Kauf und Lieferung von Switche
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weilheim
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Postleitzahl: 82362
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.weilheim-schongau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf und Lieferung von Switche
Das Landratsamt Weilheim-Schongau betreibt eine eigene umfangreiche IT-Infrastruktur und stellt Teile dieser Infrastruktur angeschlossenen Kommunen über ein Kommunales Behördennetzwerk (KomBN) zur Verfügung. Zusätzlich werden Schulen in Sachaufwandsträgerschaft des Landratsamtes schrittweise an diese IT-Infrastruktur angebunden.
Der Lieferauftrag ist auf zwei Lose aufgeteilt:
Los 1: Switche für die Schulen des Herstellers Huawei (172 Stk. Access Switche, 13 Stk. Core Switche , 80 Stk. Stacking Kabel 10G DAC 1m, 10 Stacking-Kabel 40G DAC 1m).
Los 2: Switche für das Landratsamt des Herstellers Cisco (35 Stk. Access Sitwitche).
Kauf und Lieferung von Switche für die Schulen in der Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises Weilheim-Schongau
Landkreis Weilheim-Schongau
Das Netzwerk der Schulen unter der Sachaufwandsträgerschaft des Landratsamtes wird schrittweise durch die IT des Landratsamtes übernommen. Durch die bereits übernommenen 9 von 13 Schulen hat sich der Hersteller Huawei mit seinen Modellen der Switch Reihe CloudEngine S5731 / CloudEngine S6730 fest in den Strukturen verankert.
Um ein möglichst homogenes, erweiterbares und jederzeit skalierbares System mit möglichst geringem Aufwand aufzubauen soll das bisher genutzte Modell nicht abgelöst werden. Außerdem kann nur durch den Einsatz der selben Technologie, eine reibungslose Erweiterung (Stacking) und der Betrieb an den Landkreisschulen gewährleistet werden.
Aufgrund dieser bestehenden Rahmenbedingungen der Netzwerke an den Schulen, setzt das Landratsamt Weilheim-Schongau für die Landkreisschulen auch in Zukunft, auf die Netzwerkinfrastruktur Komponenten des Herstellers Huawei.
Komponenten anderer Hersteller oder falsch angebotene Modelle können leider nicht berücksichtigt werden.
Die erste Lieferung von 10 Stk. Soll direkt nach Auftragserteilung erfolgen. Die Bestellungen der Teillieferungen werden voraussichtlich in folgenden Zeiträumen erfolgen:
•Bestellung für Teillieferung Gymnasium Weilheim: Q2/2023
•Bestellung für Teillieferung Gymnasium Schongau: Q4/2023
•Bestellung für Teillieferung Realschule Schongau: Q4/2023
•Bestellung für Teillieferung für alle SFZs: Q2/2023
Bestellungen aus dem Rahmenvertrag werden über Einzelabrufe getätigt.
Die Rahmenvereinbarung beginnt mit der Erteilung des Zuschlags und endet am 19.12.2025.
Der Auftraggeber behält sich die Option vor, die Rahmenvereinbarung 1-mal um weitere 12 Monate zu verlängern. Der Vertrag endet spätestens am 19.12.2026.
Kauf und Lieferung von Switche für das Landratsamt Weilheim-Schongau
Landkreis Weilheim-Schongau
In der umfangreichen Netzwerkstruktur des Landratsamtes Weilheim-Schongau mit den vielen zusammenhängenden Standorten und komplexen Konfigurations- und Regelwerk ist der Hersteller Cisco für die Netzwerkkomponenten gesetzt, eine Ablöse des Herstellers steht nicht im Raum.
Die erste Lieferung von 10 Stk. Soll direkt nach Auftragserteilung erfolgen. Im weiteren Leistungszeitraum werden die restlichen 25 Stk. der Switche individuell abgerufen.
Der Auftraggeber behält sich die Option vor, die Rahmenvereinbarung 1-mal um weitere 12 Monate zu verlängern. Der Vertrag endet spätestens am 19.12.2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsforschriften des Landes eingetragen ist, in dem der Bieter ansässig ist.
Hinweis:
Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der aufschluss über die art der beruflichen Tätigkeit gibt.
Eigenerklärung zur Eigung im Bezug zu Russland
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und Umsatz (bezüglich der ausgeschriebenen Leistung) für die Geschäftsjahre 2019 bis 2021.
Eigenerklärung, dass eine Berufs- oder Betriebshaftplfichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen (Personenschäden: 1 Mio Euro, Sachschäden [Betrag gelöscht] Euro und reiner Vermögensschaden [Betrag gelöscht] Euro) während der gesamten Vertragslaufzeit besteht.
Eigenerklärung zum Nachweis von drei vergleichbaren Referenzen in den Jahren 2019 bis 2021. Geben Sie dazu jeweisl den Namen der Firma, den Lieferzeitraum, sowie den Ansprechpartner beim Kunden mit Telefonnummer und Email-Adresse an.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
§ 97 Abs. 6 GWB
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren eingehalten werden.
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.