Entwicklung, Herstellung, Qualifizierung und Lieferung einer Satellitennutzlastkomponente zur digitalen Signalverarbeitung inkl. Radio Frontend Referenznummer der Bekanntmachung: UniBw M DTEC MT 516
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubiberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85577
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.unibw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung, Herstellung, Qualifizierung und Lieferung einer Satellitennutzlastkomponente zur digitalen Signalverarbeitung inkl. Radio Frontend
Die UniBw M hat am 11.08.2020 ein neues "Zentrum für Digitalisierung- und Technologieforschung der Bundeswehr" (kurz DTEC.Bw) gegründet. DTEC.Bw ist Bestandteil des Konjunkturprogramms der Bundesregierung zur Überwindung der COVID-19 Krise und wird über das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) mit Forschungsmitteln aus dem Konjunkturprogramm ausgestattet. Das Forschungsprojekt "Seamless Radio Access Networks for Internet of Space" (SeRANIS) wurde vom BMVg genehmigt und soll nun realisiert werden. Im Rahmen von SeRANIS soll ein Experimentalsatellit im LEO entstehen.
Auftragsgegenstand ist die Entwicklung, Herstellung, Qualifizierung und Lieferung einer Satellitennutzlastkomponente zur digitalen Signalverarbeitung inkl. Radio Frontend (häufig als Software-Defined Radio, SDR bezeichnet), welche die UniBw M in den SeRANIS Satelliten als Payload integrieren kann. Der Auftrag umfasst die Hardware und die Software des SDR, sowie die Software auf dem Payload Control On-Board-Computer (OBC) zur Steuerung des SDR und weiterer Payloads. Die Hardware des OBC und der weiteren Payloads ist nicht Auftragsgegenstand. Der Auftrag umfasst weiterhin auch die für die Integration der Nutzlast notwendigen Software-Entwicklungsleistungen.
Weitergehende Einzelheiten der Leistung gibt die UniBw M nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs bekannt.
Die UniBw M hat am 11.08.2020 ein neues "Zentrum für Digitalisierung- und Technologieforschung der Bundeswehr" (kurz DTEC.Bw) gegründet. DTEC.Bw ist Bestandteil des Konjunkturprogramms der Bundesregierung zur Überwindung der COVID-19 Krise und wird über das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) mit Forschungsmitteln aus dem Konjunkturprogramm ausgestattet. Das Forschungsprojekt "Seamless Radio Access Networks for Internet of Space" (SeRANIS) wurde vom BMVg genehmigt und soll nun realisiert werden. Im Rahmen von SeRANIS soll ein Experimentalsatellit im Lower Earth Orbit (LEO) entstehen.
Auftragsgegenstand ist die Entwicklung, Herstellung, Qualifizierung und Lieferung einer Satellitennutzlastkomponente zur digitalen Signalverarbeitung inkl. Radio Frontend (Software-Defined Radio, SDR), die UniBw M in den SeRANIS Satelliten als Payload integrieren kann. Der Auftrag umfasst die Hardware und die Software des SDR, sowie die Software auf dem Payload Control On-Board-Computer (OBC) zur Steuerung des SDR und weiterer Payloads. Die Hardware des OBC und der weiteren Payloads ist nicht Auftragsgegenstand. Für die vorgenannten Leistungen ist im späteren Verhandlungsverfahren ein Pauschalfestpreis anzubieten.
Der Auftrag umfasst weiterhin auch die für die Integration der Nutzlast notwendigen Software-Entwicklungsleistungen. Der Auftraggeber geht hier von einem Aufwand in Höhe von ca. 5000 Stunden bis Ende 2024 aus. Für die Software-Entwicklungsleistungen sind im späteren Verhandlungsverfahren Stundensätze anzubieten.
Es ist geplant folgende Modelle zu beschaffen:
- 1x Flight Model (FM)
- 1x Engineering Model (EM)
- 1x Electrical and Functional Model (EFM)
Der Bewerber muss die Integration der Nutzlastkomponente auf der Satellitenplattform aktiv unterstützen. Die Flughardware und -software der Nutzlastkomponente muss so angepasst, integriert und getestet sein, dass sie den Betrieb verschiedener wissenschaftlicher Nutzlasten mit einem hohen Maß an Zuverlässigkeit für die komplette Missionsdauer von 5 Jahren ermöglicht.
Der Bewerber muss in der Lage sein die Hardware und Software einer Nutzlastkomponente mit folgenden technischen Merkmalen zu fertigen, zu qualifizieren und zu liefern:
- Die Nutzlastkomponente besteht aus mehreren (aktuell geplant sind fünf) identischen SDR-Einheiten, die zusammen in einem Gehäuse montiert sind.
- Jede SDR-Einheit eignet sich zum simultanen Empfangen und Senden auf jeweils 16 Kanälen (Bandbreite 200 MHz, Frequenzbereich 100 MHz - 6 GHz)
- Signalverarbeitung durch einen MPSoC FPGA mit > 1900 DSP Slices / Blöcken
- 16 GByte ECC Speicher zur Zwischenpufferung der digitalisierten Breitbandsignale
- Formfaktor VPX 6U für die Integration
- Fertigung von Gehäuse und Integration in Satellitenplattform
- Board-Support Package zur Steuerung und Nutzung der SDR-Plattform über die Software.
- Möglichkeit zum Update der Software im Orbit.
Der Bewerber ist in der Lage, die Software für das SDR mit den folgenden Rahmenspezifikationen herzustellen, zu implementieren und als Quellcode zu liefern. Dabei soll der Auftraggeber die Möglichkeit haben die Software zu verändern oder zu ergänzen.
- Digitalisierung der Eingangssignale in wählbaren Bandbreiten und Mittenfrequenzen und Speicherung der Abtastwerte von allen oder einer wählbaren Teilmenge der Empfänger.
- Sender und Empfänger für die Wellenform UCSS (C. A. Hofmann and A. Knopp, "Ultranarrowband Waveform for IoT Direct Random Multiple Access to GEO Satellites," in IEEE Internet of Things Journal, vol. 6, no. 6, pp. 10134-10149, Dec. 2019, doi: 10.1109/JIOT.2019.2935909.)
- Sender und Empfänger für Signale nach dem Standard DVB-S2 (ETSI EN 302 307-1)
Weitergehende Einzelheiten der Leistung gibt die UniBw M nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs bekannt.
Der Auftraggeber wird voraussichtlich bis zu drei Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen, sofern eine entsprechende Anzahl von geeigneten Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften zur Verfügung steht. Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen:
1) Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen.
2) Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Dies ist der Fall, wenn der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die in Ziffer III.1.) dargestellten Anforderungen erfüllt.
3) Schließlich wird für den Fall, dass sich mehr als drei geeignete Unternehmen beworben haben, beurteilt, wer unter den geeigneten Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Um dieses Ranking zu ermitteln, wird der Auftraggeber zur Förderung des Innovationspotentials des Forschungsprojektes Start Ups bevorzugen. Start Ups definiert der Auftraggeber angelehnt an die Definition des European Startup Monitors als Unternehmen, die jünger als 5 Jahre sind, sich durch innovative Produkte, Dienstleistungen und/oder Geschäftsmodelle auszeichnen und auf starkes Wachstum ausgerichtet sind. Daneben wird der Auftraggeber insbesondere die Referenzen des Bewerbers (Ziffer III.1.3) bewerten.
Hierbei handelt es sich um Auswahlkriterien für den Teilnahmewettbewerb, nicht um Zuschlagskriterien.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht,
- dass keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind;
- der Bewerber in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seiner Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist.
- dass der Bewerber / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, und die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören, und bestätigt und sichergestellt wird, dass auch während der Vertragslaufzeit keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, welche zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
b) Bewerbergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt, und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden. Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Abgabe von Angeboten durch Bewerbergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter zulässig. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie Abschluss und Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Bei der Eignungsprüfung wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Bewerbergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n) Ansprechpartner(in) benennen.
Bewerber sollten die auf der in Ziffer I.3. genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften mindestens von einem Mitglied):
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, möglichst durch Jahresabschlüsse und Prüfberichte belegt, sowie die Angabe der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind.
b) Bestätigung, dass der Bewerber eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens Euro 1,5 Millionen pro Schadensfall, 2-fach maximiert, unterhält oder im Falle der Auftragserteilung abschließen wird.
Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bewerber auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
Bewerber sollten die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von mindestens einem Mitglied):
a) Nachweis von 3 Jahren Erfahrung im Sektor Raumfahrt durch die Vorlage von jeweils mindestens einer Referenz über Aufträge der letzten bis zu 3 abgeschlossenen Jahre über
aa) bereits geflogene Flughardware zur digitalen Signalverarbeitung,
bb) bereits erstellte Software zum Zweck der Informationsübertragung für DSP/FPGA Komponenten.
b) DIN EN ISO 9001 Zertifizierung.
c) Formlose Eigenerklärung, in der der Bewerber erklärt, ob und wie er im Auftragsfall mit anderen Unternehmen kooperieren will (Nachunternehmer/Zusammenschluss als Bewerbergemeinschaft).
Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bewerber auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
Bewerber sollten die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVC6DJJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bewerber den Verstoß erkannt hat, beim
Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bei dem Auftraggeber zu rügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubiberg
Postleitzahl: 85577
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.unibw.de