Stadt Abensberg - Flächennutzungsplan gem. §18 HOAI und Landschaftsplan gem. §23 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Abensberg
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Postleitzahl: 93326
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.abensberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Abensberg - Flächennutzungsplan gem. §18 HOAI und Landschaftsplan gem. §23 HOAI
Die Stadt Abensberg beabsichtigt einen neuen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan für das Gemeindegebiert aufzustellen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Abensberg beabsichtigt die vollumfängliche Fortschreibung des 2001 in Kraft getretenen Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan für das Gemeindegebiet, welches eine Fläche von 60,3 km³ umfasst.Die Erweiterungspotenziale im Stadtgebiet sind nahezu ausgeschöpft. In Zusammenarbeit mit der Bayerischen Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege und dem Bayerischen Landesamt für Umwelt steht die Stadt Abensberg als Partnerkommune im Rahmen des Projektes "Landschaftsplanung in Bayern - kommunal und innovativ" in Kooperation.Im Zuge des Kooperationsprogrammes werden die Module "Potentialanalyse Flächen Photovoltaik" und "Schlankes und effizientes Beteiligungs-/Kommunikationskonzept" ausgearbeitet, welche in die ausgelobte Leistung zu integrieren sind. Termine:Der Leistungsbeginn ist für das IV. Quartal 2022 vorgesehen.Die Leistungen sollen im IV. Quartal 2026 abgeschlossen sein.
Zusätzliche oder besondere Leistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.