Gemeinde Fürstenstein – Generalsanierung Dreifachturnhalle - Objektplanung Gebäude Referenznummer der Bekanntmachung: 410 TH_Fü_VgV_ARC
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürstenstein
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Postleitzahl: 94538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Fürstenstein – Generalsanierung Dreifachturnhalle - Objektplanung Gebäude
Gemeinde Fürstenstein – Generalsanierung Dreifachturnhalle mit Seminarraum und Jugendzentrum - Leistungen der Objektplanung Gebäude gem. §§ 34 ff HOAI - Leistungsphasen 3-9
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Dreifachturnhallenkomplex der Gemeinde Fürstenstein – bestehend aus Dreifachturnhalle mit Sanitäranlagen, Seminarraum, Jugendzentrum und Hausmeisterwohnung – wurde in den 1970er Jahren erbaut und 1978 in Betrieb genommen. Nachdem der Gebäudekomplex mittlerweile in die Jahre gekommen ist, bedarf es zeitnah einer Generalsanierung.
Seit der Erbauung in den 1970er Jahren wurden erst in den letzten Jahren einzelne Investitionen im energetischen Bereich sowie im Brandschutz getätigt. Im Jahr 2012 wurde die Ölheizung durch eine Pelletheizungsanlage ersetzt, welche mittlerweile auch die neu errichtete Kindertageseinrichtung sowie die neue Grundschule mit Wärme versorgt. Im Jahr 2015 wurde die Beleuchtung im Hallenbereich auf LED umgerüstet. Die Brandschutzklappen der Lüftungsanlage wurden im Jahr 2016, die Rauch- und Wärmeabzugsanlage im Jahr 2017 ausgetauscht. Die Dreifachturnhalle verfügt auf Grundlage der Versammlungsstättenverordnung über die sicherheitstechnischen Anlagen: Sicherheitsbeleuchtung, Rauch- und Wärmeabzugsanlage nach den damals geltenden Vorschriften. In den letzten Jahren führt u.a. der reparaturanfällige Schwingsportboden im Hallenbereich zu hohen Unterhaltskosten. Auch die Energiekosten sind aufgrund energetischer Gebäudeschwächen (Fenster, Dach, Dämmung) beträchtlich. Ebenso ist für die Sanitär- und Umkleideräumlichkeiten ein neues Raumkonzept gemäß den aktuellen Anforderungen umzusetzen. Themen wie Schadstoffsanierung, Brandschutz, Barrierefreiheit usw. sind zwingend zu behandeln.
Der Gemeinderat hat Anfang 2020 beschlossen, die Generalsanierung in mehreren Abschnitten umzusetzen. Hierfür wurden die Leistungsphasen 1 und 2 nach HOAI bereits erbracht. Die Kostenschätzung aus 12/2021 beläuft sich auf rd. 6,5 Mio. € brutto (KGR 300-700).
Noch nicht inkludiert war hierbei die Umnutzung der Hausmeisterwohnung voraussichtlich in eine offene Ganztagsbetreuung für die Grundschule und einen Raum für die Musikschule. Dies gehört ebenfalls zur Planungsaufgabe.
Die Maßnahme wird unter anderem mit Mitteln aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ gefördert, hierüber liegt bereits der Zuwendungsbescheid vor. Darüber hinaus soll sie auf Grundlage des BayFAG und der Städtebauförderung bezuschusst werden. Daneben wird aktuell die Inanspruchnahme von Mitteln aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ geprüft.
Dieser Auftrag kann verlängert werden. Die genaue Laufzeit des Vertrages kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bestimmt werden und ist abhängig von Terminplanung Planung und Bau sowie von Förderung/Finanzierung. Vorgesehen ist die stufen- und abschnittsweise (Stufen jeweils: LPH 3+4, LPH 5-7, LPH 8+9) Beauftragung der Leistungen. Ein Anspruch auf (Weiter-)Beauftragung besteht nicht.
Bewertung lt. veröffentlichten Kriterien. Erfüllen mehrere Bewerber an einem Teilnahmewettbewerb mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven
Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird durch das Losverfahren gem. § 75 (6) VgV entschieden. Der Auftraggeber behält sich gem. § 56 VgV das Recht vor, Nachweise und
Erklärungen bzw. fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern. Aus dem Vorbehalt ergibt sich kein Anspruch der Bewerber und Bieter.
Voraussichtlicher Vorstellungs-/Verhandlungstermin: KW 5 2023; Der tatsächliche Termin wird im Einladungsschreiben zum Verhandlungsverfahren voraussichtlich in KW 49/2022 bekannt gegeben.
Falls aufgrund des aktuellen Covid19-Umstands zu diesem Datum Einschränkungen bestehen, wird ggf. alternativ das Verhandlungsgespräch mittels Videokonferenz oder dergleichen durchgeführt. Hierüber wird
rechtzeitig informiert. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, die Bieter/Bietergemeinschaften, die mit ihren Erstangeboten auf den ersten Plätzen liegen, aufzufordern, weitere Folgeangebote abzugeben und weitere
Verhandlungsrunden durchzuführen, dies insbesondere vor dem Hintergrund des aktuellen Covid-19-Umstands.
Für die Abgabe etwaiger Folgeangebote gelten die gleichen Wertungskriterien, die gleichen Gewichtungen und die gleiche Wertungsformel, wie für die Abgabe der Erstangebote.
Aus Platzgründen sind die Zuschlagskriterien im Bekanntmachungstext nur komprimiert dargestellt, die vollständigen Zuschlagskriterien mit Unterpunkten sind den kostenfrei u. uneingeschränkt zugänglichen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Basisinformation des Bewerbers.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und Russlandbezug.
- Bei Bietergemeinschaften: Vorlage der Eigenerklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung.
Bei der Abgabe der Eigenerklärungen ist das den Vergabeunterlagen beigelegte Formular zu verwenden.
Der Auftraggeber kann Unternehmen auffordern, die vorgelegten Bescheinigungen zu vervollständigen oder zu erläutern.
- Mitarbeiterstruktur: 3-Jahresdurchschnitt (Jahre 2020 bis 2022) Mitarbeiter der für die ausgeschriebene Planungsleistung relevanten Abteilungen ohne freiberufliche Mitarbeiter: ≥8 = 2 Pkt.; <8 und ≥6 = 1 Pkt.; <6 = 0 Pkt. (Gewichtung x 2),
- Gesamtumsatz: 3-Jahresdurchschnitt (Jahre 2019 bis 2021) des Umsatzes für die ausgeschriebene Planungsleistung (in Euro netto): ≥0,5 Mio. EUR = 2 Pkt.; <0,5 Mio. EUR und ≥0,3 Mio. EUR = 1 Pkt.; <0,3 Mio. EUR = 0 Pkt. (Gewichtung x 1).
Mindestkriterien: Nachweis über bestehende Haftpflichtversicherung für Pesonenschäden mind. 2,0 Mio. € je Versicherungsfall, für sonstige Schäden mind. 2,0 Mio € je Versicherungsfall. Weiter ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Erfüllt die bestehende Haftpflichtversicherung die geforderten Summen nicht, kann auch eine Erklärung der Versicherungsgesellschaft abgegeben werden, dass die bestehende Versicherung im Auftragsfall an die Höhe der geforderten Summen angepasst wird. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied eine ausreichende Versicherungsdeckung nachweisen oder eine Bestätigung durch die Versicherung einreichen, dass die Deckungssummen im Auftragsfall angepasst werden.
- Berufsjahre Projektleitung Planung: ≥10 Jahre: 2 Pkt.; <10 und ≥5 Jahre: 1 Pkt.; <5 Jahre: 0 Pkt. (Gewichtung x 2)
- Berufsjahre stellv. Projektleitung Planung: ≥5 Jahre: 1 Pkt.; <5 Jahre: 0 Pkt. (Gewichtung x 2)
- Berufsjahre Projektleitung Objektüberwachung: ≥10 Jahre: 2 Pkt.; <10 und ≥5 Jahre: 1 Pkt.; <5 Jahre: 0 Pkt. (Gewichtung x 2).
Büroreferenzen: Es sollen max. 3 Referenzen eingereicht werden. Gewertet werden die beiden Referenzen, welche die Mindestanforderungen erfüllen und die höchste Punktzahl gemäß der nachfolgenden Kriterien erreichen.
Wertungsparameter 1:
- Referenzprojekt mit vergleichbarem Projektrahmen: Kostenfeststellung KGR 300+400 netto ≥5,0 Mio. EUR = 1 Pkt., <5,0 Mio. EUR = 0 Pkt. (Gewichtung x 3).
- Referenzprojekt vergleichbarer Umfang (Fläche/Kubatur): Bearbeitete BGF ≥3.000 m² = 1 Pkt.; <3.000 m² = 0 Pkt. (Gewichtung x 3).
Wertungsparameter 2:
- Referenzprojekt mit vergleichbarem Projektrahmen: Kostenfeststellung KGR 300+400 netto ≥3,5 Mio. EUR = 1 Pkt., <3,5 Mio. EUR = 0 Pkt. (Gewichtung x 3).
- Referenzprojekt vergleichbarer Umfang (Fläche/Kubatur): Bearbeitete BGF ≥2.000 m² = 1 Pkt.; <2.000 m² = 0 Pkt. (Gewichtung x 3).
Zusatzpunkte:
- Mind. eines der oben genannten gewerteten Referenzprojekte umfasste die Bearbeitung einer Sporthalle. = 1 Pkt. (Gewichtung x 3).
- Bei mind. einem der oben genannten bewerteten Referenzprojekte handelte es sich um eine Generalsanierung. = 1 Pkt. (Gewichtung x 3).
- Referenznachweis vergleichbarer Aufgabenstellung (siehe Punkt II.1.4 der Bekanntmachung).
- Leistungsinhalt: Öffentlich zugängliches Gebäude und Sonderbau nach Landesbauordnung.
- Referenzzeitraum: Abschluss der Leistungsphase 8 (nach HOAI) zwischen 2017 bis zum Abgabetermin des Teilnahmeantrags.
- Durchgehende Referenzen zu mind. der Leistungsphasen 3-8 sind nachzuweisen.
- Bei Arbeitsgemeinschaften muss ein ARGE-Partner oder die ARGE in dieser Konstellation eine durchgehende Referenz nachweisen.
Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 Bayerische Bauordnung.
Art. 1 Ingenieurgesetz, Fassung vom 28.4.1994 (GVBl. S. 297), Natürliche Personen die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur/in (oder adäquat) berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Bundesland die Berufsbezeichnung gesetzlichnicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Beschäftigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied genannt und teilnahmeberechtigt sein. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Ratesüber die Anerkennung von Berufsqualifikation gewährleistet ist und im Auftragsfalle die Vorgaben des Art 2 BauKaG erfüllt sind. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied genannt und teilnahmeberechtigt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang des Teilnahmeantrags liegt beim Bewerber. Abgabe des Teilnahmeantrags, sowie die vollständige Kommunikation während des Verfahrens erfolgt ausschließlich digital über die Vergabeplattform. Per Post, Kurier, direkt oder anderweitig elektronisch (E-Mail etc.) übermittelte Teilnahmeanträge und sonstige Unterlagen/Bieterfragen werden nicht berücksichtigt und können sogar zum Ausschluss führen. Der ausgefüllte Teilnahmeantrag sowie die geforderten Unterlagen zum Verhandlungsverfahren sind in Textform nach § 126b BGB einzureichen. Teilnahmeanträge und Angebote in Textform müssen nicht handschriftlich signiert werden. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform sind der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Fehlen diese Angaben, wird das Angebot ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich gem. § 56 VgV das Recht vor, Nachweise und Erklärungen bzw. fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern. Aus dem Vorbehalt ergibt sich kein Anspruch der Bieter bzw. Bewerber. Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber oder Bieter eine unterzeichnete und verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs.1 VgV). Das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss
folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gem. § 123 oder § 124 GWB nicht vorliegen,
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs.3 VgV).
Bewerber/Bieter dürfen bei der Öffnung der Teilnahmeanträge und Angebote nicht anwesend sein (§ 55 Abs. 2 Satz 2 VgV). Es wird vorausgesetzt, dass die im Teilnahmeantrag genannten und vorgesehenen Projektleiter sowie Stellvertreter am Vorstellungs-/Verhandlungstermin teilnehmen und die jeweiligen Präsentationspunkte je nach Zuständigkeit eigenverantwortlich vorstellen. Dies kann sich in der Bewertung widerspiegeln. Nur vollständig ausgefüllte Teilnahmeanträge mit vollständigen Nachweisen und Anlagen werden berücksichtigt. Bewerbungen mit fehlenden Angaben bei Pflichtfeldern (grün schattiert) werden nicht berücksichtigt oder es erfolgt Punktabzug. Änderungen, Abweichungen und Nichteinhaltungen sind zu kommentieren. Gewertet werden 2 Referenzen aus dem Referenzformular, welche die Mindestanforderungen erfüllen und die höchste Punktzahl gemäß der veröffentlichten Kriterien erreichen. Wurden Referenzen im Rahmen einer ARGE, oder als/mit Nachunternehmer erbracht, so ist dies und der auf den Bewerber entfallene Auftragsumfang anzugeben.
Referenzangaben sind gemäß § 46 VgV einzureichen, hierfür ist ein Formblatt „Liste Referenzen“ bereitgestellt. Zusätzliche Referenzpräsentationen, Bilder oder dgl. werden nicht berücksichtigt. Die von Ihnen eingereichten personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Verfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Wertung Ihrer Bewerbung. Bei einer Beteiligung am Verfahren wird die Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.