Stützpunkt Netzmaterial Gaußstr. / SNG, Landschaftsbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: SV-APE-220711-003
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-80287
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.swm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stützpunkt Netzmaterial Gaußstr. / SNG, Landschaftsbauarbeiten
Landschaftsbauarbeiten
Stützpunkt Netzmaterial Gaußstr. / SNG
Die wesentlichen zu erbringenden Leistungen sind:
- etwa 1500 m² Asphalt aufbrechen, entsorgen (Containerabstellfläche AWM)
- etwa 500m³ Bodenausbau (Containerabstellfläche AWM)
- etwa 3700m² Vegetationsfläche von Jungwuchs mit Wurzelwerk beseitigen
- etwa 9000 m³ Kieseinbau unterhalb der Tragschicht liefern und einbauen
- etwa 7300 m² Kiestragschicht/Frostschutzschicht liefern und einbauen
- etwa 2900m² Mineraldecke erstellen
- etwa 750 m Tief- und Hochbord Granit erstellen
- etwa 400 m² Kunsteinplatten- / Pflasterbelag, Kleinflächen, erstellen
- etwa 4000 m² Asphalt-Trag- und Binderschicht herstellen, (SWM und AWM)
- etwa 2500 m² Asphaltdeckschicht herstellen (Fläche SWM zum Ende der Baumaßnahme- 2. Aufzug)
- 1 Stck. Pergola mit Fahrradüberdachung erstellen
- etwa 220m Entwässerungsrinne erstellen
- etwa.800m Leitungsgräben herstellen
- 97 Bäume pflanzen und Baumgruben erstellen
- etwa 11000m² Vegetationsflächen für Wiesen und Pflanzflächen erstellen
- etwa 9500m² Rasen und Wiesenflächen ansäen mit Rasenschnitt
- etwa 1500m² Gehölzstreifen und Hecken pflanzen und pflegen
- etwa 425m² Dachbegrünung erstellen in zwei Ebenen
- Fassadenbegrünung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stützpunkt Netzmaterial Gaußstr. / SNG, Landschaftsbauarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainburg
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Postleitzahl: 84048
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einreichung der Angebote erfolgt elektronisch in Textform über das Lieferantenportal der SWM. Schriftliche Angebote sind ausgeschlossen. Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Angebote ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal. Diese ist mit Angabe der Referenznummer gemäß Ziffer II.1.1 nach einem System-Login über das Portal anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Angebotsfrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bieterfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert. Für einen System-Login ist gegebenenfalls eine Erstregistrierung unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum Erhalt eines passwortgeschützten Zugangs erforderlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: keine Angabe
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).