Übernahme der Kundenkommunikation im Mahnwesen mit digitalen Ausgangskanälen und Bezahlmethoden im Privat- und Gewerbekundenbereich
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://n-ergie.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme der Kundenkommunikation im Mahnwesen mit digitalen Ausgangskanälen und Bezahlmethoden im Privat- und Gewerbekundenbereich
Die N-ERGIE Kundenservice GmbH sucht einen zuverlässigen, flexiblen und leistungsstarken Partner, der die Kundenkommunikation im Mahnwesen im
Privat- und Gewerbekundenbereich teilweise oder vollständig übernimmt. Dabei sollen sowohl analoge als auch digitale Ausgangskanäle (Brief, E-Mail,
SMS) und digitale Bezahlmethoden eingesetzt und angeboten werden können.
Nürnberg
Die N-ERGIE Kundenservice GmbH sucht einen zuverlässigen, flexiblen und leistungsstarken Partner, der die Kundenkommunikation im Mahnwesen im
Privat- und Gewerbekundenbereich teilweise oder vollständig übernimmt. Dabei sollen sowohl analoge als auch digitale Ausgangskanäle (Brief, E-Mail,
SMS) und digitale Bezahlmethoden eingesetzt und angeboten werden können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird(§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind –bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.