Generalsanierung Grundschule Königsbrunn-Nord BA 2 mit Hort - 242-3025-01 Lüftung-/Küchenlüftung BA2 Referenznummer der Bekanntmachung: 242-3025-01 Lüftung-/Küchenlüftung BA2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Königsbrunn
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Postleitzahl: 86343
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung Grundschule Königsbrunn-Nord BA 2 mit Hort - 242-3025-01 Lüftung-/Küchenlüftung BA2
242 KGS Grundschule Königsbrunn Generalsanierung Nord BA 2 mit Hort
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
1 Stk. Lüftungsgerät 3.200 m³/h1 Stk. Küchenmittelhaube285 m² Luftkanal12 Stk. Luftdurchlässe1 Stk. Splitklimagerät1 Stk. MSR Ausführungszeit voraussichtlich: 17.10.2022 – 28.04.2023 (Hort) / 22.09.2023 (Aula)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Friedberg
NUTS-Code: DE275 Aichach-Friedberg
Postleitzahl: 86316
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften , die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe, Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind