Veranstaltungsbezogene Bewirtung (Catering) a.d. Gelände Messe Augsburg
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.messeaugsburg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.messeaugsburg.de/de/unternehmen/ueber-uns/beschaffung
Abschnitt II: Gegenstand
Veranstaltungsbezogene Bewirtung (Catering) a.d. Gelände Messe Augsburg
Die Augsburger Schwabenhallen Messe- und Veranstaltungsgesellschaft mbH, im Folgenden: ASMV oder Messe Augsburg genannt, vergibt die Konzessionsdienstleistungen im Bereich veranstaltungsbezogenen Bewirtung (Catering) auf dem Gelände von ASMV. Im Gegensatz zu Gaststätten befriedigt Catering nicht nur die
Grundbedürfnisse von Hunger und Durst, sondern auch ein kultureller Bedarf an Kommunikation und Erlebnis sowie vermittelt das Gefühl von Herzlichkeit und des Wilkommenseins auf einer Veranstaltung. Es handelt sich um eine Dienstleistungskonzession im Bereich der Bewirtung, auch Catering genannt, während der Veranstaltungen auf dem Gelände der Messe Augsburg. Der Dienstleistungsbereich mit gastronomischen Angeboten kann grundsätzlich nur vom Publikum in Bezug auf die Veranstaltungen (Aussteller, Gastveranstalter, Personal von ASMV, berechtigten Dritten wie ein Dienstleister beim Aufbau, Gäste und Besucher) in Anspruch genommen werden.
Durchschn. Auftragswert "Vor-Corona-Periode" (2017-2019) [Betrag gelöscht] EUR
Hochrechnung auf die max. Vertragsdauer 4,5 Jahre [Betrag gelöscht] EUR
Aufschlag von 15% auf die Leistungserweiterung/Inflationsrate [Betrag gelöscht] EUR
Ergebnis: gerundeter geschätzter Auftragswert (01.01.23-30.06.27) [Betrag gelöscht] EUR
Am Messezentrum 5, 86159 Augsburg
Der Konzessionär ist verpflichtet, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die gastronomische Betreuung jeder Veranstaltung auf dem Gelände von ASMV entsprechend dem mit ASMV und, bei Gastveranstaltungen, mit dem Gastveranstalter abgestimmten Bewirtungskonzept zu übernehmen und durchzuführen. ASMV stellt geeignete Küchenräume und andere Nutzungsräume zu Bedingungen des Konzessionsvertrages (Halle 1 - 370qm, Halle 3 - 1.406 qm, Halle 6 - 181 qm, Tagungscenter - 36qm) zur Verfügung. ASMV behält sich jedoch vor, die Speisebereiche nach vorheriger Absprache mit dem Konzessionär für andere Zwecke zu nutzen. Der Konzessionär übernimmt die aus seiner Sicht notwendigen Investitionen auf dem Gelände und in den Gebäuden von ASMV, die dazu bestimmt sind, optimale Voraussetzungen für die künftige Zusammenarbeit zwischen ASMV und dem Konzessionär zu garantieren. Die Vertragsleistungen beinhalten im Einzelnen: a) Bewirtschaftung der Küchen und Herstellung der Speisen und Getränken; b) Aufbau, Bewirtung des Veranstaltungspublikum auf dem ASMV-Gelände während der Sonder- und geplanten Veranstaltungen unter Einsatz von Service-Kräften, und Abbau/Abräumen; c) Aufbau, Bewirtung von Externen (Dienstleistern) während ihrer veranstaltungsbezogenen Tätigkeit auf dem ASMV-Gelände, und Abbau/Abräumen; d) Temporärer Aufbau und Betrieb eines Gastronomiebetriebes in den jeweiligen Hallen und und Abbau/Abräumen; e) Aufstellung, Betrieb und Wartung von Getränke- und Verpflegungsautomaten, und und Abbau/Abräumen; f) Bereitstellung, Betrieb und veranstaltungsbezogene Aktualisierung eines WebShops für die individuelle Bestellungen der Verpflegung; g) Kleinverkauf von Artikeln zur Abdeckung des üblichen Bedarfs wie Kaugummies, Gummiebärchen, u.ä.
- Kriterium: 20% Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit = durchschnittlicher Anteil des Eigenkapitals in 2019-2021
- Kriterium: 80% Technische und berufliche Leistungsfähigkeit = Bewirtungskonzepte für vergleichbare Musterveranstaltungen (B2B Messe, B2C Messe und Konzert), Preise für abgefragte Produkte und Implementierungsplan am Messegelänge von ASMV (im Verhältnis 7:2:1)
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine Bewerbungen, keine Angebote oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge nach einem vorherigen Vergabeverfahren für eine Konzession
Der Marktsegment "Bewirtung/Catering auf Veranstaltungen" stellt eine Marktnische dar, weil die Catering-Leistungen auf Veranstaltungen durch eine ausgeprägte Saisonalität (November-März) sowie eine hohe Dynamisch (2-3 Veranstaltungstage mit bis zu 12.000 Teilnehmer pro Tag und anschließend mehrere Wochen Pause) gekennzeichnet sind. Diese Besonderheiten können nur ganz kleine (durchschnittliche Mitarbeiterzahl unter 15) und ganz wenige Unternehmen abdecken, die mehrere Bewirtungskonzepte gleichzeitig verfolgen (Bewirtung auf Volksfesten im Frühjahr/Sommer/Herbst oder anderen Bewirtungen, zeitlich gegenläufig zu Messegeschäft). Solche Betriebe fokussieren sich in der Regel auf ihr Kerngeschäft und möchten wenig Zeit in die Ausschreibungen/ Prüfungen der umfangreichen Unterlagen/Formulare investieren. DAs wurde auch telefonisch im Rahmen der Martrecherche im August von den potenziellen Bietern mitgeteilt. Zudem kämpft die Bewirtungsbranche gerade mit erheblichen Personalmangel als Folge der Corona-Pandemie und kann hiermit für ein saisonales Messe-Catering-Betrieb keine ausreichende technische Leistungsfähigkeit garantieren. All das dürfte der Grund für die fehlenden Teilnahmeanträge bei der ersten Ausschreibung im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb sein (Veröffentlicht am 05.06.2022, ABl.: 2022/S 111-313995), die am 08.07.2022 aufgehoben wurde. Deswegen wurde eine Direktrecherche dieses Nischenmarktes im Internet gestartet und zusätzlich am 03.08.2022 eine Markterkundung über das Vergabeportal "Deutsche eVergabe" und auf der Webseite von ASMV (mit einer Laufzeit bis zum 30.09.2022) veröffentlicht.
Auf dem Markt konnten mehreren potentiellen Bieter identifiziert werden. Lediglich drei davon haben ernsthaftes Interesse gezeigt. Diesen Interessenten hat ASMV eine Objektbesichtigung im August 2022 angeboten und auch vor Ort ermöglicht (siehe Protokolle Objektbesichtigung). Anschließend wurden die Ausschreibungsunterlagen übermittelt und die verbindliche Angebote wurden an ASMV abgegeben. Nach der Eignungsprüfung wurden die Bieter zur Präsentationen der Bewirtungskonzepte und insgesamt Angeboten (per MS Teams) eingeladen. Dabei konnten Fragen geklärt und Missverständnisse/ Tippfehler aufgedeckt und korrigiert werden. Alle Bieter ware geeignet und alle Angebote waren aussagekräftig und konnten nun in der Wertungsphase bewertet werden. Die Entscheidung über das wirtschaftlichste Angebot wurde auf Basis der vorher bekanntgegebenen Zuschlagskriterien am 30.09.2022 getroffen und dokumentiert. Am 30.09.2022 wurden alle Bewerber über die Entscheidung der Vergabestelle informiert. Nach dem Ablauf der Wartefrist §134 GWB ist der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot am 17.10.2022 um 07:21 Uhr frist- und ordnungsgemäß erteilt.
Frühere Bekanntmachung im ABl.: 2022/S 111-313995; Aufhebung des Verfahrens vom 08.07.2022 (2022/S 133-381266) mit der Begründung: "Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt"
Markterkundung vom 03.08.2022 bis 30.09.2022 (Ergebnis: keine Interessenbekundung von den Marktteilnehmern) Parallel: eine aktive Marktrecherche-Direktansprache der potentiellen Bieter; Verfahren in Anlehnung an das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vom 08.07.2022
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipheim
NUTS-Code: DE278 Günzburg
Postleitzahl: 89340
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.dietafeldecker.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.reg-ob.bayern.de
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.