Kultur- und BildungsCampus KuBiC Frankenhof, Generalsanierung und Erweiterung
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kultur- und BildungsCampus KuBiC Frankenhof, Generalsanierung und Erweiterung
Generalsanierung, Umbau und Erweiterung des Kultur- und BildungsCampus KuBiC Frankenhof, Gesamtfläche ca. 9 000 qm NGF, davon ca. 6 000 qm Altbau-Sanierung und Umbau des denkmalgeschützten Altbaus, 3 000 qm Neubau; Ausbaugewerke sowie Landschaftsgärtnerische Arbeiten für ca. 3 000 qm Freifläche.
Weitere Infos zum Projekt siehe www.erlangen.de/kubic
Generalsanierung, Umbau und Erweiterung des Kultur- und BildungsCampus KuBiC Frankenhof.
Weitere Infos zum Projekt siehe www.erlangen.de/kubic
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die bereits Leistungen mit Erfolg ausgeführt ha-ben, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Auf Verlangen der Vergabestelle sind für die Beurteilung der Eignung vorzulegen (siehe auch Formblatt 124 in der Anlage):
- Eintragung in der Handwerksrolle oder die Registrierung in der Industrie- und Handelskammer oder vergleichbaren Institutionen in den Ländern der Europäischen Union,
- Angaben, ob für die geforderten Leistungen andere Unternehmen eingesetzt werden,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
- Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorlegen.
- siehe Link {{{eignungUrl}}}
- siehe Link {{{myOrderUrl}}}
Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die bereits Leistungen mit Erfolg ausgeführt ha-ben, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Auf Verlangen der Vergabestelle sind für die Beurteilung der Eignung vorzulegen:
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Bau-leistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
- Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. Auf Verlangen ist der Insolvenzplan vorgelegt,
- Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Be-rufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), Verstoß gegen § 81 Ab-satz 1 Nummer 1 GWB, rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre gegen Firmeninha-ber oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben einschließlich der Überwachung der Geschäftsführung oder der sonstigen Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung wegen der in der Anlage 124 aufgeführten Verfehlungen, die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der genannten Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung ei-ner Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
- Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen An-gebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Vorzulegen ist eine Erklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat,
— falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tarifli-chen Sozialkasse, des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vor-zulegen, zudem eine Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist,
— falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheini-gung der Berufsgenossenschaft (sofern dies nicht verfügbar ist, eine gleichwertige Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers) mit Angaben der Lohnsummen vorzulegen.
- siehe Link: {{{eignungUrl}}}
- siehe Link {{{myOrderUrl}}}
Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die bereits Leistungen mit Erfolg ausgeführt ha-ben, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Auf Verlangen der Vergabestelle sind für die Beurteilung der Eignung vorzulegen (siehe auch Formblatt 124 in der Anlage):
- in den letzten 5 Geschäftsjahren ausgeführte vergleichbare Leistungen mit Angabe des Auftrag-gebers, der Ausführungsarten, der Ausführungszeit und der Zahl der hierfür durchschnittlich einge-setzten eigenen Arbeitnehmer.
Es sind 3 Referenzbescheinigungen vorzulegen mit Angaben in Anlehnung an das Formblatt 444:
Verfügbare technische Ausrüstung je nach Gewerk.
- siehe Link: {{{eignungUrl}}}
- siehe Link {{{myOrderUrl}}}
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätes-tens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]