Beschaffung eines OP-Robotiksystems zur Miete
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81377
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lmu-klinikum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines OP-Robotiksystems zur Miete
Das LMU Klinikum beabsichtigt für seine Kinderchirurgische Klinik und Poliklinik im Dr. Haunerschen Kinderspital ein OP-Robotiksystem anzuschaffen, das für die Dauer von drei Jahren gemietet werden soll.
München
Die Klinik für Kinderchirurgie im Dr. von Haunerschen Kinderspital des LMU Klinikums möchte als erste universitäre Kinderchirurgie in Deutschland die Robotikchirurgie als chirurgische Standardmethode für vielfältige Indikationen der minimal-invasiven Chirurgie etablieren und die Robotik hierzu auch für das Neonatal- und Kleinkindesalter weiterentwickeln.
Technisches Anforderungen:
1. CE Zertifizierung: Allgemeine Chirurgie, Kinderchirurgie
2. Robotikeinheit/-arme: Modulares System mit Nutzung eigener Kameraressourcen (aufgrund der begrenzten Größe es kinderchirurgischen OP-Saals (ca. 44 qm) und der maximalen Deckentraglast (500 kg / qm) wird ein modulares System benötigt mit der Möglichkeit der flexiblen Platzierung der Module am Patienten sowie eines einfachen Transfers zwischen OP-Sälen. Da der gesamte kinderchirurgischer OP durch die Fa. Storz ausgestattet ist, muss ein 3 mm Kamerasystem der Fa. Storz durch das Robotiksystem nutzbar sein. Davon könnte nur abgewichen werden, wenn 3mm Kamerasysteme kostenneutral zusätzlich zum Robotiksystem geleistet werden könnten. Eine einheitliche Instrumentenstruktur für Routineinstrumente ist eines unserer Beschaffungsziele, um das Risiko für Bedienfehler (etwa durch stetig wechselndes Pflegepersonal) zu minimieren.
3. Konsolendesign: Offenes Design mit ergonomischer Sitzgelegenheit (Im OP-Saal muss eine offene Kommunikation möglich sein. Offene Kommunikation bedeutet, dass der Chirurg das Robotiksystem stetig im Blick haben soll und aktiv mit dem Team dann auch kommuniziert, so als ob er am OP-Tisch stehen würde. Die Konsole soll direkt am Patienten im OP stehen, wofür ein offenes Konsolendesign notwendig ist. Gerade in der Säuglings- und Kleinkindchirurgie ist die Robotik gegenüber Eingriffen bei Erwachsenen und älteren Kindern noch wenig standardisiert. Daher muss der verantwortliche Chirurg größtmöglich nicht nur das OP-Feld, sondern auch den Patienten im Blick haben, um Risiken zu minimieren.
4. Fußtritt (um die Handlungsmöglichkeit und die Effizienz des Hauptoperateurs zu gewähren)
5. abwinkelbare & vielfach wiederverwendbare Instrumente (Abwinkelbarkeit erforderlich zur Erleichterung der Anastomisierung von Strukturen; aus Umweltschutzgründen sollten die Instrumente wiederverwertbar sein)
6. Instrumentengröße 3 & 5 mm Instrumente: Die Kinderchirurgie ist eine Domäne in der Säuglings- und Kleinkindchirurgie. Gerade dort soll das Robotiksystem genutzt und wissenschaftlich weiter evaluiert werden. Nur durch die Verwendung von 3 mm Instrumenten kann die Robotik n Konkurrenz zu den gängigen Verfahren treten. 90% der laparoskopischen und thorakoskopischen Chirurgie führt unsere Kinderchirurgie mit 3 mm Instrumenten oder sogar 2 mm Instrumenten und 3 mm Kamerasystemen durch. Der Fokus der beabsichtigten Robotikchirurgie liegt im Einsatz im Säuglings- und Kleinkindesalter.
7. Intelligente Tools & Haptik: Da die Klinik für Kinderchirurgie national als Vorreiter der digitalen Transformation des Fachgebiets gilt, wären auch bereits vorhandene oder zukünftige Systementwicklungen in Richtung intelligenter Tools (z.B. automatische Kamerasteuerung) wünschenswert. Auch die Möglichkeit eines haptischen Feedbacks für ein verbessertes Gewebeprofil wäre von Vorteil.
8. Vertraglich ist aufgrund der begrenzten zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel ein Mietvertrag mit anschließender Kaufoption geplant.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Nach den vorliegenden Unterlagen und Informationen sind die Voraussetzungen
für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV (kein Wettbewerb aus technischen Gründen) gegeben.
Die technischen Anforderungen mit Begründungen wurden unter II.2.4 beschrieben.
Die Kinderchirurgie im Neonatal- und Kleinkindalter ist ein neues Anwendungsgebiet für die OP-Robotik. Die Klinik für Kinderchirurgie im Dr. Haunerschen Kinderspital beabsichtigt als erste universitäre Einrichtung in Deutschland die Robotikchirurgie als Standardmethode für vielfältige Indikationen der minimal-invasiven Chirurgie zu etablieren. Für den beabsichtigten Einsatz im Neonatal- und Kleinkindalter muss das gesuchte System zwingend eine CE-Zertifizierung für die Kinderchirurgie aufweisen sowie die beschriebenen 3 & 5 mm abwinkelbaren Instrumente anbieten. Aufgrund der baulichen Beschaffenheit der OP-Säle ist das beschriebene modulare System erforderlich. Weil es sich um einen neuen Anwendungsbereich der OP-Robotok handelt, ist letztlich ein offenes Konsolendesign erforderlich.
Die dargelegten technischen Voraussetzungen werden nur von einem einzigen Hersteller, nämlich Assensus, und ausschließlich im Direktvertrieb angeboten. Dies wurde im Vorfeld zu dieser ex-ante Transparenzbekanntmachung durch eine europaweite Markterkundung festgestellt.
Insofern ist von einer technischen Alleinstellung auszugehen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Beschaffung eines OP-Robotiksystems zur Miete zur Verwendung in der Kinderchirurgie
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lugano
NUTS-Code: CH07 Ticino
Postleitzahl: 6900
Land: Schweiz
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.asensus.com/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Entscheidung für die Auftragsvergabe wurde am 13.10.2022 getroffen. Eine
Bezuschlagung erfolgt jedoch nicht vor Fristablauf nach § 135 Absatz 3 N3. 3 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: München
Land: Deutschland
Gemäß § 135 Abs. 3 Nr. 3. GWB beträgt die Frist für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 1 GWB und die Erwirkung eines vorläufigen Zuschlagsverbots durch die Vergabekammer nach § 169 Abs. 1 GWB 10 Kalendertage, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (Bekanntmachung im Sinne von § 135 Abs. 3 GWB) im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]