ökol. Pflegemahd von Straßenbeleitflächen RV-2022 Referenznummer der Bekanntmachung: S22ZE31
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freising
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
ökol. Pflegemahd von Straßenbeleitflächen RV-2022
Ökologische Mahd von Straßenbegleitflächen im Extensivbereich, Mahd mit Balkenmähwerk (mind.
10 cm Schnitthöhe) einschließlich Mähgutaufnahme, -abfuhr und -entsorgung sowie der erforderlichen
Verkehrssicherung in fünf Landkreisen an Bundes-, Staats- und Kreisstraßen im Raum München.
Los 1: ca. 8 Hektar auf ca. 24 Flächen
Los 2: ca. 11 Hektar auf ca. 32 Flächen
ca. 0,4 Hektar auf ca. 5 Flächen
Los 3: ca. 18 Hektar auf ca. 98 Flächen
Los 4: ca. 15 Hektar auf ca. 33 Flächen
Los 5: ca. 1 Hektar auf ca. 2 Flächen
Die Schnittzeitpunkt liegen jährlich von September bis November, die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt
voraussichtlich 4 Jahre
Straßenbegleitgrün an Bundes- Staats und z.T. Kreisstraßen im Landkreis Erding
Ökologische Mahd von Straßenbegleitflächen im Extensivbereich, Mahd mit Balkenmäher (mind. 10
cm Schnitthöhe) einschließlich Mähgutaufnahme, -abfuhr und -entsorgung sowie der erforderlichen
Verkehrssicherung in fünf Landkreisen an Bundes-, Staats- und Kreisstraßen in den Landkreisen Freising,
Erding, Fürstenfeldbruck, Dachau und München.
Los 4: ca. 15 Hektar auf ca. 33 Flächen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ökologische Pflege von Straßenbegleitflächen, SM Erding
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eitting
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 85462
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freising
Postleitzahl: 85354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]