Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände für die Gemeinschaftsunterkünfte der Regierung von Niederbayern Referenznummer der Bekanntmachung: 2022TSP000007
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84028
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände für die Gemeinschaftsunterkünfte der Regierung von Niederbayern
Küchenausstattung, Bettware, Kühlschränke, Waschmaschinen, Trockner und Herde für die Gemeinschaftsunterkünfte der Regierung von Niederbayern
Küchenausstattung
Niederbayern
Besteck, Tafel- und Küchengeschirr für die Gemeinschaftsunterkünfte der Regierung von Niederbayern
Der AG hat die Möglichkeit, den Auftrag zu den gleichen Bedingungen zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern.
Bettware
Niederbayern
Bettware für die Gemeinschaftsunterkünfte der Regierung von Niederbayern
Der AG hat die Möglichkeit, den Auftrag zu den gleichen Bedingungen zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern.
Kühlschränke
Niederbayern
Kühlschränke für die Gemeinschaftsunterkünfte der Regierung von Niederbayern
Der AG hat die Möglichkeit, den Auftrag zu den gleichen Bedingungen zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern.
Waschmaschinen und Trockner
Niederbayern
Waschmaschinen und Trockner für die Gemeinschaftsunterkünfte der Regierung von Niederbayern
Der AG hat die Möglichkeit, den Auftrag zu den gleichen Bedingungen zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern.
Elektroherde
Niederbayern
Elektroherde für die Gemeinschaftsunterkünfte der Regierung von Niederbayern
Der AG hat die Möglichkeit, den Auftrag zu den gleichen Bedingungen zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Formblatt L 124: Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes bzw. anderweitiger Nachweis der erlaubten Berufsausübung (Gewerbeanmeldung, Berufs- /Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle nachzureichen).
Formblatt L 124: Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatzes. Ein Bieter gilt u. a. als nur dann geeignet, wenn der Jahresumsatz des Bieters (bezogen auf den Vergabegegenstand) jeweils mindestens den zweifachen Betrag der Angebotssumme (bezogen auf ein Vertragsjahr) erreicht.
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung. Die Mindesthöhe der abzuschließenden Versicherungssumme beträgt je Schadenereignis: [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden und [Betrag gelöscht] EUR für reine Vermögensschäden. Ein entsprechender Versicherungsnachweis ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Vorlage mindestens 3 geeigneter Referenzen über früher ausgeführte, vergleichbare Lieferleistungen der in den letzten höchstens 3 Jahren (Erforderliche Angaben: Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Erbringungszeitpunktes und des Auftraggebers).
Siehe Auftragsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Anschrift siehe Nr. I.1)
Nur Vertreter des Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.