Geb. 72 - Vereinfachter Güteraufzug, UniBW Neubiberg,NB Schwimmh. Referenznummer der Bekanntmachung: 22E0792_M1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freising
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Geb. 72 - Vereinfachter Güteraufzug, UniBW Neubiberg,NB Schwimmh.
Ergänzung eines vereinfachten Güteraufzugs (Traglast 1000 kg) als Baldachinaufzug ohne
Personenbeförderung in einem bestehenden Einbringschacht.
85579 Neubiberg
Vereinfachter Güteraufzug mit Baldachinabschluss oben / mitfahrend,
Ausführung nach Maschinenrichtlinie - ohne Personenbeförderung -, mit Hydraulikaggregat,
1000 kg, Durchladung, Förderhöhe 5,35 m
KB 1150 mm, KT 1800 mm, KH 2000 mm
SG 250 mm, ST bis ca. 1900, SB bis ca. 1650
Türe unten als Drehflügeltüre 2-flg. B/H ca. KB=1150 / KH=2000
Einbau in bestehenden Einbringschacht der mit neu zu errichtenden Stahlbetonwänden auf o.g.
Schachtmaße verkleinert wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Geb. 72-Vereinfachter Güteraufzug
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erding
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 85435
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freising
Postleitzahl: 85354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]