345 RH Berg - Neubau Rathaus Berg 345-3530-01 Estrich Referenznummer der Bekanntmachung: 345-3530-01 Estrich
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berg
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
345 RH Berg - Neubau Rathaus Berg 345-3530-01 Estrich
345 RH Berg - Neubau Rathaus Berg
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
1.730,000 m² Untergrund vorbereiten, reinigen1.730,000 m² Trennlage PE-Folie, über Dämmung715,000 m² Rieselschutzbahn715,000 m² Splittschüttung elastisch gebunden, 80mm770,000 Ausgleichsdämmung unter Trittschalldämmung, 60mm1.730,000 Trittschalldämmplatten Mineralwolle 40mm595,000 m² Heizestrich CT-C35-F6-S75-H55, EG, Parkettbelag780,000 m² Heizestrich CT-C35-F6-S85-H65, OG, Parkettbelag300,000 m² Heizestrich CT-C35-F6-S75-H55, EG, Fliesen-/Plattenbelägen110,000 m² Heizestrich CT-C35-F6-S85-H65, OG, Fliesen-/Plattenbelägen1.730,000 m² Abdecken Bodenfläche
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Aitrang
NUTS-Code: DE27B Ostallgäu
Postleitzahl: 87648
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften , die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe, Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.