Sammlung und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten aus dem Landkreis Erding
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erding
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 85435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-erding.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sammlung und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten aus dem Landkreis Erding
Sammlung und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten aus dem Landkreis Erding
Landkreis Erding
• Gestellung der benötigten Sammelbehälter für die Erfassung von Elektro- und Elektronikaltgeräte der Sammelgruppen 1 bis 5 an derzeit sechs Sammelstellen, sowie der Sammelgruppe 6 an einer Sammelstelle,
• Übernahme und Transport der Elektro- und Elektronikaltgeräte der Sammelgruppen 1 bis 6,
• Übergabe der Elektro- und Elektronikaltgeräte der Gruppen 1, 2, 3 und 6 an die Stiftung ear,
• Vermarktung / Verwertung der Elektro- und Elektronikaltgeräte der Gruppen 4 und 5.
Zu II.1.7 und V.2.4 Auf die Angaben wurde gem. § 39 Abs. (6) VgV verzichtet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sammlung und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten aus dem Landkreis Erding
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chieming
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.