Tragwerksplanung gem. Par. 51 HOAI, Leistungsphasen 2-6 Referenznummer der Bekanntmachung: H60b101522
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tragwerksplanung gem. Par. 51 HOAI, Leistungsphasen 2-6
Tragwerksplanung gem. Par. 51 HOAI,
Leistungsphasen 2-6 für den Neubau eines Stadtteilkulturzentrums mit Haus für Kinder, St.Michael-Str., 81673 München
München
Tragwerksplanungsleistungen für den Neubau eines Stadtteilkulturzentrums mit einem Haus für Kinder in Holzbauweise oder Holzhybridbauweise in der St.-Michael-Straße, 81673 München.
Das Stadteilkulturzentrum beherbergt einen Veranstaltungssaal bis 250 Pers., ein Foyer, Gruppenräume, einen Musikübungsraum, Büros, eine Gastronomie (Gastraum 70 m2, Küche 35 m2), Räume für die Volkshochschule (Sportraum 100 m2, Gruppenraum 50 m2).
Das Haus für Kinder besteht aus einer Krippe (drei Gruppen, 36 Plätze) und einem Kindergarten (drei Gruppen, 75 Plätze). Aus Sicherheitsgründen ist das Haus für Kinder als abgeschlossene Einheit zu planen, es soll jedoch ein direkter Zugang zu den Räumen des Stadtteilkulturzentrums möglich sein.
Die Baumaßnahme umfasst voraussichtlich folgende Flächen:
Stadtteilkulturzentrum NUF: ca. 1200 m2
Haus für Kinder NUF: ca. 900 m2
Das Haus für Kinder benötigt eine Außenspielfläche von ca. 1.110 m2.
Vor dem Hintergrund des Beschlusses des Münchner Stadtrats im Dezember 2019, bereits 2030 Klimaneutralität der Münchner Stadtverwaltung zu erreichen, sind Nachhaltigkeitsaspekte wie das Erreichen von Niedrigstenergiestandards, Klimarelevanz von Baustoffen (Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen, kreislaufgerechtes Bauen, Vermeidung von klimaschädlichen Baustoffen), regenerative Energiekonzepte, sowie Dach- und Fassadenbegrünung zu berücksichtigen.
Im Rahmen der Vorplanung soll eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung von zwei Varianten durchgeführt werden. Hierbei soll geprüft werden, ob anstatt der geplanten zeitgleichen Realisierung der Nutzungen Stadtteilkulturzentrum (inkl. Räumen für MVHS und Gastronomie) und Haus für Kinder auch eine zeitlich versetzte Umsetzung wirtschaftlich vertretbar wäre. Dabei wäre zu beachten, dass das Haus für Kinder als erster Baukörper umzusetzen ist.
Das Ergebnis der Prüfung ist als Variantenbetrachtung mit nach Nutzungseinheiten getrennten Kosten darzustellen.
Die Ergebnisse der Vorplanung inkl. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Varianten werden dem Stadtrat vorgelegt. Je nach Entscheidung des Stadtrates ist beabsichtigt,
- die weiteren Planungsleistungen sowohl für das Haus für Kinder als auch für das Stadtteilkulturzentrum weiter zu beauftragen oder
- die weiteren Planungsleistungen lediglich für das Haus für Kinder weiter zu beauftragen.
Alle weiteren Rahmenbedingungen bleiben jedoch gleich.
Außerdem soll ebenfalls im Rahmen der Vorplanung vor dem Hintergrund der kosteneffizienten Nutzung die maximale Ausnutzung des Baurechts erfolgen. Hierbei sollen weitere mögliche Nutzungspotentiale des Grundstücks herausgearbeitet werden, die über die bisherigen Nutzerbedarfe Stadtteilkulturzentrum und Haus für Kinder hinaus gehen. Ferner ist die größtmögliche Ausnutzung von Synergieeffekten Bestandteil der Planungsaufgabe.
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die unter Ziff. III.1.1. bis III.1.3 aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber eine Auswahlmatrix verwenden.
Die Referenzangaben werden auf der Grundlage der unter Ziff. III.1.3 genannten Unterkriterien bewertet; Einzelheiten sind dem Bewerberbogen sowie der Auswahlmatrix zu entnehmen.
Bei der Bewertung der Referenzen werden alle benannten Referenzen berücksichtigt, sofern sie wertbar sind und soweit die Höchstzahl an zugelassenen Referenzen nicht überschritten ist.
Erfüllen mehrere Bewerber an dem Teilnahmewettbewerb gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der Auswahlmatrix zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung.
Erste Stufe: Beauftragung der Lph. 2 HOAI
Zweite Stufe: Beauftragung der Lph. 3 HOAI
Dritte Stufe: Beauftragung der Lph. 4 HOAI
Vierte Stufe: Beauftragung der Lph. 5 HOAI
Fünfte Stufe: Beauftragung der Lph. 6 HOAI
Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
zu II.2.7:
- die Angaben zur Vertragslaufzeit sind als vorläufige Annahmen des Auftraggebers anzusehen und stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
-das Ende bezieht sich auf das voraussichtliche Ende der LPH 6
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber hat mit der Bewerbung den Nachweis über seine berufliche Qualifikation als Dipl.-Ing. TH/FH bzw. Bachelor/Master an Universitäten oder Fachhochschulen mit der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder gleichwertig zu erbringen.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen,die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zutragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
c) Nachweis der Berechtigung der Erstellung des
Standsicherheitsnachweises gem. Art. 62a Abs. 1 Nr. 1 BayBO i.V.m. Art. 62 Abs. 3 BayBO
1.) Eigenerklärung über den gemittelten Gesamtumsatz des Bewerbers aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (netto) (Wichtung 10 %).
2.) Eigenerklärung des Bewerbers, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgendem Inhalt vorgelegt wird: Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von über mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 0,5 Mio EUR für sonstige Schäden. Die Versicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Zudem muss die Ersatzleistung der Versicherung mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen (2-fach maximiert). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen. Zudem ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den genannten Bedingungen eintritt.
Vorlage von max. 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen des Bewerbers aus dem Referenzzeitraum 2015 - Ende der Bewerbungsfrist, die anhand folgender Kriterien bewertet werden (Wichtung 90 %):
Grundkriterien:
Kriterium 1:
LPH 2-6 nach § 51 HOAI selbst erbracht und im Referenzzeitraum abgeschlossen
Kriterium 2:
Honorarzone ≥ III
Kriterium 3:
Bauwerkskosten gem. DIN 276
KG 300 + 400 (brutto) in Euro
Besondere projektspezifische Kriterien:
Kriterium 4:
Nachhaltigkeit
Referenzprojekt in Holzbauweise
Planung eines der genannten Referenzprojekte als Neu- oder Erweiterungsbau in Holzbauweise
(maximal erdberührte Bauteile und aussteifende Bauelemente oder Bauteile z.B. Erschließungskern in Massivbauweise)
oder
in Holzhybridbauweise (Primärkonstruktion und erdberührte Bauteile in Massivbauweise; nicht
aussteifende selbsttragende Bauteile in Holzbauweise)
In diesem Referenzprojekt wurde mindestens LPH 2-6 selbst erbracht.
Die Erbringung LPH 2-6 muss nicht zwingend innerhalb des Referenzzeitraums liegen.
Kriterium 5:
Weitgespanntes Tragwerk mit Spannweiten ≥ 12m
Die Referenzen sind in der „Liste geeigneter Referenzen“ als Anlage zum Bewerberbogen darzustellen, so dass eine Bewertung anhand der o.g. Kriterien ermöglicht wird. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Auswahlmatrix.
Für jede Referenz werden darüber hinaus folgende Angaben erwartet:
Kontaktdaten des Auftraggebers mit Name des Ansprechpartners, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail; Beschreibung der erbrachten Leistung; Wert der erbrachten Leistung und Angaben zu den erbrachten Leistungsphasen
Zudem ist anzugeben, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Unternehmen erbracht wurden, sowie die Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
Mindestbedingung für die grundsätzliche Wertbarkeit einer Referenz ist die Erbringung von mindestens einer der Leistungsphasen 2-6 im o.g. Referenzzeitraum.
Wenn die Mindestbedingung nicht erfüllt ist, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führt dies für sich aber nicht.
Eine Leistungsphase gilt dann als im Referenzzeitraum erbracht, wenn sie innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossen worden ist. Der Beginn der Leistungsphase kann hingegen auch schon vor diesem Zeitraum liegen.
Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3 Nr. 1 wird nur erreicht, wenn die max. zulässige Anzahl an Referenzen (s.o.) die o.g. Kriterien vollumfänglich erfüllen. Bei den besonderen, projektspezifischen Kriterien aus den Referenzen wird jedes einzelne Kriterium als vollumfänglich erfüllt betrachtet, wenn es bei mindestens einem wertbaren Referenzprojekt nachgewiesen wird.
Die teilweise Erfüllung der o.g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
Nachweis der Berechtigung der Erstellung des Standsicherheitsnachweises gem. Art. 62a Abs. 1 Nr. 1 BayBO i.V.m. Art. 62 Abs. 3 BayBO
siehe Vergabe-/Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder
- gem. § 98c AufenthG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
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2. Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen und Nachweisen; die Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) eingestellt.
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Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
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Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Übermittlung in Textform muss der Bewerber/Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
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Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
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Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
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Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
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Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Teilnahmewettbewerben auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) unter: http://meinauftrag.rib.de/hilfe/index.html?teilnahmewettbewerbe.html.
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3. Beabsichtigt ein Bewerber sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte (z.B. Unterauftragnehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.1 bis III.1.3 benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Nach Aufforderung ist zusätzlich die Verpflichtungserklärung des Dritten vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird.
Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die berufliche Leistungsfähigkeit (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragsnehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Soll im Hinblick auf Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, so ist vorgesehen, dass der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Eine entsprechende Erklärung ist auf Anforderung des Auftraggebers vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: München
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland