UEBERS_TGA_BvA Referenznummer der Bekanntmachung: UEBERS_TGA_BvA
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Übersee
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Postleitzahl: 83236
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uebersee.com
Abschnitt II: Gegenstand
UEBERS_TGA_BvA
Gegenstand der Ausschreibung ist Vergabe von freiberuflichen Leistungen / Planungsleistungen nach § 55 HOAI Technische Gebäudeausrüstung für die LPH 1 bis LPH 9 für die Anlagengruppen 1-3 und 8 (LOS_1) und die Anlagengruppen 4-6 (LOS_2) für die Erweiterung des Kindergartens Zellerpark in Übersee.
LOS_1 / TGA_HLS
Gemeinde Übersee Kirchweg 1 83236 Übersee
Angesichts ständig steigenden Platzbedarfs an Kinderbetreuungsplätzen hat die Gemeinde Übersee eine Untersuchung beauftragt, welche die verschiedenen Möglichkeiten zur Beschaffung weiterer Kindergartenplätze untersuchen sollte. Das Ergebnis dieser Untersuchung - welches mittlerweile vom Gemeinderat einstimmig angenommen wurde - sieht den Teilabbruch des bestehenden Kindergartens Zellerpark (Holzbau) und einen Neubau (Erweiterung) an gleicher Stelle vor.
Dieser Neubau soll alle erforderlichen Räume für einen 4-gruppigen Betrieb aufnehmen. Aus Platzgründen soll dieser 2-geschoßig ausgeführt werden, jedoch ohne Unterkellerung.
Für die Dauer der Bauzeit werden die Kinder in einem externen Gebäude (Container) untergebracht.
Derzeit befindet sich das Projekt in der LPH 2 der Objektplanung Gebäude, es werden nunmehr die weiteren Fachplanungen ausgeschrieben und vergeben.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung mit Optionen, zunächst LPH 1 - 4, daran anschließend optional und vorbehaltlich der Bewilligung der Fördermittel die LPH 5 - 9.
Ggf. können dabei die Abrufzeitpunkte je nach Bewilligung der Fördermittel unterschiedlich und ggf. mit einem zeitlichen Versatz erfolgen. Mit den Leistungen der LPH 1 ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen.
LOS_2 / TGA_ELT
Gemeinde Übersee Kirchweg 1 83236 Übersee
Angesichts ständig steigenden Platzbedarfs an Kinderbetreuungsplätzen hat die Gemeinde Übersee eine Untersuchung beauftragt, welche die verschiedenen Möglichkeiten zur Beschaffung weiterer Kindergartenplätze untersuchen sollte. Das Ergebnis dieser Untersuchung - welches mittlerweile vom Gemeinderat einstimmig angenommen wurde - sieht den Teilabbruch des bestehenden Kindergartens Zellerpark (Holzbau) und einen Neubau (Erweiterung) an gleicher Stelle vor.
Dieser Neubau soll alle erforderlichen Räume für einen 4-gruppigen Betrieb aufnehmen. Aus Platzgründen soll dieser 2-geschoßig ausgeführt werden, jedoch ohne Unterkellerung.
Für die Dauer der Bauzeit werden die Kinder in einem externen Gebäude (Container) untergebracht.
Derzeit befindet sich das Projekt in der LPH 2 der Objektplanung Gebäude, es werden nunmehr die weiteren Fachplanungen ausgeschrieben und vergeben.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung mit Optionen, zunächst LPH 1 - 4, daran anschließend optional und vorbehaltlich der Bewilligung der Fördermittel die LPH 5 - 9.
Ggf. können dabei die Abrufzeitpunkte je nach Bewilligung der Fördermittel unterschiedlich und ggf. mit einem zeitlichen Versatz erfolgen. Mit den Leistungen der LPH 1 ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
TGA_HLS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Traunstein
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Postleitzahl: 83278
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
TGA_ELT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Traunstein
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Postleitzahl: 83278
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
siehe Vergabe- / Auftragsunterlagen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YB265AR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Übersee
Postleitzahl: 83236
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.uebersee.com