Sanierung Stadtmuseum - 041 Wärmeversorgungsanlagen - Leitungen, Armaturen, Heizflächen Referenznummer der Bekanntmachung: 1030-1903-041
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landsberg
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Postleitzahl: 86899
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Stadtmuseum - 041 Wärmeversorgungsanlagen - Leitungen, Armaturen, Heizflächen
Sanierung Stadtmuseum - 041 Wärmeversorgungsanlagen - Leitungen, Armaturen, Heizflächen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
1. Kompakt Fernwärmeübergabestation ca. 130kW
2. Ca. 1400 m Rohr Schwarz geschweißt / Kupfer mit Formstücken und Isolierung
3. Kältemaschine mit Kondensator ca. 70kW
4. Wassergekühlte Kältemaschine ca. 34kW
5. Ca. 700 m Rohr Edelstahl mit Formstücken und Isolierung
6. Ca. 35 Heizkörper
7. Ca. 680 m² Heiz- und Kühldecke Metall
8. Ca. 180 m² Heiz- und Kühlflächen Trockenbau
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Vorankündigung gemäß VOB/A EU §12 EU Abs. 1 Nr. 3
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.