Generalsanierung und Erweiterung Stadttheater Landshut, BA1 (TGA, ELT, Lph 2-9) Referenznummer der Bekanntmachung: Stabstelle-2022-02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84034
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung und Erweiterung Stadttheater Landshut, BA1 (TGA, ELT, Lph 2-9)
Der Auftrag umfasst die Planungsleistungen Technische Ausrüstung nach § 53 ff HOAI in Verbindung mit Anlage 15 HOAI – ELT, ALG 4-6, Leistungsphasen 2-9 für die Generalsanierung und Erweiterung des Stadttheater BA 1 in Landshut.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Landshut beabsichtigt die Generalsanierung und einen Erweiterungsneubau des denkmalgeschützten Stadttheaters Landshut am bisherigen Standort. Das bestehende Stadttheater erfüllt die heutigen Anforderungen in Bezug auf den Brandschutz, die Statik und die Technik nicht mehr, ebenso verhält es sich mit den Komfortansprüchen der Theaterbesucher.Für die Sanierung und einen Neubau mit einem großen Theatersaales in einem Bauabschnitt liegt eine Entwurfsplanung vor. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage ist die Bildung von Bauabschnitten notwendig.Die Stadt beabsichtigt nun in einem ersten Bauabschnitt das bisherige Theater zu sanieren und nur einen kleineren Neubau für Funktions- und Technikräume zu realisieren. Die Baukosten (Kgr. 300 und 400) werden vorläufig mit 21,7 Mio. EUR netto angenommen.
Stufe 1 - LPH 2-4
Stufe 2 - LPH 5-7
Stufe 3 - LPH 8-9
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für die Stufe 1. Es ist beabsichtigt, weitere Stufen zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der Stufen 2-3 besteht jedoch nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93055
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe,
- der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.