Bewachung: Rahmenvertrag, Lieferung von Veranstaltungsequipment für Veranstaltungen auf dem Marienplatz und im Stadtgebiet München Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt1-5-2022-0047
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bewachung: Rahmenvertrag, Lieferung von Veranstaltungsequipment für Veranstaltungen auf dem Marienplatz und im Stadtgebiet München
Rahmenvertrag über die Lieferung von Absperrequipment zur Sicherung von Veranstaltungen der Landeshauptstadt München auf dem Marienplatz und im Stadtgebiet München.
Landeshauptstadt München
Direktorium - Protokollabteilung
Marienplatz 8
80331 München
Deutschland
Die grundsätzlich eintägigen Veranstaltungen (z. B. Pokalfeiern des FC Bayern, Gedenkveranstaltungen, Europa-, Weltmeisterfeiern) sind gemäß Sicherheitskonzept mit diversen Materialien (Absperrgitter, Bauzäune u. dgl.) zu sichern, die durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden sollen. Der Auf- und Abbau erfolgt grundsätzlich durch einen Sicherheitsdienstleister.
Die Leistung beinhaltet:
• termingerechte Bereitstellung des angeforderten Equipments
• zum Teil aufstellen am definierten Ort (z. B. Container)
• Abholung zum vereinbarten Termin.
Die Veranstaltungsfläche beträgt bis zu 50.000 qm.
Es ist eine enge Kooperation mit dem Sicherheitsdienstleister der in einem gesonderten Verfahren ermittelt wird notwendig. Ferner ist bei der Kooperation die weitere Schnittstelle zum Lieferanten der Veranstaltungstechnik zu berücksichtigen.
Es besteht eine Option auf Verlängerung um 12 Monate.
Siehe Ziff. II.2.7.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregistereintrag (sofern gesetzlich nötig), Gewerbeanmeldung.
Umsatzzahlen der letzten 3 Geschäftsjahre.
Angabe von 5 Referenzen von Lieferungen von Absperrequipment seit 2019 mit einem Auftragswert von jeweils mindestens [Betrag gelöscht] Euro ohne MwSt.
Abschnitt IV: Verfahren
Pandemiepedingte Verzögerung bei der Abstimmung, Vertrag muss im Dezember starten da von Marktteilnehmern Knappheit aufgrund gehäufter Veranstaltungen in 2023 gemeldet wurden.
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).