Medientechnische Ertüchtigung von 9 Unterrichtsräumen des Hauptgebäudes der LMU München Referenznummer der Bekanntmachung: IV.3 - AH - Projekt GSP1-B2
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Medientechnische Ertüchtigung von 9 Unterrichtsräumen des Hauptgebäudes der LMU München
Medientechnische Ertüchtigung von 9 Unterrichtsräumen des Hauptgebäudes der LMU München - Block „Sommer 2024“: Die LMU wird im Laufe der nächsten 4 Jahre (2023 bis 2026) insgesamt 36 Unterrichtsräume (also Hörsäle und Seminarräume) im Hauptgebäude am Geschwister-Scholl-Platz 1 ganz in der Nähe des Siegestors in München auf den neuesten Stand der Medientechnik bringen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die LMU wird im Laufe der nächsten 4 Jahre (2023 bis 2026) insgesamt 36 Unterrichtsräume (also Hörsäle und Seminarräume) im Hauptgebäude am Geschwister-Scholl-Platz 1 ganz in der Nähe des Siegestors in München auf den neuesten Stand der Medientechnik bringen.
Im Zuge dessen werden auch teilweise Verdunkelungen und Beleuchtungen ertüchtigt und auch kleinere Hochbau-Arbeiten erledigt (alles nicht Teil dieser Ausschreibung).
Pro Jahr werden also 9 dieser Räume umgebaut, und das jeweils in den Ferien zwischen Sommer- und Wintersemester.
Diese Ausschreibung beinhaltet die Räume, die in den Sommerferien des Jahres 2024 modernisiert werden sollen:
• A 014
• A 016
• A 017
• A 021
• A 119
• A 125
• M 010
• M 014
• M 018
Die wichtigsten Details der Räume finden Sie im Leistungsverzeichnis.
Das Vergabeverfahren für dieses Projekt: Offenes, EU-weites Verfahren gemäß VgV.
Der Ausführungszeitraum liegt in den Sommersemesterferien 2024.
Aufgrund von Prüfungen ist der Zugang zu den Räumen erst ab ca. der 2. Augustwoche möglich.
Die mängelfreien Abnahmen müssen bis spätestens 1 Woche vor dem Vorlesungsbeginn (ca. Mitte Oktober) erfolgt sein.
Die neue Medientechnik dieser Räume ist sowohl für reinen Präsenz- sowie für hybriden Unterricht ausgelegt.
Eine einfache Vernetzbarkeit dieser Unterrichtsräume untereinander wird durch ein AV Over IP Konzept gewährleistet, das später sogar eine problemlose gebäude- und standortübergreifende Vernetzung ermöglicht.
Vor Angebotsabgabe sind die 9 Räume zu besichtigen, spätere Nachträge aufgrund von nicht bekannten Umständen werden nicht akzeptiert.
Bauseitige Lieferungen und Leistungen und damit nicht Teil dieser Ausschreibung sind:
• Lieferung, Einbau und Inbetriebnahme aktiver IP-Netzwerkkomponenten (Switche)
• Lieferung und Einbau von Schuko-Steckdosen
• Leitungsnetzarbeiten im Raum
• Aufstellung von Gerüsten oder ähnliche Montagehilfen in großen Höhen
• Anfertigung einer Ausführungsplanung bezüglich Blockschaltbilder, Standortplanung und Schrankprojektierung
Montage, Programmierung, Konfiguration und Inbetriebnahme sind in enger Abstimmung der LMU (ZUV – Zentralwerkstatt Veranstaltungstechnik), dem Leibniz-Rechen-Zentrum („LRZ“, Netzbetreiber) und dem von der LMU installierten Projektsteuerer abzustimmen und vorzunehmen.
Die Beschriftung aller Anschlussfelder und -dosen erfolgt nach dem aktuellen Leitfaden der LMU.
Insbesondere die Beschriftung der IP-Anschlüsse und die Vermessung aller IP-Verbindungen erfolgen nach dem aktuellen Leitfaden der LMU, den Vorgaben des LRZ, der DIN EN 50173 und den Planungsrichtlinien für Kommunikationsnetze beim Freistaat Bayern (AMEV LAN 2021).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Formular Eigenerklärung des Bieters
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.