Planung und Durchführung von Messebeteiligungen und Ausstellungen sowie Veranstaltungen der alp Bayern einschließlich Messebau und finanztechnischer Abwicklung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022G9000008
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stmelf.bayern.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.stmelf.bayern.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planung und Durchführung von Messebeteiligungen und Ausstellungen sowie Veranstaltungen der alp Bayern einschließlich Messebau und finanztechnischer Abwicklung
Die alp Bayern, Agentur für Lebensmittel - Produkte aus Bayern, ist eine eigenständige Einheit im Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Sie unterstützt die Absatzförderung und den Ausbau der Marktposition von bayerischen Agrarprodukten und Lebensmitteln. Schwerpunkttätigkeiten der alp Bayern sind Informations- und Kommunikationsmaßnahmen im In- und Ausland sowie Markterschließungsmaßnahmen. Die alp Bayern beteiligt sich zudem an Messen im In- und EU-Ausland mit Informations- oder Firmengemeinschaftsständen und führt Ausstellungen und Veranstaltungen durch.
Die alp Bayern sucht einen geeigneten Dienstleister (Auftragnehmer) zur Planung und Durchführung der Messebeteiligungen und der Ausstellungen sowie Veranstaltungen einschließlich des Messebaus und finanztechnischer Abwicklung.
Bei dem Auftrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung über andere besondere Dienstleistungen i.S.v. § 130 Abs. 1 GWB (siehe auch CPV-Code). Die Rahmenvereinbarung wird gem. § 65 Abs. 2 VgV für die Dauer von maximal 5 Jahren geschlossen wird (3 Jahre Grundvertragslaufzeit plus zwei Vertragsverlängerungsoptionen für um jeweils ein weiteres Jahr).
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
Die alp Bayern, Agentur für Lebensmittel - Produkte aus Bayern, ist eine eigenständige Einheit im Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Sie unterstützt die Absatzförderung und den Ausbau der Marktposition von bayerischen Agrarprodukten und Lebensmitteln. Schwerpunkttätigkeiten der alp Bayern sind Informations- und Kommunikationsmaßnahmen im In- und Ausland sowie Markterschließungsmaßnahmen. Die alp Bayern beteiligt sich zudem an Messen im In- und EU-Ausland mit Informations- oder Firmengemeinschaftsständen und führt Ausstellungen und Veranstaltungen durch.
Die alp Bayern sucht einen geeigneten Dienstleister (Auftragnehmer) zur Planung und Durchführung der Messebeteiligungen und der Ausstellungen sowie Veranstaltungen einschließlich des Messebaus und finanztechnischer Abwicklung.
Bei dem Auftrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung über andere besondere Dienstleistungen i.S.v. § 130 Abs. 1 GWB (siehe auch CPV-Code). Die Rahmenvereinbarung wird gem. § 65 Abs. 2 VgV für die Dauer von maximal 5 Jahren geschlossen wird (3 Jahre Grundvertragslaufzeit plus zwei Vertragsverlängerungsoptionen für um jeweils ein weiteres Jahr).
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
Bei dem Auftrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung, die gem. § 65 Abs. 2 VgV für die Dauer von maximal 5 Jahren geschlossen wird (3 Jahre Grundvertragslaufzeit plus zwei Vertragsverlängerungsoptionen für um jeweils ein weiteres Jahr).
Siehe Teilnahmeunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Erklärung über den NETTOGESAMTUMSATZ des Bewerbers, bezogen auf die letzten DREI ABGESCHLOSSENEN
Geschäftsjahre.
Für Bewerbergemeinschaften sind die Gesamtumsätze je Mitglied in einer gesonderten Anlage anzugeben.
Sofern entsprechende Angaben zum Nettogesamtumsatz nicht für drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügbar sind (dann eine
Null eintragen) oder der Umsatz aufgrund besonderer Umstände geringer ausgefallen ist, als normalerweise üblich, hat der
Bewerber in einer gesonderten Anlage anzugeben und zu begründen, warum die Umsatzangaben nicht oder nicht in der üblichen
Höhe vorliegen. Die gesonderten Anlagen sind im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Teilnahmeantrag hochzuladen. Der
Auftraggeber wird auf Basis der Angaben des Bewerbers und im Hinblick auf das zu vergebende Auftragsvolumen und das
Anforderungsniveau des Auftrags, im Rahmen seines Ermessensspielraumes darüber entscheiden, ob der Bewerber die zur
Auftragsausführung benötigte finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit besitzt oder nicht.
2) Erklärung des Bewerbers über den NETTOUMSATZ im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Planung und Durchführung von Messebeteiligungen und Ausstellungen sowie Veranstaltungen einschließlich Messebau und finanztechnischer Abwicklung), bezogen auf die letzten DREI ABGESCHLOSSENEN Geschäftsjahre.
Für Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Umsätze je Mitglied in einer gesonderten Anlage anzugeben.
Sofern entsprechende Angaben zum Umsatz nicht für drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügbar sind (dann eine
Null eintragen) oder der Umsatz aufgrund besonderer Umstände geringer ausgefallen ist, als normalerweise üblich, hat der
Bewerber in einer gesonderten Anlage anzugeben und zu begründen, warum die Umsatzangaben nicht oder nicht in der üblichen
Höhe vorliegen. Die gesonderten Anlagen sind im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Teilnahmeantrag hochzuladen. Der
Auftraggeber wird auf Basis der Angaben des Bewerbers und im Hinblick auf das zu vergebende Auftragsvolumen und das
Anforderungsniveau des Auftrags, im Rahmen seines Ermessensspielraumes darüber entscheiden, ob der Bewerber die zur
Auftragsausführung benötigte finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit besitzt oder nicht.
3) Erklärung und Nachweis einer bestehenden Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Schadensfall von
mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Vermögens- und Sachschäden bei einem
in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
Versicherungsunternehmen. Dabei muss die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das 1,5fache der vorgenannten Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen.
Im Falle von geringeren Deckungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung ist zusätzlich eine Bestätigung der Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an die Anforderungen angepasst werden wird. Bei Bieter-/Bewerbergemeinschaften sind entsprechende Nachweise von jedem Mitglied einzureichen.
Der Nachweis ist als Anlage zu Ihrem Teilnahmeantrag im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ des Bieterassistenten hochzuladen.
4) Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch eine aktuelle Bankerklärung, die als Anlage zu Ihrem Teilnahmeantrag hochgeladen werden muss. Bieter-/Bewerbergemeinschaften haben diese Nachweise für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
siehe 3):
Erklärung und Nachweis einer bestehenden Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Vermögens- und Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Dabei muss die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das 1,5fache der vorgenannten Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen.
Im Falle von geringeren Deckungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung ist zusätzlich eine Bestätigung der Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an die Anforderungen angepasst werden wird. Bei Bieter-/Bewerbergemeinschaften sind entsprechende Nachweise von jedem Mitglied einzureichen.
Der Nachweis ist als Anlage zu Ihrem Teilnahmeantrag im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ des Bieterassistenten hochzuladen.
1) Erklärung über ausreichendes Personal (Mindestanforderung)
Im Durchschnitt der letzten drei Jahre müssen mindestens 8 Mitarbeiter/innen fest angestellt gewesen sein. Hinweis: Vollzeitäquivalente; Teilzeitstellen können summiert werden, Mitarbeiter/innen in befristeten und geringfügig beschäftigen Arbeitsverhältnissen sowie freie Mitarbeiter/innen sind nicht einzurechnen.
Als Beleg ist die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl (Vollzeitäquivalente) für die jeweils letzten drei Jahre anzugeben.
Das Personal kann im Falle von BEWERBERGEMEINSCHAFTEN zusammenfassend dargestellt werden. Allerdings muss deutlich
gemacht werden, welche Teile des beschriebenen Personals zu welchen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft gehören. Reichen
Sie hierzu eine gesonderte Datei unter "Eigene Anlagen" mit Ihrem Teilnahmeantrag ein.
2) Erklärung über den Einsatz von Unterauftragnehmern
Beabsichtigt ein Bewerber Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, muss er zusammen mit
seinem Teilnahmeantrag Art und Umfang der durch diese Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungen angeben.
Falls zumutbar ist der vorgesehene Unterauftragnehmer zu benennen.
Der Bewerber hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der von der Vergabestelle hierfür gesetzten Frist ein vom
jeweiligen Unterauftragnehmer ausgefülltes und unterzeichnetes Formblatt „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“
vorzulegen.
Siehe 1):
Erklärung über ausreichendes Personal (Mindestanforderung)
Im Durchschnitt der letzten drei Jahre müssen mindestens 8 Mitarbeiter/innen fest angestellt gewesen sein. Hinweis: Vollzeitäquivalente; Teilzeitstellen können summiert werden, Mitarbeiter/innen in befristeten und geringfügig beschäftigen Arbeitsverhältnissen sowie freie Mitarbeiter/innen sind nicht einzurechnen.
Als Beleg ist die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl (Vollzeitäquivalente) für die jeweils letzten drei Jahre anzugeben.
Das Personal kann im Falle von BEWERBERGEMEINSCHAFTEN zusammenfassend dargestellt werden. Allerdings muss deutlich
gemacht werden, welche Teile des beschriebenen Personals zu welchen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft gehören. Reichen
Sie hierzu eine gesonderte Datei unter "Eigene Anlagen" mit Ihrem Teilnahmeantrag ein.
Siehe Teilnahmeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Da es sich bei der auszuschreibenden Leistung um "andere besondere Dienstleistungen" gem. § 64 ff. VgV handelt, dürfen gem. § 65 Abs. 3 VgV Fristen für den Eingang der Teilnahmeanträge und Angebote bestimmt werden, die von den §§ 15 bis 19 VgV abweichen.
Bei dem Auftrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung, die gem. § 65 Abs. 2 VgV für die Dauer von maximal 5 Jahren geschlossen wird (3 Jahre Grundvertragslaufzeit plus zwei Vertragsverlängerungsoptionen für um jeweils ein weiteres Jahr).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen gem. §§ 123 und124 GWB sowie ggf. zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
2) Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zu russischen Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
3) Die Bewerber haben eine Scientology Schutzerklärung mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
4) Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Bewerber sich zeitnah nach Download mit den Teilnahmeunterlagen zu beschäftigen haben und Fragen unverzüglich zu stellen sind (siehe auch die Anlage "Teilnahmebedingungen" zu den Teilnahmeunterlagen). Es werden keine Fragen mündlich vor Ort oder am Telefon beantwortet.
5) Die Vertragsunterlagen und die Leistungsbeschreibung inkl. evtl. Anlagen hierzu sind unter "Anlagen" dem Teilnahmewettbewerb beigefügt. Diese Unterlagen sind zu beachten, jedoch nicht mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
6) Beachten Sie die Frist für Bewerberfragen (siehe Teilnahmebedingungen). Fragen, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht gestellt wurden, gelten als nicht rechtzeitig gestellt im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV und werden nicht mehr beantwortet.
7) Teilnahmeanträge, die per E-Mail zugesandt werden, beinhalten keinen Zugriffsschutz. Ein solcher Antrag ist im Sinne des Vergaberechts nicht "verschlossen" und wird zwingend vom Verfahren ausgeschlossen.
8) Es wird jedem Bewerber dringend geraten, die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung beim Abruf der Unterlagen zu nutzen. Nur so erhält der Bewerber alle Informationen z. B. über Änderungen an den Unterlagen, etwaige Bewerberfragen oder Bewerberinformationen. Bei Unterlassen einer freiwilligen Registrierung liegt das Risiko, einen unvollständigen oder fehlerhaften Teilnahmeantrag aufgrund veralteter Unterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom weiteren Verfahren ausgeschlossen zu werden, allein bei dem betreffenden Bewerber.
9) Die Bewerber haben auf erkannte Widersprüche und Fehler in den Vergabeunterlagen hinzuweisen. Die Rügeobliegenheit nach § 160 Abs. 3 GWB bleibt davon unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als6Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.