Kauf und Lieferung von Apple Geräten für Schulen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weilheim
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Postleitzahl: 82362
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.weilheim-schongau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf und Lieferung von Apple Geräten für Schulen
Für 9 Schulen in der Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises Weilheim-Schongau sollen 494 iPads (30 Klassensätze á 16 Stück und 14 Einzelgeräte) mit Zubehör (Stift, Schutzhülle und Tastatur) und 30 Koffer bis spätestens 31.10.2022 geliefert werden.
Die 494 iPads müssen vor Versendung an die Schulen in das Device Enrollment Programm (DEP) von Apple eingetragen werden. Die DEP-Kunden –ID wird Ihnen bei der Auftragsvergabe bekannt gegeben. Dem Landratsamt Weilheim-Schongau ist nach Versendung der Geräte eine Liste mit den Seriennummern der gelieferten Geräte und der jeweiligen Schulzugehörigkeit zu zusenden
Landkreis Weilheim-Schongau
Für 9 Schulen in der Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises Weilheim-Schongau sollen 494 iPads (30 Klassensätze á 16 Stück und 14 Einzelgeräte) mit Zubehör (Stift, Schutzhülle und Tastatur) und 30 Koffer bis spätestens 31.10.2022 geliefert werden.
Die 494 iPads müssen vor Versendung an die Schulen in das Device Enrollment Programm (DEP) von Apple eingetragen werden. Die DEP-Kunden –ID wird Ihnen bei der Auftragsvergabe bekannt gegeben. Dem Landratsamt Weilheim-Schongau ist nach Versendung der Geräte eine Liste mit den Seriennummern der gelieferten Geräte und der jeweiligen Schulzugehörigkeit zu zusenden.
Sämtliche Bestandteile der Leistungsbeschreibung müssen bis 31.10.2022 vollständig ausgeliefert werden.
Die jeweiligen Schulen und die Zentrale Beschaffungsstelle sind eine Woche vor der Auslieferung via Email über den Liefertermin zu informieren. Die jeweiligen Kontaktadressen werden mit der Auftragsvergabe bekannt gegeben. In den Schulferien in Bayern können keine Geräte ausgeliefert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kauf und Lieferung von Apple Geräten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tutzing
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82327
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.ifmb-institut.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 97 Abs. 6 GWB
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren eingehalten werden.
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.