Bereitstellung, Installation und Inbetriebnahme einer Full Motion Antenne Referenznummer der Bekanntmachung: UniBw M DTEC - MT 604
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubiberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85577
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.unibw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung, Installation und Inbetriebnahme einer Full Motion Antenne
Im Rahmen des Forschungsprojekts "Seamless Radio Access Networks for Internet of Space" (SeRANIS) errichtet die UniBw M drei komplexe und aufeinander abgestimmte Laborumgebungen für die Forschung an zukunftsweisenden Kommunikationsnetzen und -technologien zwischen Weltraum und Boden.
Auftragsgegenstand ist die Bereitstellung, Installation und Inbetriebnahme einer Full Motion Antenne für X- und Ka-Band-Kommunikation mit Low Earth Orbiting (LEO)-Satelliten, Medium Earth Orbiting (MEO)-Satelliten und Satelliten in der geostationären Umlaufbahn (GEO). Der Auftragnehmer hat die Full Motion Antenne "Frei-Frachtführer" (FAC) im Werk des Herstellers gemäß Incoterms(R) 2020 bereitzustellen.
Der SeRANIS-Satellit stellt Kommunikationsnutzlasten zur Verfügung, die laserbasierte Kommunikation sowie X- und Ka-Band-Kommunikationsmöglichkeiten ermöglichen. Im Rahmen von SeRANIS versucht das UniBw Forschungszentrum SPACE einen Prüfstand für X- und Ka-Band und optische Übertragungen einzurichten. Dabei dient dieser als Forschungseinrichtung für Überflugtests von Boden-Weltraum und Weltraum-Boden-Kommunikationsgeräten und der zugehörigen Signalverarbeitung, die End-to-End-Messmöglichkeiten bietet.
Im Munich Center for Space Communications betreibt die UniBw M derzeit mehrere RF-Antennen-Stationen mit UHF, S-, C-, X- Ku- und Ka-Frequenzbändern. Dort werden unabhängige Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten für neue Technologien im Bereich der Satelliten- und Weltraumkommunikation unterstützt. Derzeit hat die UniBw M jedoch noch keine Anlagen in ihren Räumlichkeiten installiert, die X- und Ka-Band Kommunikation mit LEO/MEO Satelliten unterstützen.
Dieses Vergabeverfahren zielt darauf ab, eine Full Motion Antenne als Teil des terrestrischen Labors für "Netzwerke und Technologieelemente" zur Unterstützung der Kommunikation im X- und Ka-Band-Frequenzbereich zwischen dem SeRANIS LEO Satellit und dem Boden zu beschaffen. Des Weiteren möchte die UniBw M die Full Motion Antenne für wissenschaftliche Anwendungen mit anderen LEO-, MEO- und GEO-Satelliten nutzen.
Auftragsgegenstand ist die Bereitstellung, Installation und Inbetriebnahme einer Full Motion Antenne für X- und Ka-Band-Kommunikation mit Low Earth Orbiting (LEO)-Satelliten, Medium Earth Orbiting (MEO)-Satelliten und Satelliten in der geostationären Umlaufbahn (GEO). Der Auftragnehmer hat die Full Motion Antenne "Frei-Frachtführer" (FAC) im Werk des Herstellers gemäß Incoterms(R) 2020 bereitzustellen.
Auf Verlangen der UniBw M muss der Auftragnehmer die Full Motion Antenne als "Delivered Duty Paid" (DDP) gemäß Incoterms (R) 2020 zum Gelände der UniBw M liefern (Option 1).
Auf Verlangen der UniBw M muss der Auftragnehmer die Full Motion Antenne als "Delivery at Place" (DAP) gemäß Incoterms (R) 2020 zum Gelände der UniBw M liefern (Option 2).
Für den Fall, dass der Auftraggeber keine optionale Leistung abruft, muss der Auftragnehmer die Full Motion Antenne spätestens bis 12 Monate nach Zuschlagserteilung verpackt für den Transport mittels Container bereitstellen und den Auftraggeber in Textform informie-ren. Darüber hinaus muss der Auftragnehmer die Full Motion Antenne spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Anzeige der Installations- und Inbetriebnahmebereitschaft durch den Auftraggeber installieren und in Betrieb nehmen.
Für den Fall, dass der Auftraggeber eine optionale Leistung abruft, muss der Auftragnehmer die Full Motion Antenne spätestens bis 15 Monate nach Zuschlagserteilung bereitstellen, liefern, installieren und in Betrieb nehmen.
Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Vertrag).
Option 1: Auf Verlangen der UniBw M muss der Auftragnehmer die Full Motion Antenne als "Delivered Duty Paid" (DDP) gemäß Incoterms (R) 2020 zum Gelände der UniBw M liefern.
Option 2: Auf Verlangen der UniBw M muss der Auftragnehmer die Full Motion Antenne als "Delivery at Place" (DAP) gemäß Incoterms (R) 2020 zum Gelände der UniBw M liefern.
Das Angebot ist in deutscher oder englischer Sprache abzufassen.
Der Bieter muss in seinem Angebot für die Dauer des Vergabeverfahrens eine(n) verantwortliche(n) deutsch- oder englischsprachige(n) Ansprechpartner(in) benennen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht,
- dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind;
- dass der Bieter in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seiner Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist;
- dass der Bieter / das Mitglied der Bietergemeinschaft nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, und die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören, und bestätigt und sichergestellt wird, dass auch während der Vertragslaufzeit keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, welche zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
b) Bietergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt, und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
Bieter sollen die auf der in Ziffer I.3. genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften mindestens von einem Mitglied):
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, möglichst durch Jahresabschlüsse und Prüfberichte belegt, sowie die Angabe der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Bereitstellung, Lieferung, Installation und Inbetriebnahme einer vergleichbaren Full Motion Antenne).
b) Bestätigung, dass der Bieter eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens Euro 1,5 Millionen pro Schadensfall, 2-fach maximiert, unterhält oder im Falle der Auftragserteilung abschließen wird.
Für den Fall, dass ein Bieter einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung eines anderen Unternehmens beruft, ist mit dem Angebot insbesondere eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens einzureichen, dass dieses seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bieter im Auftragsfall zur Verfügung stellt. Bei der Eignungsprüfung werden Bietergemeinschaften als Ganzes betrachtet.
Bieter sollten die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von mindestens einem Mitglied):
a) Angabe der Anzahl der in den letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich jährlich beschäftigten Arbeitskräfte insgesamt und gesondert ausgewiesen das technische Leitungspersonal.
b) Vorlage von Referenzen, also Liste der vom Bieter und ggf. der von Nachunternehmern, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (Bereitstellung, Lieferung, Installation und Inbetriebnahme einer vergleichbaren Full Motion Antenne), unter Angabe des genauen Auftrags, der Auftragssumme, des Auftraggebers, der Leistungsart und Leistungszeiträume, Ansprechpartner beim Auftraggeber inkl. Kontaktdaten.
c) Formlose Eigenerklärung, in der der Bieter erklärt, ob und welche Teilleistungen des ausgeschriebenen Auftrags er durch Nachunternehmer ausführen lassen wird unter Benennung des Nachunternehmers.
Für den Fall, dass ein Bieter einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung eines anderen Unternehmens beruft, ist mit dem Angebot insbesondere eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens einzureichen, dass dieses seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bieter im Auftragsfall zur Verfügung stellt. Bei der Eignungsprüfung werden Bietergemeinschaften als Ganzes betrachtet.
Bieter sollen die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Angebote sind elektronisch in Textform (§ 126b BGB) über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal
einzureichen. Nähere Informationen stehen auf der Startseite des in Ziffer I.3) genannten Vergabeportals zur
Verfügung.
2) Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bietern (auch Rückfragen zum Angebot) findet
ausschließlich über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und
Antworten auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen.
3) Die Bildung von Bietergemeinschaften (BG) ist nur bis zur Abgabe des Angebots möglich. Die Angaben
zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor
Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei
gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern
unterschriebene Vollmacht mittels einer Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche
Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen
bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages
zu bezeichnen. Die Auftraggeber behalten sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der
Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt.
4) Mehrfachbewerbungen, als Einzelbieter sowie als Mitglied einer/mehrerer BG, sind nicht zulässig. Soweit
mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames
Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich der Auftraggeber vor,
Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen
an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede
getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss
zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen
Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit der Bildung der Kooperation
überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier
ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer
in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
5) Für den Fall, dass ein Bieter einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die
Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und
soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Angebot insbesondere eine
Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten
dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
6) Bieter sollen die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der
Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein
Rechtsanspruch.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVC6D76
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen.
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB
spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim
Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160
Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bei dem Auftraggeber zu rügen.