Sanierung Rathaus Schloss Geyerswörth - Putz-, Stuck- und Malerarbeiten Innen Referenznummer der Bekanntmachung: 6A-232-047/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt.bamberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Rathaus Schloss Geyerswörth - Putz-, Stuck- und Malerarbeiten Innen
Putz-, Stuck- und Malerarbeiten Innen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Putz-, Stuck- und Malerarbeiten Innen Beschreibung der Beschaffung:- Konservatorische Bearbeitung des Putzbestandes an Wand-, Decken- und Stuckflächen und Einbettung von materialgetreuen Neuputzflächen sowie Neufassung. Wesentliche Massen:- Abbürsten und Absaugen von Wandflächen: 5760 m2- Abbürsten und Absaugen von Deckenflächen: 2003 m2- Entschichten der Wandflächen: 2105 m2- Entschichten der Deckenflächen: 366 m2- Feuchtreinigung der Wandflächen: 5760 m2- Putzergänzung Wandflächen (Unterputz): 640 m2- Oberputz Wandflächen: 710 m2- Fluatieren der Neuputzflächen: 1095 m2- Kalkglätte Wandflächen: 5760 m2- Kalkglätte Deckenflächen: 2003 m2- Grundieranstrich Silikatfarbe: 5760 m2- Zwischen- und Endanstrich Silikatfarbe: 5760 m2
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.