Gemeinde Centrum Eine Welt Referenznummer der Bekanntmachung: 74100 TWP
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://landeskirche.bayern-evangelisch.de/landeskirchenamt.php
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Centrum Eine Welt
GCEW - Gemeinde Centrum Eine Welt Die Evang.-Luth. Kirche in Bayern beabsichtigt gemeinsam mit der Kommune Neuendettelsau und der Kirchengemeinde St. Nikolai, ein Gemeindezentrum in Neuendettelsau als Neubau zu errichten.
Vergabe Fachplanungsleistungen nach §51 HOAI, LP 1-9, stufenweise Beauftragung. Schnittstellen zu anderen Gebäuden, die nicht Gegenstand dieser Ausschreibung sind, müssen berücksichtigt werden.
91564 Neuendettelsau, Hauptstraße
GCEW - Gemeinde Centrum Eine Welt Die Evang.-Luth. Kirche in Bayern beabsichtigt gemeinsam mit der Kommune Neuendettelsau und der Kirchengemeinde St. Nikolai, ein Gemeindezentrum in Neuendettelsau zu errichten. Das Baugrundstück liegt südlich des Areals der Mission eine Welt an der Hauptstraße und befindet sich damit im Zentrum von Neuendettelsau Im Vorfeld des Vergabeverfahrens Gebäudeplanung, welches derzeit gerade läuft, wurden vom Auftraggeber umfangreiche Vorarbeiten zur Festlegung des Raumprogramms und der funktionalen, gestalterischen und wirtschaftlichen Zielsetzungen geleistet und schließlich eine bauliche Machbarkeitsstudie inkl. Kostenschätzung beauftragt.
Zur Freimachung des zukünftigen Baufeldes müssen einige zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch von der benachbarten Mission Eine Welt genutzten Gebäude abgebrochen werden. Zeitgleich zur Errichtung des geplanten Gemeindezentrums sollen in der Nachbarschaft weitere Gebäude saniert (verbleibende Bestandsgebäude MEW) und in unmittelbarem Anschluss an das Gebäude neu errichtet werden (Neubau kommunale Tiefgarage, Neugestaltung öffentlicher Freiflächen). Planung und Realisierung dieser Bauvorhaben sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung, die funktionalen Schnittstellen müssen jedoch planerisch berücksichtigt und die Realisierung baulogistisch abgestimmt werden.
Das Raumprogramm für das Gemeindezentrum umfasst insgesamt 24 Räume mit einer Gesamtnutzfläche von etwa 950 qm. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurde nachgewiesen, dass die geforderten Flächen in einem dreigeschossigen Baukörper (2 Vollgeschosse) mit einer Grundfläche von etwa 430 qm und einem Bruttorauminhalt von ca. 5.500 cbm untergebracht werden können. Darüber hinauswurden die Lage und Abmessungen des Baukörpers im Rahmen der Studie bereits so weit entwickelt, dass er den gewünschten städtebaulichen Zielsetzungen voll entspricht.
Neben den flächentechnischen Vorgaben werden für den Neubau weitere Zielsetzungen formuliert. Das öffentliche Gebäude muss die allgemein üblichen Anforderungen z.B. der Barrierefreiheit, des Wärmeschutzes und des Schallschutzes erfüllen. Darüber hinaus ergeben sich aus der Aufgabenstellung und des Ortes weitere spezifische Anforderungen (Nutzergruppen, Zugangsmöglichkeiten, Flexibilität, Offenheit, Raumakustik, Beleuchtung). Nicht zuletzt soll auch auf ökologische Aspekte und auf einen späteren wirtschaftlichen Betrieb geachtet werden.
Gegenstand der auszuschreibenden Leistungen sind in den unterschiedlichen Verfahren die Leistungen der Fachplanung TA-HLS, TA-ELT und der Fachplanung Tragwerksplanung entsprechend HOAI, Teil 4, Abschnitt 1 und 2, Leistungsphasen 1-9.
Die Beauftragung erfolgt nach § 51 und 55 HOAI stufenweise.
Im Auftragsfall wird als erste Stufe mit den Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Projektablauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden.
Die Bauwerkskosten (Kostengruppen 300 + 400) wurden im Rahmen der Machbarkeitsstudie auf etwa 3,1 Mio. Euro Brutto geschätzt (Stand 1. Quartal 2022).
Der Planungsbeginn soll zeitnah nach der Auftragserteilung frühestens zum Jahreswechsel 2022 / 2023 erfolgen.
Die Errichtung des Gebäudes könnte demnach Anfang 2024 beginnen.
Die Besondere Leistung sind als Optionen ausgestaltet, die der Auftraggeber abrufen kann, zu deren Abruf er aber nicht verpflichtet ist. Der Vertrag wird sich am Vertragsmuster Certiform/Boorberg orientieren
Verringerung unter Einhaltung der Prinzipien eines transparenten Wettbewerbs gem. § 51 VgV
- stufenweise Beauftragung, siehe bereits II.2.4);
- Besondere Leistungen "Überwachung der Mängelbeseitigung während der Gewährleistung"
Die Beauftragung erfolgt stufenweise:
Stufe 1: Grundlagenermittlung, Vorplanung (LP 1+2) Stufe 2: Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung (LP 3+4) Stufe 3: Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe (LP 5-7).
Stufe 4: Bauüberwachung und Dokumentation sowie Objektbetreuung (LP 8+9).
Ein Anspruch auf Beauftragung der jeweils weiteren Stufe besteht nicht. Eine Beauftragung mit der jeweils weiteren Stufe steht dem Auftraggeber frei. Die Übertragung erfolgt schriftlich. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Bewerber keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Ausführliche Auftragsbeschreibung und Zugang zu den kostenfreien Teilnahmeunterlagen unter: https:// www.subreport.de Die ebenfalls kostenfreie Registrierung im geschützten Login-Bereich des Vergabeportals empfiehlt sich, da darüber etwaige Änderungen mitgeteilt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bei juristischen Personen: Nachweis der Eintragung im Handelsregister (nicht älter als 3 Monate nach dieser Bekanntmachung), bei Kommanditgesellschaften sind die HR-Auszüge sowohl der Kommanditgesellschaft als auch der persönlich haftenden Gesellschafterin einzureichen. Bei Partnerschaftsgesellschaften4 / 6 und Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung: Nachweis der Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG (nicht älter als 3 Monate nach dieser Bekanntmachung). Erklärungen nach GWB zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Ingenieure im Sinne von § 75 Abs. 2 VGV, in Verbindung mit Art. 61 BayBO.
Einzelbewerber allein oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), ggf. mit Subunternehmern, gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Nachweis einer bestehenden / im Auftragsfalle vorbehaltlos gewährten Haftpflichtversicherung über [Betrag gelöscht]EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden ist zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.
Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) … § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://landeskirche.bayern-evangelisch.de/landeskirchenamt.php