Sanierung Rathaus Schloss Geyerswörth - Tischlerarbeiten Aufarbeitung Bestandstüren Referenznummer der Bekanntmachung: 6A-232-046/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt.bamberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Rathaus Schloss Geyerswörth - Tischlerarbeiten Aufarbeitung Bestandstüren
Tischlerarbeiten Aufarbeitung Bestandstüren
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Sanierung des Rathauses Schloss Geyerswörth, Bamberg- Tischlerarbeiten Aufarbeitung Bestandstüren Beschreibung der Beschaffung:- Restauratorische Aufarbeitung und Wiedereinbau von Bestandstüren- und toren (Bretter- bzw. Füllungstüren) aus Holz bzw. Metall. - Entfernen von Altanstrichen, Spachteln von Fehlstellen und Löchern, Neu- bzw. Überholungsbeschichtung, Anpassen der Rahmen und Gangbarmachen der Türflügel, Kitterneuerung und Glasaustausch, Aufarbeitung bzw. Erneuerung von Beschlägen.- Liefern und Montieren von multifunktionalen Türverriegelungen, Panikschlössern, Kennzeichnungsschildern für Notausgänge.- Es handelt sich um Außen- und Innentüren. Wesentliche Massen:- 70 Holztüren.- 1 Metalltüre.- 3 Tore aus Holz
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Kirchstockach
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85649
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.