Papierbeschaffung DIN A4 weißes Einzelblatt Referenznummer der Bekanntmachung: 2022NSH000012
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Papierbeschaffung DIN A4 weißes Einzelblatt
Das Bayerische Landesamt für Steuern benötigt für das Druck- und Versandzentrum für einen Zeitraum von 1 Jahr 25.000.000 Blatt DIN A4 weißes Einzelblatt.
Bedarfsmengen werden über ca. 3-wöchentliche Teilabrufe gedeckt; dabei sind Teillieferungen über 1.000.000 Blatt Papier geplant.
Das Bayerische Landesamt für Steuern benötigt für das Druck- und Versandzentrum für einen Zeitraum von 1 Jahr 25.000.000 Blatt DIN A4 weißes Einzelblatt.
Bedarfsmengen werden über ca. 3-wöchentliche Teilabrufe gedeckt; dabei sind Teillieferungen über 1.000.000 Blatt Papier geplant.
Für weitere Details wird während der laufenden Ausschreibung auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung
- Eigenerklärung zu russischen Unternehmen
- Struktur Bieter
- Beachtung MiLoG, AEntG, SchwarzArbG, AufenthG, equal-pay
- Auskunft aus dem Gewerbezentral-/Wettbewerbsregister
- Geheimhaltungsvereinbarung
- Eigenerklärung anderer Unternehmen
- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Sofern ein Bieter (bzw. eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer
Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen
Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z.B. durch eine
entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen.
Der Auftragnehmer (AN) versichert, dass er die geforderten Leistungen mit den vorhandenen technischen und
personellen Kapazitäten umfassend und fristgerecht ausführen und erledigen kann.
Menge und Einheit: 25.000.000 Blatt DIN A4 Einzelblatt
Einzelabrufe: 1.000.000 Blatt / Abruf
Liefergegenstand: Vordruck 516a = blanko, weiß, 80 g/qm
Maße, Ausführung: DIN A4, 210 mm x 297 mm, einfach
Weißegrad: 160 – 170
Papierspezifikationen: Das Papier muss für die Verarbeitung sowohl auf Tonerbasierenden Drucksystemen als auch für den Inkjetdruck geeignet sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Der Angebots- bzw. Auftragswert wird aus Datenschutzgründen nicht angezeigt (Hinweis dazu auch auf § 39 Abs. 6 VgV).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.