leistungserbringung erfolgt ein Datenaustausch an von den Vertragspartner gemeinsam vereinbarten Schnittstellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird(§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind –bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.