Automatische Lenksysteme Referenznummer der Bekanntmachung: 2022R1000001
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Poing-Grub
NUTS-Code: DE218 Ebersberg
Postleitzahl: 85586
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.baysg.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Automatische Lenksysteme
Lieferung und Einbau von 9 Stück automatischen Lenksystemen für vorhandene Traktoren. Die Traktoren mit den zu beschaffenden Lenksystemen werden zur Anlage (Bodenbearbeitung, Aussaat) und Pflege (Parzellenabgrenzung, Düngung und Pflanzenschutz) von pflanzenbaulichen Versuchen eingesetzt. Die Lenksysteme müssen daher mit der, bei BaySG und LfL vorhandenen Planungssoftware MiniGIS kompatibel sein, d. h. es muss ein Import von Versuchsplänen aus MiniGIS möglich sein. Zudem müssen die neuen Lenksysteme über die Funktion zur automatischen Ansteuerung (Auslösevorgang) von Parzellensämaschinen verfügen. Die Genauigkeit muss bei max. 2 - 3 Abweichung cm über RTK-Korrektursignal liegen. Die alten Lenksysteme müssen ausgebaut werden.
Beschaffung von 9 automatischen Lenksystemen einschließlich Einbau und Ausbau der alten Lenksysteme
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ist Ihr Unternehmen in einem Berufs− oder Handelsregister eingetragen oder können Sie uns auf andere Weise die Erlaubnis zur Berufsausübung gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU nachweisen?
Der Nachweis ist als Anlage zum Angebot im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ des Bieterassistenten hochzuladen.
4.1.Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung:
Können Sie eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer geeigneten Deckungssumme für Personenschäden und für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen nachweisen?
Dabei muss die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der vorgenannten Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen.
Der Nachweis ist als Anlage zum Angebot im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ des Bieterassistenten hochzuladen. Bei Bietergemeinschaften sind entsprechende Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
4.2. Gesamtumsatz:
Erklärung über den Nettogesamtumsatz des Bieters, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Für Bietergemeinschaften sind die Gesamtumsätze je Bietermitglied in einer gesonderten Anlage anzugeben. Sofern entsprechende Angaben zum Nettogesamtumsatz nicht oder nicht für drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügbar sind, hat der Bieter in dem entsprechenden Feld eine Nullanzugeben und ebenfalls in einer gesonderten Anlage anzugeben und zu begründen, warum die Angaben nicht oder nicht in dem geforderten Umfang vorliegen.
Die Anlagen sind im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Angebot hochzuladen.
4.3.Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags:
Erklärung des Bieters über den Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Lieferung von automatischen Lenksystemen), bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Für Bietergemeinschaften sind die geforderten Umsätze je Bietermitglied in einer gesonderten Anlage anzugeben. Sofern entsprechende Angaben zum Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags nicht oder nicht für drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügbar sind, hat der Bieter in dem entsprechenden Feld eine Null einzutragen und ebenfalls in einer gesonderten Anlage anzugeben und zu begründen, warum die Angaben nicht oder nicht in dem geforderten Umfang vorliegen.
Die Anlagen sind im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Angebot hochzuladen.
5.1.Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Ist Ihr Unternehmen in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen oder können Sie uns auf andere Weise die Erlaubnis
zur Berufsausübung gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU nachweisen?
Ein Nachweis ist im Arbeitsschritt 'Eigene Anlagen' - Mitglieder einer Bietergemeinschaft getrennt für jedes Mitglied -
hochzuladen.
Der Nachweis muss aktuell sein, möglichst nicht älter als 6 Monate ab Datum der Auftragsbekanntmachung!
6.1. Zum Nachweis der für die Auftragsausführung erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind nachfolgend näher bezeichnete geeignete Referenzen des Bieters über wesentliche Lieferleistungen (Lieferung und Einbau automatischer Lenksysteme) aus den letzten drei Jahren, mit Angabe des Auftragswertes, Gegenstand des Auftrages, sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers anzugeben.
Mindestanforderung an die Referenzen sind mindestens drei geeignete Referenz aus den letzten drei Jahren.
Mindestanforderung an die Referenzen sind mindestens drei geeignete Referenz aus den letzten drei Jahren.
1) Eigenerklärung bzgl. schwerer Verfehlungen.
2) Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter / einem Mitglied der Bietergemeinschaft nach§ 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen eines der in § 123 GWB genannten Tatbestände oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist und nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist.
3) Eigenerklärung bzgl. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung und zu umwelt-,sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen.
4) Eigenerklärung bzgl. § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG.
5) Eigenerklärung bzgl. vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen, irreführenden Informationen und Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
6) Eigenerklärung bzgl. Zahlungsunfähigkeit, Liquidation und Insolvenz
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
oder
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.