Unterhalts- und Glasreinigung von Dienstgebäuden Referenznummer der Bekanntmachung: PV4-8014-1000
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingolstadt
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.polizei.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts- und Glasreinigung von Dienstgebäuden
Unterhalts-, Grund- und Glas-/Rahmenreinigung in den Dienstgebäuden des Polizeipräsdiums Oberbayern Nord, Esplanade 40 und Esplanade 27 in Ingolstadt.
Unterhaltsreinigung
in den Vergabeunterlagen ausgeführt
Unterhaltsreinigung
Option, den Vertrag in gegenseitigem Einvernehmen um ein weiteres Jahr zu verlängern. Das Einverständnis ist von den Vertragspartnern schriftlich zu erklären.
Glas-/Rahmenreinigung
in den Vergabeunterlagen ausgeführt
Glas-/Rahmenreinigung in den Dienstgebäuden des Polizeipräsdiums Oberbayern Nord, Esplanade 40 und Esplanade 27 in Ingolstadt.
Option, den Vertrag in gegenseitigem Einvernehmen um ein weiteres Jahr zu verlängern. Das Einverständnis ist von den Vertragspartnern schriftlich zu erklären.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berufsausübung (Eintrag in die Handwerksrolle, nachzuweisen durch die Handwerkskarte – Kopie )
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Ort: München
Land: Deutschland