Generalsanierung des Landratsamtes Kronah
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kronach
NUTS-Code: DE24A Kronach
Postleitzahl: 96317
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-kronach.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.aumass.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung des Landratsamtes Kronah
Bodenbelagsarbeiten, BA I
ca. 570 qm Abbruch Nadelvliesboden
ca. 480 qm Polvliesbelag
ca. 455 m Holz- und Teppichsockelleiste
ca. 285 qm Kautschukbelag
ca. 230 m Kautschuksockelleiste
ca. 50 qm Linoleumbelag
ca. 184 m Linoleumsockelleiste
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Vergabeunterlagen und zusätzlich:
Nachweis der Eignung durch
- Eintragung in die Liste des Vereins f. Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder
- vorläufig durch das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung"
- oder "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" (EEE).
Gelangt das Angebot in die engere Wahl sind zur Eigenerklärung auf Anforderung folgende Bescheinigungen vorzulegen:
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der IHK
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (sofern zutreffend)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tarifl. Sozialkasse, Unbedenklichkeitsbesch. des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach §48b EstG,
- Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft m. Angabe d. Lohnsummen
- Vorname, Name, Geburtsdatum und Geburtsort aller Geschäftsführer und Prokuristen
- Nachweis hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung beizufügen. Bei Berufung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen sind auf Verlangen jeweils auch für diese die entspr.Unterlagen vorzulegen
siehe Vergabeunterlagen und zusätzlich:
- Eintragung in die Liste des Vereins f. Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder
- vorläufig durch das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung"
- oder "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" (EEE).
Gelangt das Angebot in die engere Wahl sind zur Eigenerklärung auf Anforderung folgende Bescheinigungen vorzulegen:
Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren vergleichbarer Bauleistungen unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam
mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
- Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers oder eines Steuerberaters zur Höhe des Umsatzes oder entspr. testierte Jahresabschlüsse o. entspr.
testierte Gewinn- u. Verlustrechnungen
- Auszüge aus der Urkalkulation zur Aufklärung auffälliger Einheitspreise
- Urkalkulation
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung beizufügen. Bei Berufung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen sind auf Verlangen jeweils auch für diese die entsprechenden Unterlagen beizufügen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien (maximal 4000 Zeichen):
Nachweis der Eignung durch:
siehe Vergabeunterlagen und zusätzlich:
- Eintragung in die Liste des Vereins f. Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder
- vorläufig durch das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung"
- oder "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" (EEE).
Gelangt das Angebot in die engere Wahl sind zur Eigenerklärung auf Anofrderung folgende Bescheinigungen vorzulegen:
- Angaben zu den in den letzten 5 Jahren ausgeführten vergleichbaren Leistungen und Vorlage von 3 Referenzbescheinigungen mit Angaben in Anlehnung
an das Formblatt 444 siehe: www.bauen.bayern.de/assets/stmi/buw/bauthemen/iiz5_vergabe_bauauftraege_Formblatt_444_referenz.pdf
-Nachweis über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittl. beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen
m.extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
-Nachweis über die technische Ausrüstung (Maschinen, Fuhrpark...), die für die Ausführung der Leistung erforderlich ist
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung beizufügen. Bei Berufung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen sind auf Verlangen jeweils auch für diese die entspr. Unterlagen vorzulegen.
Die Ausgabe der Vergabeunterlagen erfolgt elektronisch. Die Einreichung der Angebote darf ebenfalls ausschließlich elektronisch über die angegebene elektronische Vergabeplattform erfolgen. Angebote, die auf dem Postweg, unverschlüsselt per e-mail oder per Fax schriftlich eingereicht werden, können nicht gewertet werden. Wir weisen darauf hin, dass Bieter, welche die Vergabeunterlagen ohne Registrierung downloaden über neue Informationen im Verfahren (Änderungen, Nachsendungen, Mitteilungen u.ä.) nicht benachrichtigt werden können. Diese sind verpflichtet sich eigenständig um eine Aktualisierung über die Vergabeplattform zu kümmern.
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind keine Bieter zugelassen (§ 55 VgV).
Es sind keine Bieter zugelassen (§ 55 VgV).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Der Antrag ist zulässig, solange die Zentrale Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein
wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Zentrale Vergabestelle die unterlegenen Bieter über
die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15
Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage
vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die
geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages
erkannt und gegenüber der Zentralen Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt
hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den
Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind (§ 160 Abs. 3 GWB).