Fenster- und Fassadenelemente sowie Türanlagen in Aluminiumkonstruktion
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
NUTS-Code: DE251 Ansbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 9814840
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.anregiomed.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fenster- und Fassadenelemente sowie Türanlagen in Aluminiumkonstruktion
-neue Fensterelemente, Fensterbänder und Außentüren
-äußere Sonnenschutzanlagen
-Pfosten-Riegel-Fassade Verbindungsgang
Ansbach
ca. 600 qm neue Fensterelemente und Fensterbänder in Aluminiumkonstruktion, z.T. mit Paneelfeldern
ca. 3 Stck neue Außentürelemente in Aluminiumkonstruktion
ca. 60 Stck Sonnenschutzanlagen mit Aluminium-Lamellen elektrisch betrieben
ca. 160 qm Pfosten-Riegel-Fassade in Aluminiumkonstruktion zur Erstellung eines neuen Verbindungsganges zwischen 2 Gebäudeteilen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen anzugeben.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter auf Anforderung der Vergabestelle eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechende testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung eine Bestätigung vorzulegen, dass in den letzten 3 Geschäftsjahren Leistungen ausgeführt wurden, die mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter 3 Referenzen vorzulegen und je eine Referenzbescheinigung mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum;
stichwortartige Benennung des mit dem eigenen Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der
ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung), Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmern); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leistungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsmäße Ausführung
der Leistung. Bei Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen und die o. g. Referenzbescheinigungen und Angaben auch für diese abzugeben.
Gefordert Kautionen und Sicherheiten:
Für die Vertragserfüllung i. H. v. 5 v. H. d.Brutto-Auftragssumme (o. Nachträge),
Sicherheit für Mängelansprüche i. H. v. 3 v. H. der Brutto-Abrechnungssumme.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.