IT-Unterstützungsleistungen Verwaltungsdigitalisierung Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-11-22-3
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8921760
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Unterstützungsleistungen Verwaltungsdigitalisierung
Mit dem Vertrag über externe Beratungsleistungen im Bereich Digitalisierung soll im Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration flexibel auf Entwicklungen in den Fachstellen reagiert und diese bei der Umsetzung von IT-Projekten mit einer externen Beratung unterstützt werden. Hierfür sollen erfahrene IT-Projektleitungen mit breitem IT-Methoden- / Projektmanagementwissen eingesetzt werden.
Bei der Digitalisierung im StMI und im Geschäftsbereich liegt ein wesentlicher Fokus auf der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) sowie auf der Verwirklichung der Volldigitalisierung. Volldigitalisierung meint die Digitalisierung externer Prozesse (gegenüber Bürgerinnen und Bürgern bzw. Unternehmen) sowie interner Prozesse (innerhalb der Verwaltung). Das Ziel der Volldigitalisierung soll bis 2025 erreicht werden. Zu diesem Zweck hat das StMI die Digitalisierungsstrategie „Volldigitalisierung 2025“ für den Geschäftsbereich des StMI entwickelt. Die Strategie wird jährlich evaluiert, neu ausgerichtet und aktualisiert. Ziel der Digitalisierungsstrategie ist auch die Weiterentwicklung des gesamten Geschäftsbereichs unter Beobachtung und Mitnahme aktueller Entwicklungen wie Automatisierung und Künstliche Intelligenz (KI).
Im StMI folgt die Digitalisierung der Fachverantwortung. Zugleich besteht eine bei Sachgebiet Z1 im StMI angesiedelte Koordinierende Stelle für Digitalisierung und eGovernment (KoSt-EGov), welche IT-Vorhaben der Fachstellen im StMI und in den nachgeordneten Behörden unterstützt sowie eigene Projekte umsetzt. Die Personalkapazitäten der KoSt-EGov reichen nicht aus, um vollumfassend die Umsetzung der Digitalisierungsvorhaben in den Fachstellen zu begleiten.
Mit Hilfe des Auftragnehmers soll flexibel auf Entwicklungen in den Fachstellen reagiert werden, insbesondere soll der Auftragnehmer bei der Umsetzung von IT-Projekten mit einer externen Beratung unterstützen. Hierfür sind erfahrene IT-Berater mit breitem IT-Methoden- / Projektmanagementwissen erforderlich.
Exemplarische Beispiele für Projekte im Geschäftsbereich des StMI sind:
• Fortentwicklung der Digitalisierungsstrategie für den Geschäftsbereich
• Wissensmanagement
• Standardisierung und Automatisierung von Förderverfahren
• Digitales Bürgerbüro
• Feuerwehrportal
• maschinelles Lernen
• Webscraping
• Registermodernisierung
Es besteht die Option der zweimaligen Vertragsverlängerung (jeweils um maximal weitere 12 Monate).
Sofern während der Vertragslaufzeit Leistungen abgerufen werden, kann der Leistungszeitraum auch nach Ablauf dieses Zeitpunkts liegen. Der Vertrag endet dann mit dem Tag der letzten Leistungserbringung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung gem. Formblatt L 124 EU Ziffer II, Seite 3 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister oder nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet, aber auf andere Weise die Erlaubnis zur Berufsausübung.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Berufs-/ Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle oder Eintragung bei der IHK oder anderweitige sonstige Nachweise oder jeweils gleichwertig.
Eigenerklärung Mindestjahresumsatz gem. Formblatt L 124 EU Ziffer III, Seite 4 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Mindestjahresumsatz i. H. v. [Betrag gelöscht] Euro (NETTO) JEWEILS in den letzten DREI (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Mindestjahresumsatz i. H. v. [Betrag gelöscht] Euro (NETTO) im Tätigkeitsbereich des Auftrages JEWEILS in den letzten DREI (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
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Eigenerklärung Berufshaftpflicht- oder Betriebshaftpflichtversicherung gem. Formblatt L 124 EU Ziffer III, Seite 5 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Personenschäden i. H. v. 2.000.000,00 €,
Sachschäden i. H. v. 2.000.000,00 €,
Vermögensschäden i. H. v. 500.000,00 €,
im Rahmen einer Berufshaftpflicht- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
Die Versicherungshöhe muss jeweils das Zweifache der Summen je Versicherungsjahr betragen.
Eine entsprechende vorbehaltlose schriftliche Zusicherung der Versicherungsgesellschaft (,dass eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe im Auftragsfall abgeschlossen werden kann) oder einen entsprechenden Versicherungsnachweis (sofern eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe bereits besteht), ist MIT DEM ANGBEBOT einzureichen.
Vorlage von 4 (VIER) geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen gem. Formblatt L 124 EU Ziffer IV, Seite 6 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Abgabe nachfolgender Eigenerklärung: „Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir in mindestens 4 (VIER) Fällen geeignete Leistungen erbracht habe(n).“
Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre (Maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist.) sein.
Im Formblatt L 124 EU Ziffer IV, Seite 6 von 12 ist für JEDE Referenz anzugeben:
• eine Beschreibung des jeweiligen Dienstleistungsauftrags (max. 1 DIN-A4), ggf. als gesonderte Anlage (Name und Branche des Auftraggebers Beschreibung des Projekts)
• Kontaktdaten des Auftraggebers (mit Ansprechperson, Telefonnummer und E-Mail-Adresse)
• der im Rahmen des Auftrags erbrachten Anzahl an Personentagen sowie
• ihrem Erbringungszeitraum (von – bis, Monat/Jahr)
„Geeignete Leistungen“ wird wie folgt konkretisiert (d. h. Eigenschaften, die von den Bewerbern/Bietern vorzulegende(n) Referenz(en) zwingend erfüllen muss/ müssen; „Mindestanforderungen“ an die Referenz(en)):
Die Referenzen müssen sich auf Aufträge in den folgenden Aufgabenfelder beziehen
• Projektmanagement- und Projektunterstützungsleistungen
• Erstellung und / oder Umsetzung von fachlichen Digitalisierungskonzepten und -strategien
• Leistungen aus dem Bereich IT-Consulting und allgemeine Beratungsleistung
Pro Aufgabenfeld ist mindestens eine Referenz, insgesamt sind vier geeignete Referenzen vorzulegen.
Die Aufträge dürfen schon vor dem Referenzzeitraum begonnen sein. Ein Teil der Leistung muss allerdings im Referenzzeitraum erbracht worden sein oder noch erbracht werden.
Mindestens drei der Referenzaufträge müssen gegenüber öffentlichen Stellen (Bundesverwaltung, Staatsverwaltung, kommunale Behörden oder Aufgaben im Bereich der mittelbaren Staatsverwaltung) erbracht worden sein oder noch erbracht werden.
Mindestens drei der Referenzaufträge müssen über 200 Personentage Volumen aufweisen.
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Eigenerklärung, aus der ersichtlich ist, welche Teile des Auftrags der Wirtschaftsteilnehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt gem. Formblatt L 124 EU Ziffer IV, Seite 10 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung).
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Eigenerklärung gem. Formblatt L 124 EU Ziffer IV, Seite 12 von 12 mit folgendem Inhalt:
Dem Bewerber/Bieter/Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist bekannt, dass die jeweils genannten und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle geforderten Bestätigungen oder Nachweise innerhalb der dann gesetzten Frist vorgelegt werden müssen.
Der/Das Bewerber/Bieter/Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bestätigt ausdrücklich, dass es über die vorstehend verlangten wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Ferner, dass er über die vorstehend verlangten personellen und technischen Mittel sowie über ausreichende Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
Ferner, dass ihm bekannt ist, dass ein Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren erfolgt, wenn in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungsnachweise Täuschungen begangen, Auskünfte zurückgehalten oder die erforderlichen Nachweise nicht übermittelt werden.
Vergleiche hierzu unter anderem die Anlagen "L 2495 Schutzerklärung Scientology"; im Übrigen wird auf die Vertragsunterlagen hingewiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 2 von 12 Angaben über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB:
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Wirtschaftsteilnehmers in Frage stellen.
Eigenerklärung, dass der Wirtschaftsteilnehmer in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro verhängt wurde. Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der (öffentliche) Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a der Gewerbeordnung (GewO) beim Bundesamt für Justiz sowie ggfs. einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) beim Bundeskartellamt anfordern.
Falls Sie die vorstehenden Erklärungen nur eingeschränkt abgeben können, ist auf eine eigens zu erstellenden, gesonderten Anlage darzulegen, welche Ausschlussgründe betroffen sind und welche Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 und § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB ergriffen wurden.
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Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 2 von 12 Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Eigenerklärung, dass Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden.
Falls die Bewerbung/das Angebot in die engere Wahl kommt, wird der Wirtschaftsteilnehmer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (nicht älter als 6 Monate am letzten Tag der Angebotsfrist) der gesetzlichen Sozialversicherung (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist) sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) jeweils auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einreichen.
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Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 2 von 12 Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Der Wirtschaftsteilnehmer legt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (nicht älter als 6 Monate am letzten Tag der Angebotsfrist)der Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen Versicherungsträgers oder Gleichwertiges vor.
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Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 3 von 12 Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen des Wirtschaftsteilnehmers nicht in Liquidation befindet.
Alternativ hierzu: Eigenerklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und der Wirtschaftsteilnehmer den Insolvenzplan auf Verlangen vorlegen wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht ab-helfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).