Generalsanierung Jesuitenkolleg Landsberg am Lech - Leistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1-6 gemäß §§ 49 ff. HOAI
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landsberg am Lech
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Postleitzahl: 86899
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landsberg.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av1b6bac
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80993
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hitzler-ingenieure.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av1b6bac
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung Jesuitenkolleg Landsberg am Lech - Leistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1-6 gemäß §§ 49 ff. HOAI
Die Stadt Landsberg am Lech plant die Generalsanierung des Jesuitenkolleg Landsberg.
Beim Jesuitenkolleg in Landsberg am Lech handelt es sich um ein denkmalgeschützte Klosteranlage mit Ursprung aus dem 1500 Jahrhundert.
Die immer weiter fortschreitende Entwicklung und Anforderungen an die historische Anlage hat in den letzten Jahren markante Spuren hinterlassen.
Aus diesem Grund hat sich die Stadt Landsberg am Lech dazu entschieden die gesamte Anlage mit 3.400 m² BGF zu sanieren und in Teilbereichen einer neuen Nutzung zuzuführen.
Die Gesamtkosten des Projektes (KG 200-600) werden auf 10,5 Mio € Brutto geschätzt.
Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor:
- Leistungsbeginn: Feb 2023
- Förderantrag April 2023
- Baubeginn: Okt 2023
- Fertigstellung: Nov 2025
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Leistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1-6 gemäß §§ 49 ff. HOAI.
Jesuitenkolleg Landsberg
Von-Helfenstein-Gasse
86899 Landsberg am Lech
Die Stadt Landsberg am Lech plant die Generalsanierung des Jesuitenkolleg Landsberg.
Beim Jesuitenkolleg in Landsberg am Lech handelt es sich um ein denkmalgeschützte Klosteranlage mit
Ursprung aus dem 1500 Jahrhundert. Das Ensemble Rund um die Kirche wurde mit Kollegiatsbauten,
Hofanlagen, Wirtschaftsgebäuden für Landwirtschaft und ein Gymnasium. Der älteste Bauabschnitt zählen
Teilbereiche des Ost- und Nordflügels des sognannten Alten Kolleg, das heute Bestandteil des Heilig-Geist-
Spitals ist, und datiert auf 1575. Die historische Anlage wurde in mehreren Bauphasen im Laufe der
Jahrhunderte Umgebaut und erweitert.
Die immer weiter fortschreitende Entwicklung und Anforderungen an die historische Anlage hat in den letzten
Jahren markante Spuren hinterlassen. Aus diesem Grund hat sich die Stadt Landsberg am Lech dazu
entschieden die gesamte Anlage mit 3.400 m² BGF zu sanieren und in Teilbereichen einer neuen Nutzung
zuzuführen.
Die Anlage wird zukünftig als Wohnraum ausgebaut, sowie einer öffentliche Nutzung, als Veranstaltungs-
und Ausstellungsflächen dienen. Es können zukünftig Räumlichkeiten für Seniorennachmittage, als Cafè
sowie für den Seniorenbeirat angemietet werden. Der Prälatengang wird als Schmuckflur sowie für temporäre Büroraumnutzung ausgebaut werden.
Die Gesamtkosten des Projektes (KG 200-600) werden auf 10,5 Mio € Brutto geschätzt.
Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor:
- Leistungsbeginn: Feb 2023
- Förderantrag April 2023
- Baubeginn: Okt 2023
- Fertigstellung: Nov 2025
Die Generalsanierung wird auf ca. 10,5 Mio € Brutto geschätzt und gliedert sich in folgende Aufteilung der KG:
- KG 200 290.700 €
- KG 300 7.752.000 €
- KG 400 1.938.000 €
- KG 500 581.400 €
- KG 600 0 €
Für die Maßnahme sind die Leistungen der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI zu vergeben. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.
Zunächst wird in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphase 1 und 3 gemäß § 51 HOAI beauftragt. In den darauf folgenden Beauftragungsstufen werden die Leistungsphasen 4-6 (stufenweise) gemäß § 51 HOAI abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Leistungsphasen besteht nicht.
Die Auswahl der Bewerber, die bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (§ 51 Abs. 1 S. 1 VgV), anhand folgender Kriterien:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren von 2019 bis 2021 (in Anlehnung an § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) – Wichtung 5 %
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt abgestuft:
— ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (5 Pkt.),
— < [Betrag gelöscht] EUR/a und ≥ [Betrag gelöscht] EURR/a (4 Pkt.),
— < [Betrag gelöscht] EUR/a und ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (3 Pkt.),
— < [Betrag gelöscht] EUR/a und ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (2 Pkt.),
— < [Betrag gelöscht] EUR/a und ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (1 Pkt.),
— < [Betrag gelöscht] EUR/a (0 Pkt.).
2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2019 bis 2021 für das ges.Büro des Bewerbers, aufgeteilt in die Berufsgruppen Führungskräfte, Ing. und sonstige technische Mitarbeiter (in Anlehnung an § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) – Wichtung 5 %
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt abgestuft:
— durchschn. ≥ 5 Gesamtmitarbeiter (5 Pkt.),
— durchschn. < 5 und ≥ 3 Gesamtmitarbeiter (2,5 Pkt.),
— durchschn. < 3 Gesamtmitarbeiter (0 Pkt.).
3. Darstellung von max. 3 Ref. Projekt aus den letzten 3 Jahren von 2019 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ausnahmsweise auch länger zurückreichende Referenzen (ab 01.01.2017 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung) berücksichtigt werden – Wichtung 90 %.
Referenzprojekte die vor 2017 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Für die Maximalpunktzahl sollten folgende Anforderungen durch die Referenzprojekte erfüllt sein:
Ref.Projekt 1-3 - je Kriterium max. 6 Punkte
—Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Sanierungsprojekt im Hochbau.
—Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein unter Denkmalschutz stehendes Projekt (Einzeldenkmal).
—Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 300+400 ≥ 10,0 Mio. € brutto.
—Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-6 gem. § 51 HOAI erbracht.
—Derzeitiger Projektstand ist mind. die LPH 8 oder abgeschlossen.
Es können 30 Punkte je Ref.Projekt erreicht werden. Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des TNW sind 100 Punkte. Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Eine Übersicht ist der „Vergabeunterlage C – Kriterienkatalog“ zu entnehmen.
— Beauftragungsstufe 1: Leistungsphasen 1-3 gemäß § 51 HOAI
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphasen 4 gemäß § 51 HOAI
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphasen 5+6 gemäß § 51 HOAI
Besondere Leistungen
— Nachweise zum konstruktiven Brandschutz
— Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen
— ggf. weitere Besondere Leistungen gem. Anlage 14 HOAI
Die Beauftragung der vorgenannten Leistungsphasen bzw. Beauftragungsstufen und/oder Besonderen Leistungen ist optional möglich, ohne dass ein Rechtsanspruch darauf besteht.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zuftreffend),
2. Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht,
3. Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 2 VgV),
4. Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen,
5a) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
5b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
5c) Erklärung über das kumulative Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 98c Abs. 1 AufenthG und § 21 SchwArbG,
5d) Erklärung, dass die gesetzlichen Anforderungen nach § 7 Abs. 3 Allgemeines Gleichstellungsgesetz i. V. m. § 7 Abs. 1 und § 1 Allgemeines Gleichstellungsgesetz sowie nach § 3 Abs. 1 Entgelttransparenzgesetz erfüllt werden
6. Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennenung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen,
7. Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
8.) Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern,
Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen
Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung.
Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Die Vorlage des Versicherungsnachweises nach Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 VgV
Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren von 2019 bis 2021 erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswerts (= Kosten der Kgr. 300+400, DIN 276, brutto), des Leistungszeitraums sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
Natürlichen Personen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur" zu tragen. Ebenso natürlichen Personen, deren Listeneintrag in Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, der Planungsaufgabe entspricht und sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die vorstehenden Anforderungen erfüllt.
Einschläge Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 2 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 3 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter II.2.7. benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform.
Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots.
Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfristauf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1. auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1. bis III.1.3. geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Orleansstraße 10-12
Postleitzahl: 81669
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.abz-bayern.de