Glas- und Fassadenreinigung Hauptverwaltung Augsburg Referenznummer der Bekanntmachung: ZVS-2022-0028
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86154
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Schwaben/DE/Home/home_node.html
Adresse des Beschafferprofils: https://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/einkaufskoordination/NetServer/
Abschnitt II: Gegenstand
Glas- und Fassadenreinigung Hauptverwaltung Augsburg
Glas- und Fassadenreinigung Hauptverwaltung Augsburg
Deutsche Rentenversicherung Schwaben Dieselstraße 9 86154 Augsburg Deutschland
Vertrag über die Glas- und Fassadenreinigung (keine Grund- oder Erstreinigung) des Hauptverwaltungsgebäudes der Deutschen Rentenversicherung Schwaben in Augsburg. Reinigungsfläche jährlich ca. 31.000 m² und zweijährig ca. 8.000 m², zwischen Juni und Oktober zusammenhängend innerh. von 8 Wochen. Dazu ca. 9.000 m² Raffstoreanlage und leicht abrasive Reinigung von ca. 1.000 m² jährlich im Bedarfsfall, Reinigung von Glasdach-Konstruktionsstreben und jährliche Prüfung der Seilführungen der Raffstoreanlage. Die Leistung ist in 31 Positionen eingeteilt. Grundlaufzeit 4 Jahre und Verlängerungsoption um bis zu max. 2 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Erklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister des Unternehmens- oder Wohnsitzes.
b) Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen.
Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die Eintragung im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) oder vorläufig entweder durch die den Ausschreibungsunterlagen beiliegende "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Auf Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen vorzulegen:
a) Handelsregisterauszug
b) Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Bietergemeinschaften haben den Nachweis für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Nimmt das Unternehmen die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, ist der Nachweis vor Zuschlagserteilung auch für diese Unternehmen zu erbringen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
a) Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
b) Falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
c) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
d) Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.
e) Nachweis über eine Haftpflichtversicherung i.H.v. [Betrag gelöscht] EUR pauschal für Personen-, Sach- und sich daraus ergebenden Vermögensschäden je Schadensfall. Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Alternativ kann eine Eigenerklärung eingereicht werden, dass eine entsprechende Haftpflichtversicherung spätestens vor dem Ausführungsbeginn abgeschlossen wird.
Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) oder vorläufig entweder durch die den Ausschreibungsunterlagen beiliegende "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Auf Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen:
a) Falls zutreffend, rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan.
b) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt)
c) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Eignung auf gesondertes Verlangen auch für diese anderen Unternehmen entweder durch Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis (AVPQ) oder durch Vorlage der o.g. Erklärungen und Bescheinigungen nachzuweisen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
a) Erklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
b) Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten bis zu drei abgeschlossenen Kalenderjahren Leistungen ausgeführt hat, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Vergleichbar ist ein Objekt, wenn die zu reinigende Fassadenfläche von ähnlicher Größe (mind. 20.000 m²) ist und wenn die Fassade überwiegend aus Glasflächen und Metallelementen mit Eloxalflächen besteht sowie vergleichbare Schwierigkeiten im Höhenzugang vorliegen. Die einzelnen Kompetenzen können an unterschiedlichen Objekten nachgewiesen werden.
Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) oder vorläufig entweder durch die den Ausschreibungsunterlagen beiliegende "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Auf Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen vorzulegen:
a) Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte mit Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen.
b) Beschreibung zu den Referenzen mit Angabe des Namens und der Anschrift des Referenzgebers, der Kontaktdaten eines Ansprechpartners und des Gesamtauftragswerts
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Eignung auf gesondertes Verlangen auch für diese anderen Unternehmen entweder durch Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis (AVPQ) oder durch Vorlage der o.g. Erklärungen und Bescheinigungen nachzuweisen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es besteht die Pflicht zur Objektbesichtigung (Ausschlusskriterium)!
Die letztmöglichen Besichtigungstermine finden am 15.12.2022
statt. Anmeldungen zu den Besichtigungsterminen müssen spätestens am 14.12.2022, 12:00 Uhr über die Vergabeplattform oder per E-Mail an "[gelöscht]" erfolgen. Spätere Anmeldungen werden nicht berücksichtigt.
In Ergänzung zu I.3) Kommunikation:
Anfragen sind schriftlich über die Vergabeplattform mit Hilfe des Bietercockpits oder per E-Mail an [gelöscht] zu stellen.
Elektronische Angebote können nur über die Vergabeplattform https://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/einkaufskoordination/NetServer/ eingereicht werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Augsburg
Land: Deutschland