Offenes Verfahren, Objektplanung Lph. 5 - 9, Ludwig-Reinhard-Schule Referenznummer der Bekanntmachung: 2018HBA009_1-2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaufbeuren
NUTS-Code: DE272 Kaufbeuren, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87600
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offenes Verfahren, Objektplanung Lph. 5 - 9, Ludwig-Reinhard-Schule
Energetische Sanierung und Erweiterung der Ludwig-Reinhard-Schule,
87600 Kaufbeuren
Stadt Kaufbeuren
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Gebäude gem. § 33 ff HOAI 2021, LPH 5-9, bei stufenweiser Beauftragung.
Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden, z.B.:
- Mitwirkung beim Verwendungsnachweis
- Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
Die Ludwig-Reinhard-Schule in Kaufbeuren ist ein Förderzentrum mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung, u.a. für Kinder mit Schwer- und Mehrfachbehinderung, mit derzeit ca. 19 Klassen.
Zudem befinden sich 4 Außenklassen der Konradin-Grundschule im Gebäude.
Folgende Maßnahmen sollen an den jeweiligen Gebäudeteilen durchgeführt werden:
- Der "Bauteil Nordwest" stammt aus dem Jahr 1967, beherbergt derzeit die Turnhalle und die Pausenhalle und soll abgerissen werden. Der Abbriss ist Bestandteil des Verfahrens.
- Der "Bauteil Ost" (=Hauptbau inkl. Treppenhaus), ebenfalls aus 1967, soll umgebaut, saniert und auf der Ostseite durch einen direkten Anbau entlang der Gebäudelängsrichtung "verdoppelt" werden, um den zusätzlichen Raumbedarf zu decken, sowie auf der Westseite einen Anbau für die neue Pausenhalle erhalten.
- Der "Bauteil Südwest" aus dem Baujahr 1987 soll saniert werden (thermische Hülle, Lüftungstechnik, ggf. weitere Technik), dabei sollen die Eingriffe in die Klassenzimmer möglichst minimal sein.
- Der "Bauteil Nord" aus dem Jahr 2000/2004 soll unverändert bleiben.
- Der "Neubau 2-fach Schulsporthalle" soll im Südwesten errichtet werden.
Falls keine Auslagerung der Schüler möglich ist, erfolgt die Umsetzung bauabschnittsweise.
Die Barrierefreiheit ist derzeit durch einen Aufzug gegeben und muss weiterhin sichergestellt sein.
Das Büro, welches die Leistungen der LPH 1-3 bereits erbracht hat bzw. derzeit die LPH 4 erbringt, gilt als vorbefasster Bewerber und kann sich am Verfahren als Bieter beteiligen.
Die Unterlagen der LPH 1-3 werden daher vom Auftraggeber allen Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zu bringen und den Wissensvorsprung auszugleichen.
Zeitschiene:
Die Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach im Januar 2023, abhänging von den Sitzungsterminen des Auftraggebers.
Der Leistungsbeginn ist zum 01.02.2023 vorgesehen. Die Fertigstellung ist zum Schuljahresbeginn 2027/2028 vorgesehen.
Das genannte Ende bezieht sich auf den Abschluss der LPH 8 inkl. Rechnungsnachlauf. Die LPH 9 läuft darüber hinaus. Eine Verlängerung des Auftrags kann insbesondere dann eintreten, wenn eine zeitnahe Freigabe durch den Zuschussgeber nicht erreicht werden kann.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:
— Stufe 1: LPH 5-7, gem. § 34 f HOAI 2021;
— Stufe 2: LPH 8-9, gem. § 34 f HOAI 2021.
Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
Eignungsnachweise und Angebote, sowie auch Rückfragen, dürfen ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform eingereicht werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Erklärung des Bieters über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB,
b) Erklärung des Bieters über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG,
c) Erklärung des Bieters, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen,
d) Ist der Bieter eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bieters gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Leistungserbringer die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt,
e) Will sich der Bieter bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese zu benennen. Der Bieter muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung gem. § 47 Abs. 1 VgV dieser Unternehmen ist abzugeben,
f) Der Bieter muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben,
g) Erklärung des Bieters über die Bildung von Bietergemeinschaften. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Eignungsnachweis eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter genannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbeteiligungen sind auch Teilnahmen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bieterbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
a) Erklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von [Betrag gelöscht] EUR brutto im Leistungsbild Objektplanung Gebäude;
b) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 bzw. Abs. 4 VgV. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und über [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 6 Monate sein gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss dem Eignungsnachweis beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein.
a) Erklärung d. Bieters bzw. der Bietergemeinschaft über die Anzahl der technischen festangestellten Vollzeit-Mitarbeiter (MA) u. der Führungskräfte im Leistungsbild Objektplanung in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2019, 2020, 2021) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mindestanforderung ist ein jährl. Mittel von 2 techn. festangestellten Vollzeit-MA inkl. Geschäftsführung. Freie MA sind wie Unterauftragnehmer im Eignungsnachweis aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen“ gem. § 47 Abs. 1 VgV im Eignungsnachweis unter Anlage 1 ist von den freien MA auszufüllen.
b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Erklärung d. Bieters über die Berufsqualifikation eines Geschäftsführers oder einer Führungskraft gem. § 75 VgV: Der Bieter erfüllt die fachli. Anforderungen, wenn in der Geschäftsführung bzw. unter den Führungskräften mind. 1 Person berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ o.vgl. gem. § 75 VgV im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz d. Bewerbers) zu führen. Nachweis durch Vorlage einer Eintragung in die Archit.kammer und Vorlage einerAbschlussurkunde/-zeugnis mit Angabe der Fachrichtung u. des Abschlussdatums. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Architekt" nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachli. Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
c) Die Berufserfahrung des Geschäftsführers oder der Führungskraft [hierbei muss es sich um dieselbe Person handlen wie unter b)] im Leistungsbild Objektplanung Gebäude ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mind.anforderung sind 10 Jahre Berufserfahrung für den o.g. Geschäftsführer oder die o.g. Führungskraft im Leistungsbild Objektplanung Gebäude. Nachweis durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufs.
d) Angabe von 2 Referenzen gem. § 75 Abs. 5 VgV.
Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:
- Ref. 1+2: Der Referenzzeitraum muss zwischen 01.05.2012-30.04.2022 liegen, die LPH 5 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen u. die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein.
- Ref. 1: Bauvolumen mind. 10 Mio € brutto (KG 300+400) und Maßnahme in mehreren Bauabschnitten
- Ref. 2: Bauvolumen mind. 5 Mio € brutto (KG 300+400) und Barrierefreiheit eingehalten
- Ref. 1+2: LPH 5-8 dem Bieter beauftragt bzw. vollständig von ihm erbracht
- Ref. 1 oder 2: Zusammenarbeit mit öff. AG bzw. Einhaltung der einschläg. Vergaberichlinien (Anl. 3 zu Art. 44 BayHO (ANBest-K)),
- Ref. 1 oder 2: maßgebliche Mitwirkung bei der Erstellung d. Verwendungsnachweises
- Ref. 1 oder 2: Generalsanierung/Sanierung
- Ref. 1 oder 2: Neubau/Erweiterung
Die Nichteinhaltung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss.
Folgende weitere Angaben, über die Mindestkriterien hinaus, sind bei den Ref.projekten erforderlich:
— Bezeichnung d. beauftragten Büros bzw. ggf. der ARGE,
— ggf. Benennung d. Unterauftragnehmer,
— ggf. Aufgabenverteilung in der ARGE / mit dem UnterAN,
— Projektbezeichnung/-beschreibung,
— AG mit Ansprechpartner, Anschrift, Telefonnummer.
Sonstiges: Alle Referenzprojekte sind aussagekräftig auf jeweils höchstens zwei DIN A4-Seiten oder einer DIN A3-Seiten darzustellen und zu beschreiben. Die graphische Darstellung (z.B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) und eine kurze Beschreibung in Textform sollen Ihr Vorgehen bei den Referenzprojekten so erläutern, dass die Kriterien überprüft und nachvollzogen werden können.
e) Der AG behält sich vor, Bescheinigungen von öff. u. priv. AG über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bieter bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Es sind Nachweise nach Ziffer III.1.3. b) und c) dieser Bekanntmachung vorzulegen.
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Bewerber/Bieter müssen das in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Formblatt 127 (Erklärung zu Bezug Russland) ausfüllen und dem Eigungsnachweis als Anlage beilegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Der ausgefüllte Eignungsnachweis und auch die Angebote sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV).
b) Während der Angebots-/Teilnahmephase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bieterfragen-/ mitteilungen unverschlüsselt über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebots-/Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht.
c) Teilnahmeunterlagen (Angebote mit Eignungsnachweisen) können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG. Der AG bedient sich bei der Auswertung eines externen Verfahrensbetreuers, dem die Teilnahmeunterlagen hierfür vertraulich bereitgestellt werden.
d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen.
e) Informationspflicht des Bewerbers: Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Teilnehmer/Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Eignungsnachweis auswirken, gelten folgende Regelungen: Ist der Eignungsnachweis bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern:
— der alte Eignungsnachweis für ungültig erklärt und kein neuer Eignungsnachweis abgegeben wird,
— der alte Eignungsnachweis für ungültig erklärt und ein neuer Eignungsnachweis abgegeben wird. Der neue Eignungsnachweis muss vor Ende der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen,
— der alte Eignungsnachweis -ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss,
— der alte Eignungsnachweis unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Eignungsnachweis, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss. Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Eignungsnachweis unverändert aufrecht gehalten wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Teilnehmer/Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Teilnahme bzw. zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Teilnahme bzw. zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs.3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland